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IHK Hannover

DIHK-Studie: Gründungsinteresse auf Rekordtief

Hannovefr (ein/kip) Die IHK Hannover informiert: Ein Rekordtief beim Gründungsinteresse und die bisher schlechteste Bewertung des Gründungsstandortes Deutschland durch Jungunternehmerinnen und -unternehmer: In ihrem aktuellen Report Unternehmensgründung 2024 kommt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zu ernüchternden Ergebnissen.

Die fast 1.000 angehenden Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich an der Befragung der DIHK und der Industrie- und Handelskammern (IHKs) beteiligten, bewerteten den Gründungsstandort Deutschland 2024 mit einer 3,6 gerade einmal als „ausreichend“. Ein deutlicher Rückgang gegenüber den Vorjahren – dabei hatten die Rahmenbedingungen hierzulande im Urteil der Jungunternehmer schon zuvor mit 3,3 (2020 und 2021) beziehungsweise 3,4 (2022 und 2023) lediglich als "befriedigend" abgeschnitten.

„Ich mache mir große Sorgen um unseren Standort“, kommentiert DIHK-Präsident Peter Adrian die Ergebnisse der Umfrage. „In der Industrie sehen wir schon fast einen Abschied auf Raten durch verstärkte Produktionseinschränkungen und Abwanderungstendenzen. Wenn jetzt auch noch immer weniger Menschen hierzulande Unternehmen gründen wollen, gehen uns wichtige Potenziale für Wachstum und Innovationen verloren.“

Die Entwicklung sei „auch deswegen sehr bedenklich, weil sich der Rückgang des Gründungsinteresses nicht allein durch demografische Veränderungen erklären lässt“, so der DIHK-Präsident. „Enorm gestiegene Kosten zum Führen von Betrieben und das Dickicht bürokratischer Regelungen ersticken aktuell die Lust am Unternehmertum. Die Signale für eine bessere Standortpolitik könnten kaum deutlicher sein.“

Neben der konjunkturellen Lage gibt es zahlreiche strukturelle Hemmnisse für das Unternehmertum, wie die Beratungsgespräche der IHKs zeigen. Insbesondere sind es die hohe Regulierungsdichte sowie hohe Kosten, die zusätzlich zu den Unsicherheiten über das geschäftliche Umfeld viele potenzielle Gründerinnen und Gründer davon abhalten, sich selbstständig zu machen.

„Dabei tröstet es kaum, dass einige Projekte etwa in der Gastronomie, die wegen Corona auf Eis gelegt wurden, jetzt nachgeholt werden“, stellt der DIHK-Präsident klar. „Und auch das Plus bei den Beratungen von arbeitslosen Gründern ist eher ein Sondereffekt, weil die Förderung in diesem Bereich verändert wurde.“

Erfreulich sei, dass durch das intensive Engagement der IHKs mehr Besucher zu deren Gründungsinformationstagen gekommen seien. „Allerdings kann das keine guten wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen ersetzen“, gibt Adrian zu bedenken.

„Pioniermut und Unternehmergeist brauchen wir angesichts der aktuellen Herausforderungen umso mehr. Einen solchen Spirit müssen wir mehr unterstützen. Mich als Unternehmer betrübt es sehr, wenn die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln immer schwieriger werden und Gründer sich entmutigt fühlen.“

Damit Gründen wieder attraktiver wird, sind nach Meinung von drei Vierteln der Befragten schnellere und einfachere Regularien nötig. Zwei Drittel fordern ein einfacheres Steuerrecht. Weit oben auf die To-do-Liste der Politik gehören den Gründenden zufolge außerdem ein besserer Zugang zu öffentlichen Fördermitteln, niedrigere Energiepreise und mehr Verständnis für das Unternehmertum in der Gesellschaft.

„DIHK-Report Unternehmensgründung 2024: Schlechte Noten für den Standort Deutschland (Gründerumfrage 2024 (dihk.de)

 

Tipp:

Bei der digitalen Gründungswoche (https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/gruendung-sicherung-nachfolge/digitale-gruendungswoche-2024-6197678) der IHK Hannover erhalten Gründungsinteressierte vom 4. bis 8. November kompakte Informationen zu allen wichtigen Themen rund um die Existenzgründung. Die Teilnahme ist kostenfrei.

VBZ Niedersachsen

 

Ärger beim Matratzenkauf

Vermehrt Beschwerden zu Retouren und Gewährleistung

  • Vermeintliche Schnäppchenpreise und Testberichte sollen Verbraucherinnen und Verbraucher überzeugen 
  • Probleme entstehen meist beim Versand und bei der Gewährleistung
  • Ärgerlich: Mangelnde Beratung nicht unbedingt ein Reklamationsgrund

Hannover/Bad Grund (vbz/kip) Ob im stationären Handel oder online – der Matratzenkauf bereitet immer wieder Probleme. Irreführende Werbung, Ärger bei Widerruf und Reklamation sowie ausbleibende Beratung sind nur einige Beispiele. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, welche Rechte Kundinnen und Kunden haben und worauf sie bei Kauf oder Bestellung achten sollten.

Viele Anbieter werben mit enormen Rabatten, indem sie ihren Preisen die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) der Hersteller gegenüberstellen. „Der Vergleich hinkt jedoch, da der marktübliche Preis für ein Produkt meist deutlich geringer, der Rabatt entsprechend kleiner ist“, kritisiert Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Auch irreführende Werbeslogans wie „Matratzen-Testsieger“ oder „Deutschlands meistverkaufte Matratze“ gehören zu den fragwürdigen Verkaufspraktiken der Anbieter. „Bei Aussagen dieser Art muss deutlich werden, worauf sie sich beziehen – etwa, indem der konkrete Test benannt oder auf Verkaufszahlen hingewiesen wird“, erklärt Hagge. 

Wenn das „Probeliegen zu Hause“ zur Geduldsprobe wird
Online-Anbieter werben häufig mit Probezeiträumen von bis zu 100 Tagen und kostenloser Retoure. Was nach einer verbraucherfreundlichen Lösung klingt, bereitet in der Praxis jedoch oft Probleme. „Wer eine Matratze retournieren möchte, muss meist auf die Abholung durch einen Versanddienstleister warten. Wenn der Kundenservice nicht unterstützt, kann es schnell zu Verzögerungen von mehreren Wochen oder Monaten kommen“, so Hagge. Für Betroffene ist das besonders ärgerlich, da sie die Matratze zwischenzeitlich lagern müssen, mitunter ein Ersatz fehlt – und die Erstattung ebenfalls auf sich warten lässt.

Rückgabe- und Umtauschrecht im stationären Handel
Doch auch wer vor Ort kauft, ist vor Problemen nicht gefeit. „Im stationären Handel haben Kundinnen und Kunden ohne eine schriftliche Zusage des Händlers oftmals keine Möglichkeit, Matratzen zurückzugeben oder umzutauschen“, erklärt Hagge. Denn anders als beim Online-Kauf gibt es hier kein generelles Widerrufsrecht. Leider können sich Kundinnen und Kunden bei einem Fehlkauf auch nicht unbedingt auf mangelnde Beratung beziehen – wenn sie diese nicht explizit eingefordert haben. Das heißt: Stellt sich eine Matratze nach dem Kauf als zu hart oder zu weich heraus, ist nicht automatisch ein Mangel gegeben, der eine Reklamation rechtfertigt. 

Tipps, um Ärger zu vermeiden
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich beim Matratzenkauf nicht von Schnäppchenpreisen und attraktiven Werbeversprechen täuschen lassen und ausreichend Zeit für die Produktauswahl nehmen. Dazu gehört es auch, beworbene Rabatte zu überprüfen sowie Kundenbewertungen und Testberichte zu lesen. 

Zudem rät Hagge beim Kauf im stationären Handel, explizit um eine ausführliche Beratung zu bitten, Probe zu liegen und Rückgabemöglichkeiten vorab zu klären.  

Weitere Informationen und Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher unter 
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/aerger-beim-matratzenkauf   

Bei Fragen hilft die kostenlose  Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen  – vor Ort, telefonisch und per Video.

Über die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich:    www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de

 

VBZ Niedersachsen

Gut zu wissen – Verbrauchertipp Last-Minute-Reise: Schnäppchen oder leeres Versprechen?

 

Hannover/Bad Grund (ein/kip) Die VBZ Niedersachsen macht darauf aufmerksam: Kurzfristig buchen und dabei bis zu 60 Prozent sparen – so in etwa versprechen es die Last-Minute-Angebote, die derzeit vermehrt beworben werden. Warum Kurzentschlossene und auch die, die auf ein Schnäppchen aus sind, bei einer Last-Minute-Reise nicht immer auf ihre Kosten kommen, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Auch wenn sie verlockend klingen, Last-Minute-Angebote können nicht immer halten, was sie versprechen. Denn: „Der Begriff ‚Last-Minute‘ ist rechtlich nicht geschützt“, erklärt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und führt aus: „Eine genaue Definition, an die sich Anbieter halten müssen, gibt es nicht. So kann das vermeintliche Last-Minute-Schnäppchen eines Reiseveranstalters teurer sein, als das Standardangebot eines anderen.“ Was auch häufig unterschätzt wird, sind die Kosten, die anfallen, wenn die Reise kurzfristig storniert werden muss: „Stornokosten sind üblicherweise gestaffelt. Je kurzfristiger Verbraucherinnen und Verbraucher stornieren, desto höher fallen diese aus. Bei Last-Minute-Reisen können demnach vergleichsweise hohe Kosten berechtigt sein“, sagt Schönbohm.

 

Zusätzlich rät die Expertin, die Einreisebestimmungen des Reiseziels vorab zu prüfen. Denn wer kurzfristig verreisen will, läuft womöglich Gefahr, wichtige Vorbereitungen aus dem Blick zu verlieren. „Ist der Pass notwendig? Muss ein Visum beantragt werden? Wie steht es um Impf- und Zollbestimmungen? Das sind Fragen, die Reisewillige am besten so früh wie möglich klären“, empfiehlt Schönbohm. Ob kurzfristig oder im Voraus geplant – das gilt es zu beachten:

 

Die aktuellen Meldungen zur Insolvenz des Reiseanbieters FTI machen deutlich, wie wichtig der Reisesicherungsschein ist. Dieser sichert Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Insolvenz des Anbieters ab. „Kundinnen und Kunden sollten daher erst bezahlen, wenn ihnen ein gültiger Reisesicherungsschein vorliegt, im Notfall auch erst am Flughafen“, macht die Expertin deutlich. Zu finden ist er häufig auf der Rückseite der Buchungsbestätigung. Reisende sollten auch immer prüfen, ob alle Daten dort richtig angegeben sind. Ebenfalls wichtig zu wissen: Im Gegensatz zu den meisten Kaufverträgen, die online geschlossen werden, gilt das Widerrufsrecht nicht bei der Reisebuchung. „Egal ob Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort im Reisebüro oder im Internet buchen, sie können den Vertrag unter normalen Umständen nicht einfach widerrufen“, gibt die Expertin zu bedenken und merkt an: „Daher sollten sich auch Kurzentschlossen genug Zeit nehmen, ein Last-MinuteAngebot gründlich zu prüfen.“

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video

VBZ Niedersachsen

Hannover (vbz/kip) Um ganz unbesorgt und unbeschwert in den Urlaub zu starten, versenden viele Menschen ihr Gepäck vorab mit einem Dienstleister an den Urlaubsort. Im Fall des Monats der Verbraucherzentrale Niedersachsen nutzt eine Verbraucherin den Service der JUMiNGO GmbH und schließt zusätzlich eine Transportversicherung ab. Als ihr Koffer verschwindet, verweigert JUMiNGO die Zahlung der Schadensprämie.

Was ist passiert?

Eine Verbraucherin aus Braunschweig vertraut für ihren gepackten Urlaubskoffer auf den Vorabversand durch JUMiNGO. Auch eine Transportversicherung schließt sie ab. Als ihr Gepäckstück tatsächlich verloren geht, fordert sie die maximale Schadensprämie in Höhe von 1.000 Euro zuzüglich einer Erstattung der Versandkosten. JUMiNGO weigert sich jedoch, die gesamte Summe auszubezahlen. Der Anbieter verweist auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vertritt die Meinung, dass der Koffer mit persönlichen Dingen der Verbraucherin unter den Punkt „besonders gefährdete Handelsgüter“ falle. Für diese müsse vorab eine gesonderte Risikovereinbarung geschlossen werden. Daraufhin wendet sich die Verbraucherin an die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Rechtliche Einordnung und Ergebnis der Beratung
„Kleidung und persönliche Dinge sind natürlich nicht als besonders gefährdete Handelsgüter anzusehen“, meint Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. So argumentiert er auch, als er die Rechtsvertretung für die Verbraucherin übernimmt. JUMiNGO lenkt nach einiger Zeit ein und erklärt, die Versicherungsbedingungen aufgrund dieses Falls zukünftig entsprechend anzupassen. Die Betroffene erhält die gesamte Prämie sowie eine Rückerstattung der Versandkosten in Höhe von rund 1.130 Euro.

Tipps der Verbraucherzentrale
„Die Betroffene hat nichts falsch gemacht. Dennoch raten wir Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor dem Abschluss eines solchen Vertrags immer gründlich die entsprechenden Versicherungsbedingungen zu prüfen und zu schauen, was genau in welcher Höhe versichert ist“, so Hagge. Vor allem ein Blick auf die Versicherungssumme hilft. „Wenn ein Koffer mit Kleidung, Schuhen oder sogar Sportausrüstung oder Schmuck verloren geht, kommt schnell ein hoher Geldbetrag zusammen. Diesen gilt es, richtig einzuschätzen und abzusichern“, sagt der Experte.

 

Freiwillige Feuerwehr Windhausen

Feuerwehr Windhausen lädt zum Hoffest am 31. August ein

 

Windhausen (kip) Die Freiwillige Feuerwehr Windhausen lädt zu ihrem traditionellen Hoffest auf Thiemans Hof in Windhausen, Dorfgemeinschaftsanlage „Alte Burg“ am Samstag, 31. August, ab 11:00 Uhr ein. Wie Ortsbrandmeister Stefan Mainka informiert beginnt dieses alljährliche Fest der Feuerwehr um 11:00 Uhr mit einer Darstellungsübung der örtlichen Feuerwehr auf dem Thiemans Hof. Ab 13.00 Uhr stellt sich die Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung des THW vor.

Der Fanfarenzug Neuhof/Harz spielt ab 14:00 Uhr auf. Etwa um 15:00 Uhr präsentieren sich die Jungen und Mädchen der örtlichen Jugendwehr mit einer Darstellungsübung. Zuvor hat die Jugendwehr an den Wettkämpfen der Jugendwehren der Stadt Osterode und der Gemeinde Bad Grund in Schwiegershausen teilgenommen.

Mit einem Brandsimulator für Feuerlöscher und Gefahren einer Fettexplosion kann ein jeder sich ein Bild von den Aufgaben der Feuerwehren machen.

Eine Hüpfburg und Kinderschminken runden das Programm ab.

Für das leibliche Wohl wird mit einer Kaffeetafel, leckeren Speisen vom Grill und verschiedenen Kaltgetränken gesorgt.

Die Freiwillige Feuerwehr Windhausen freut sich über ihr Kommen.

Siedlergemeinschaft "Grüne Tanne" Bad Grund

Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ lädt zum Tschärper-Essen am 2. Sptember ein

 

Bad Grund (kip) An jedem ersten Montag im Monat -mit Ausnahme an Feiertagen- treffen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, zum Tschärper-Frühstück. Das nächste Tschärper-Frühstück findet am Montag, 2. September , 10.00 Uhr. Damit pflegt seit Jahren die Siedlergemeinschaft bergmännische Traditionen und erinnert damit an den Bergbau in der Bergstadt und im Harz.

In 2024 wurde 500 Jahre Bergfreiheit mit mehreren Veranstaltungen gefeiert. Auch eine Chronik wurde aus diesem Anlass aufgelegt. Sie ist im Buchhandel erhältlich.

Nach alter Tradition bringt jeder Teilnehmer zu diesem Frühstück sein Essen und -soweit vorhanden- sein Tschärper-Messer mit.

Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zu dem Frühstück gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. (05327) 2210.

 

VBZ Niedersachsen

VBZ Niedersachsen: Lohnt sich eine Solarstromanlage? Tipps vom Energieberater der Verbraucherzentrale

 

Hannover/Bad Grund (vbz/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert: Strom aus einer privaten Solarstromanlage bedeutet Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen und ein gutes Klimagewissen. Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen für die Anlagen in den vergangenen Jahren kontinuierlich verändert. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind daher unsicher, ob sich eine Photovoltaikanlage noch rentiert. Klaus Nottebaum, Energieberater der Verbraucherzentrale Niedersachsen, erläutert die Voraussetzungen für eine lohnende Investition. Ausgangspunkt für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist der Anschaffungspreis der Anlage. Hier gibt es gute Nachrichten: „Nach sehr hohen Preisen in der Energiekrise, sind Solarstromanlagen jetzt wieder günstiger geworden. Vor allem die Großhandelspreise für Solarmodule sind deutlich gesunken“, sagt Nottebaum. Des Weiteren ist zu klären, wie viel Geld sich mit der Anlage sparen lässt. „Jede einzelne Anlage muss sorgfältig und individuell geplant werden, damit sie zum voraussichtlichen Stromverbrauch passt“, betont der Energieexperte. Der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ist meistens die rentablere Variante, da jede selbst genutzte Kilowattstunde nicht beim Stromanbieter gekauft werden muss. Je höher der Stromverbrauch im Haus, desto besser ist die Rentabilität. In einem typischen Haushalt können meist bis zu 30 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden. „Dieser Anteil lässt sich deutlich erhöhen, wenn die Anlage mit einem Batteriespeicher ausgestattet wird, so dass der Sonnenstrom auch nachts oder an wolkigen Tagen genutzt werden kann“, ergänzt Nottebaum. Die Preise für Batteriespeicher sind 2024 ebenfalls gesunken. Zudem gibt es für Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher zinsgünstige Darlehen bei der KfW. Dennoch sollte immer geprüft werden, ob sich die Anschaffung eines Speichers lohnt. Ein weiterer Faktor hinsichtlich der Rentabilität der Solarstromanlage ist der Verdienst durch den nicht selbst verbrauchten Strom. Die Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom liegt zurzeit bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 10 Kilowatt. Weitere Varianten wie die Volleinspeisung des erzeugten Stroms bei höherer Einspeisevergütung oder ein Balkonkraftwerk mit deutlich niedrigeren Anschaffungskosten sind vor allem bei geringem Strombedarf eine günstige Option. „Ob eine Photovoltaikanlage sinnvoll realisiert werden kann, hängt nicht zuletzt von den Standortgegebenheiten ab. Vor der Anschaffung sollte daher genau geprüft werden, ob die Dachfläche in Bezug auf Ausrichtung, Neigung, Verschattungsfreiheit und Tragfähigkeit überhaupt für das geplante Vorhaben geeignet ist“, empfiehlt Nottebaum. Eine ausführliche Beratung sowie eine Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Unabhängige Beratung rund um die Themen erneuerbare Energien, Fördermittel, Heizung, Energiekosten und baulicher Wärmeschutz, bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Interessierte können unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 einen Termin vereinbaren. Mehr Informationen unter www.verbraucherzentraleenergieberatung.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

VBZ Niedersachsen

 

Verbraucherzentrale Niedersachsen zieht: Bilanz Nachfrage anhaltend hoch

 

Hannover/Bad Grund (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen zieht Bilanz - Nachfrage anhaltend hoch – unabhängiger Rat schafft Sicherheit • Mehr Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen Informations- und Beratungsangebot • Bereich Energie auf Platz eins der Beratungsthemen des vergangenen Jahres – inzwischen kommen verstärkt auch wieder andere Themen hinzu • Zeichen für Demokratie und Vielfalt: Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Niedersachsen verabschiedet Leitbild.

Die Nachfrage nach unabhängiger Beratung und Information bleibt anhaltend hoch: Rund 181.000 Verbraucherinnen und Verbraucher suchten 2023 den persönlichen Kontakt zur Verbraucherzentrale Niedersachsen – ein Plus von vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Fragen zu Energieverträgen und energetischer Sanierung landeten erneut auf Platz eins der Beratungsthemen. Inzwischen kommen auch wieder andere Themen auf. Insbesondere die zunehmende Internetkriminalität bereitet Probleme. Neben Zahlen und Schwerpunkten stellte die Verbraucherzentrale Niedersachsen bei der heutigen Jahrespressekonferenz ihr Leitbild vor. Ziel ist es, ein Zeichen für Demokratie und Vielfalt zu setzen. „Leider können sich Kundinnen und Kunden oft nicht darauf verlassen, dass Anbieter die Leistungen vertragsgemäß erfüllen und rechtliche Vorgaben einhalten. Statt eine Lösung anzubieten, stellen sie sich quer oder tauchen ab – das sorgt für Frust und Ohnmachtsgefühle bei den Betroffenen“, erklärte Randolph Fries, Vorsitzender des Vorstands der Verbraucherzentrale Niedersachsen, bei der heutigen Vorstellung der Jahresbilanz 2023 in Hannover. Fachlich fundierte, verlässliche und unabhängige Beratung sei daher umso wichtiger – wie die anhaltend hohe Nachfrage zeige. „Rund 181.000 persönliche Verbraucherkontakte, ein Plus von vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr, belegen, dass die Menschen uns vertrauen und unsere Angebote wertschätzen. Wir ordnen ein, zeigen Handlungsoptionen auf und setzen Kundenrechte durch. Das schafft Sicherheit und leistet einen Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft“, betonte Fries. Verbraucherschutz stärkt die Demokratie Mit dem Leitbild, das die Mitgliedsverbände gemeinsam beschlossen haben, zeigt die Verbraucherzentrale Niedersachsen Haltung und setzt ein Zeichen für Demokratie und Vielfalt. „Verbraucherschutz bedeutet Transparenz, Gerechtigkeit und Teilhabe“, erklärte Fries. Voraussetzung sei die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die soziale Marktwirtschaft. „Mit dem Leitbild stellen wir klar: Die Verbraucherzentrale steht für Demokratie, Menschenrechte und Vielfalt in einer offenen Gesellschaft.“ Zunehmende Online-Abzocke und Internetkriminalität Petra Kristandt, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, stellte Schwerpunkte aus dem vergangenen Jahr sowie aktuelle Fallbeispiele vor: „Wir merken, dass nach der Energiekrise, die unsere Beratung im vergangenen Jahr zunächst noch geprägt hat, inzwischen wieder andere Themen aufkommen. Insbesondere die zunehmende Internetkriminalität bereitet Probleme – Fakeshops, getarnte Shops aus Fernost mit regionalen Webadressen, Phishing-Versuche oder überteuerte OnlineDienste.“ Auch Datenlecks und gehackte Accounts seien immer wieder Thema und für die Betroffenen sehr belastend. „Im Betrugsfall muss es schnell gehen. Leider sind Hilfsangebote auf vielen Websites jedoch kaum zu finden. Hier müssen die Anbieter dringend nachbessern und Notfall-Optionen sowie Kontaktmöglichkeiten anbieten“, forderte Kristandt.

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