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Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ Bad Grund startete mit Handarbeits-Nachmittag  

Bad Grund (kip) Die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ setzt ihr erfolgreiches Veranstaltungsangebot fort. Jüngst fand im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund ein Handarbeits-Nachmittag statt. Vorsitzender Jürgen Knackstädt begrüßte nach vielen Monaten der Corona-Zwangspause zahlreiche Mitglieder zum Handarbeits-Nachmittag. Der Vorsitzende zeigte sich zufrieden über teilnehmenden Mitglieder und erinnerte an den überaus gut besuchten Brunch und an das Tzscherper-Essen. Mit dem Brunch hatte die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ den Reigen der Veranstaltungen eröffnet.

Schwepunktmäßig stand an diesem Handarbeits-Nachmittag das Gespräch. Viele Teilnehmernnen hatten sich seit längerer Zeit nicht gesehen.

Sie alle freuen sich auf den nächsten Handarbeits-Nachmittag am Mittwoch, 13. September, 15 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“, Bad Grund, Markt 18.

Vorsitzender Jürgen Knackstädt erinnerte an die nächste Veranstaltung der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ am Donnerstag, 19. August, 15 Uhr, im Vereinsraim. >An diesem Nachmittag steht das Knobeln auf dem Programmn.

Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Telefon (05327) 2210.

IHK Hannover: Kräftiger Preisanstieg im Juli 2021

Preisauftrieb sprunghaft erhöht

Hannover (ihk/kip) Die IHK Hannover teilt mit: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate in Deutschland im Juli 2021 bei plus 3,8 Prozent. Damit hat sich die Inflationsrate sprunghaft erhöht, im Juni 2021 hatte sie noch bei 2,3 Prozent gelegen. Eine höhere Inflationsrate als im Juli 2021 gab es zuletzt im Dezember 1993. Als Folge der temporären Senkung der Mehrwertsteuersätze (von Juli 2020 bis Dezember 2020) waren die Verbraucherpreise im Juli 2020 stark gefallen. Das niedrige Preisniveau vor einem Jahr wirkte nun erhöhend auf die Preisentwicklung vieler Waren und Dienstleistungen und somit auf die Inflationsrate insgesamt. Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von Juli 2020 bis Juli 2021 überdurchschnittlich um 5,4 Prozent. Vor allem die Preise für Energieprodukte lagen mit 11,6 Prozent deutlich über der Gesamtteuerung. Der Preisauftrieb hierfür hat sich erneut verstärkt (Juni 2021: +9,4 %). Hier wirkte neben der Preisentwicklung vor einem Jahr (Basiseffekte) und der zu Jahresbeginn eingeführten CO2-Abgabe auch der aktuelle Anstieg der Energiepreise erhöhend auf die Teuerungsrate. Teurer wurden nach den Berechnungen der Statistiker vor allem Heizöl (+53,6 %) und Kraftstoffe (+24,7 %). Die Preise für Nahrungsmittel stiegen im Juli 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,3 Prozent. Merklich teurer gegenüber Juli 2020 wurden zum Beispiel Gemüse (+7,2 %) sowie Speisefette und Speiseöle (+6,9 %). Darüber hinaus verteuerten sich unter den Waren auch Bekleidungsartikel (+6,2 %) und Fahrzeuge (+5,2 %) sowie Möbel und Leuchten (+4,0 %) deutlich. Etwas billiger wurden dagegen unter anderem Mobiltelefone (-2,9 %). Die Preiserhöhungen bei Energieprodukten und bei Nahrungsmitteln gegenüber dem Vorjahresmonat wirkten sich deutlich auf die Inflationsrate aus: Ohne Berücksichtigung der Energieprodukte hätte die Inflationsrate im Juli 2021 nur bei +2,9 Prozent gelegen. Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Juli 2021 um 2,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die aufgrund des großen Anteils an den Konsumausgaben der privaten Haushalte bedeutsamen Nettokaltmieten verteuerten sich um 1,4 Prozent. Deutlicher erhöhten sich unter anderem die Preise für Leistungen sozialer Einrichtungen (+5,1 %), Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+4,9 %) sowie für Gaststättendienstleistungen (+3,6 %).

Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ knobelt am 19. August 2021

Bad Grund (kip) Zu einem Knobelnachmittag lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zu Donnerstag, 19. August 2021, 15 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, ein. Diese Knobelnachmittage sollen wieder regelmäßig jeden 3. Donnerstag im Monat stattfinden.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Telefon (05327) 2210.

Harzklub Windhausen wandert am Samstag, 14. August 2021, rund um den Oderteich  

Windhausen (kip) Bislang hat der Harzklub Windhausen wegen der zu beachtenden Hygienevorschriften und um die Gesundheit der Wanderfreunde zu schützen keine Wanderungen durchgeführt. Erstmals lädt in diesem Jahr Wanderwart Jürgen Münnich zu einer Wanderung am Samstag, 14. August, ein. Die Wanderung soll rund um den Oderteich und längs des Clausthaler Flutgrabens führen. Die Wanderstrecke ist etwa neun Kilometer lang. Unterwegs wird die Stempelstelle 217 angelaufen. Eine Einkehr ist nicht vorgesehen. Nach der Wanderung kann im Dammhaus, an der B 242 gelegen, eingekehrt werden. Feste Schuhe wird empfohlen, da auf ein Teilstück der Wanderung der Weg über Wurzeln führt.

Treffpunkt und Abfahrt ist auf dem Parkplatz Rathaus in Windhausen, An der Mühlenwiese 1, um 9.30 Uhr. In Fahrgemeinschaften soll Sonnenberg angefahren werden.

Gäste sind zu der Wanderung willkommen.

Anmeldungen nimmt Wanderwart Jürgen Münnich, Tel. (05327) 4477 oder mobil 0162 34 40 299, entgegen. Jürgen Münnich gibt zu der Wanderungen gern weitere Informationen.

Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ lädt zum Handarbeiten am 11. August 2021 ein

Bad Grund (kip) Nach der längeren corona-bedingten Zwangspause geht es langsam wieder los, schreibt Vorsitzender Jürgen Knackstädt in seiner freundlichen Einladung an alle Mitglieder. Nachdem erste Veranstaltungen der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ mit großem Erfolg durchgeführt werden konnten, wird zu Mittwoch, 11. August, 15 Uhr, zu einem Handarbeits-Nachmittag im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, eingeladen.

Diese Nachmittage sollen regelmäßig an jedem 2. Mittwoch eines Monats wieder stattfinden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Über eine rege Beteiligung würde sich der Vorstand freuen.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. (05327) 2210.

VBZ Niedersachsen: Vorischt Kostenfalle bei Nachsendeauftrag, Selbstauskunft und Urkunden besser direkt beantragen

Vorsicht Kostenfalle: Nachsendeauftrag, Selbstauskunft und Urkunden besser direkt beantragen

Hannover, (ein/kip) Die Verbraucherberatung gibt den Hinweis: Wer sich im Internet über einen Nachsendeauftrag oder eine Selbstauskunft informiert, stößt immer wieder auf Anzeigen von Online-Dienstleistern. Das Werbeversprechen: einfache und schnelle Auftragserledigung. Dabei kann leicht übersehen werden, dass es sich um kostenpflichtige Angebote handelt und die gewünschte Leistung auch kostenlos oder deutlich günstiger zu bekommen ist. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät daher, sich vorab gut zu informieren und Nachsendeauftrag, Selbstauskunft, Registerauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt oder Urkunden lieber direkt zu beantragen.

Eine Selbstauskunft bei einer Auskunftei ist grundsätzlich kostenlos“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Schalten sich Dienstleister dazwischen, stellen diese ihren Aufwand in Rechnung.“ Einen Mehrwert haben Kundinnen und Kunden davon nicht – nur zusätzliche Kosten. Oft merken sie das aber erst, wenn es zu spät ist. So auch eine Verbraucherin aus Niedersachsen: Sie möchte eine kostenfreie Datenkopie bei einer Auskunftei beantragen und stößt auf eine Anzeige im Internet: Der Dienstleister beantragt in ihrem Namen die kostenfreie Datenkopie. Erst im Nachhinein wird ihr klar, dass der Anbieter für diesen Service 17,95 Euro verlangt. „Rechtlich ist das nicht zu beanstanden, sofern der Anbieter korrekt über Kosten und Widerrufsmöglichkeiten informiert – und die Dienstleistung tatsächlich erbringt“, sagt Körber.

Unnötige Kosten vermeiden
Ähnlich ist es bei kostenpflichtigen Serviceleistungen, wie etwa einem Nachsendeauftrag, einer Registerauskunft beim Kraftfahrzeug-Bundesamt oder der Beantragung von Urkunden. Auch hier bitten Dienstleister zur Kasse. Ärgerlich für Betroffene: Der Widerruf ist in der Regel ausgeschlossen. „Soll die Leistung sofort erbracht werden, müssen Kundinnen und Kunden bei der Beauftragung auf ihr Widerrufsrecht verzichten“, so Körber. Sie rät daher, Leistungen dieser Art besser direkt beim Anbieter zu beantragen – also etwa dem Einwohnermeldeamt, der Post oder Auskunftei. Im Zweifelsfall lässt sich am Impressum eines Online-Dienstes erkennen, ob es sich um einen Dienstleister oder die Original-Website handelt.

 Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da

IHk Hannover: Corona: Göttingen überschreitet den 10er Inzidenz-Wert

Corona: Göttingen und Diepholz reagieren unterschiedlich auf Überschreitung der 10er Inzidenz

Hannover (ein/kip) Die IHK Hannover informiert über die anzuwendenden corona-bedingten Hygiene-Vorschriften: Während das Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 10 an drei aufeinander folgenden Tagen Stadt und Landkreis Göttingen zu einer Allgemeinverfügung mit der Verschärfung der Corona-Regeln ab dem morgigen Mittwoch veranlasst, nutzt der Landkreis Diepholz - seit 20. Juli bei einer Inzidenz von höher als 10 - die neuen Freiheiten der Verordnung, per Allgemeinverfügung für ausgewählte Bereiche ab heute die Regelungen der Stufe 0 zu verordnen.

I. Stadt und Landkreis Göttingen

Die 7-Tage-Inzidenz in Stadt und Landkreis Göttingen hat den Wert von 10 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten. Das stellt die Stadt Göttingen – Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen - am Montag, den 2. August 2021, im Amtsblatt Nr. 34 der Stadt Göttingen in der Allgemeinverfügung „Allgemeinverfügung – Feststellung Inzidenz über 10, aber nicht mehr als 35“ fest.Ab Mittwoch (4.8.2021), 0 Uhr, gelten damit die Regelungen der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig im Zeitraum vom 28. Juli 2021 bis zum Ablauf des 3. September 2021) für die jeweiligen wirtschaftlichen und privaten Unternehmungen und Tätigkeiten für die Inzidenzkategorie Stufe 1 „nicht mehr als 35“. Damit gelten die bisherigen besonderen Erleichterungen bzw. Lockerungen in den §§ 1c-1g der niedersächsischen Corona-Verordnung bis auf weiteres nicht mehr für Stadt und Landkreis Göttingen.Ein knapper Überblick über die nun für die Unternehmen und Einwohner von Stadt und Landkreis Göttingen geltenden veränderten Regelungen (nicht benannte Bereiche können unter unveränderten Regelungen weiter ihren Tätigkeiten nachgehen):Private Treffen (§ 2 Abs. 1): Es ist die Zusammenkunft von den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts oder höchstens zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte zulässig, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind, nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten; im Übrigen sind Zusammenkünfte von Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren mit insgesamt bis zu zehn Kindern sowie den Personen eines Haushalts zulässig. Genesene sowie vollständig geimpfte Personen zählen ebenfalls nicht.Wochenmärkte (§ 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1): Hier ist nun auch wieder von Kundinnen, Kunden, Besucherinnen und Besuchern eines Wochenmarktes eine medizinische Maske zu tragen.In Beherbergungsbetrieben (§ 8) werden zusätzlich zum Negativtest bei Ankunft (Ausnahmen: vollständig geimpfte oder genesene Personen) wieder mindestens zwei Tests in jeder Woche der Nutzungsdauer erforderlich. Weitere Regelungen wie zuvor: Abstandsgebot (§ 2), Hygienekonzept (§ 4), medizinische Maske (§ 3), Datenerhebung und Dokumentation (§ 5).Die Innengastronomie (§ 9 Abs. 3) bleibt geöffnet. Abstandsgebot (§ 2), Hygienekonzept (§ 4), Datenerhebung und Dokumentation (§ 5) sind sicherzustellen. Im Rahmen der Außenbewirtschaftung ist die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (§ 3) auf einen Aufenthalt in geschlossenen Räumen beschränkt. In der Innengastronomie kann die medizinische Maske abgenommen werden, soweit und solange der Sitzplatz eingenommen ist und das Abstandsgebot eingehalten werden kann.Für private Feiern mit einem geschlossenen Personenkreis wird die Anzahl der Teilnehmenden auf maximal 100 Personen beschränkt. Es besteht eine Testpflicht (§ 5 a); alternativ Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises.Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen und Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden (§ 9 Abs. 5) sind für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen.Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft (§ 6 c Abs. 2)
Stadtführungen sind nun nur noch unter freiem Himmel zulässig. Für Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft, Freilichtmuseen, Parks und Gärten gelten die Bedingungen: Abstand, Hygienekonzept, medizinische Maske.Touristische Schiffs- und Kutschfahrten (§ 7 d Abs. 3)
Diese Angebote sind grundsätzlich mit Abstandsgebot, mit Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske und auf Basis eines Hygienekonzepts zulässig. Das Abstandsgebot entfällt, wenn alle Teilnehmenden entweder getestet, vollständig geimpft oder genesen sind, und wenn in Fahrzeugen, die im Fahrgastbereich geschlossen sind, die Fahrgäste auch dann eine medizinische Maske tragen, wenn sie ihren Sitzplatz eingenommen haben.Touristische Busreisen (§ 7 d Abs. 4 und 5)
Touristische Busreisen sind grundsätzlich mit Abstandsgebot, mit Verpflichtung zum durchgängigen Tragen einer medizinischen Maske und auf Basis eines Hygienekonzepts zulässig. Es besteht die ergänzende Verpflichtung zur Datenerhebung und Dokumentation und eine Testpflicht. Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat sicherzustellen, dass während der Nutzung des Fahrzeugs für die touristische Busreise die Klimaautomatik des Fahrzeugs auf eine Dauerventilation eingestellt ist, um einen stetigen Luftaustausch für die Fahrgäste zu gewährleisten. Diese Regelungen sind nicht anzuwenden auf touristische Busreisen in oder durch Niedersachsen, die in einem anderen Bundesland begonnen haben. Es sind dann die Regelungen dieses Bundeslandes einzuhalten.Weitere Änderungen betreffen die differenzierten Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen (§ 6 a)

  • in geschlossenen Räumen mit nur sitzendem (§ 6 a Abs. 3)
  • oder mindestens zeitweise stehendem Publikum (§ 6 a Abs. 4) sowie
  • unter freiem Himmel mit mindestens zeitweise stehendem Publikum (§ 6 a Abs. 7) und
  • für Sitzungen und Zusammenkünfte, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind (§ 6 a Abs. 8), und für

Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnlichen Einrichtungen sowie von Kinos (§ 6 b Abs. 3), für Großveranstaltungen (§ 6 c) für mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher sowie Seilbahnen (§ 7 e).

 

Tzschärper-Essen der Siedlergemeinschaft "Grüne Tanne" hatte große Resonanz

Erstes Tzscherper-Essen der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ nach dem Corona-Lockdown 2021 gut besucht

 

Bad Grund (kip) Nach langer corona-bedingten Zwangspause trafen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in der Bergstadt Bad Grund zum traditionellen Tzscherper-Essen. Anlässlich des gelungenen Brunches im Schützenhaus hatte Vorsitzender Jürgen Knackstädt an dieses gemeinsame Essen erinnert und angekündigt, dass entgegen der sonstigen Gepflogenheiten kein Teilnehmer sein Essen mitbringen muss. Jürgen Knackstädt: „Es soll zugleich ein „Reste-Verzehr“ des Brunchessens sein.

Stellvertretender Vorsitzender Steffen Brakebusch begrüßte im „Alten Rathaus“ alle Teilnehmer des Tzscherper-Essens zugleich im Namen des Vorsitzenden, der mit seiner Frau das „Resteverzehr-Frühstück“ vorbereitet hatte. Steffen Brakebusch ging kurz auf die zurückliegende Zwangspause ein und informierte, dass nunmehr die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ wieder zu ihren bei den Mitgliedern liebgewonnenen Veranstaltungen einlade. Er freue sich, dass er so viele Mitglieder zu diesem Essen begrüßen kann. Mit einem Hinweis auf das nächste Tzscherper-Essen am ersten Montag im Monat, am 6. September, statt, wünschte er gesegneten Appetit und ein paar gemütliche Stunden.

 

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  1. Vorsitzender Steffen Brakebusch begrüßt die Teilnehmer des Tzscherper-Essens.

 

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Vorsitzender Jürgen Knackstädt hatte mit seiner Frau das „Reste-Verzehr“-Frühstück vorbereitet.

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