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Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos
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Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ knobelt am 18. Juli
Bad Grund (kip) Zu einem Knobelnachmittag lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ alle Mitglieder zu Donnerstag, 18. Juli, 15 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, ein. Diese Knobelnachmittage finden wieder regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat statt..
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Telefon (05327) 2210.
DRK Eisdorf
Spende Blut und Du rettest Leben! Nächster Blutspendetermin am 22. Juli
Eisdorf (kip) Das DRK Eisdorf führt am Montag, 22. Julir, ab 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr, im Kultur- und Sportzentrum Eisdorf, Jahnstraße 21, im Zusammenarbeit mit dem Blutspendedienst Springe den nächsten Blutspendetermin durch. Vorsitzende Sabine Armbrecht freut sich, dass sie mit ihrem Team wieder einen Imbiss anbieten darf.
Blutspenden dürfen alle, die volljährig sind, sich gesund fühlen und mehr als 50 kg wiegen. Frauen können innerhalb von zwölf Monaten viermal und Männer sechsmal Blutspenden. Nach einer Blutspende darf jeder schon nach acht Wochen erneut spenden. Wer an einer Infektionskankheit leidet, darf nicht spenden. Nach größeren Operationen, Tätowierungen, Piercings, Ohrlochstechen darf frühestens nach vier Monaten wieder Blut spenden..
Wer Antibotika genommen hat, darf vier Wochen nach Absetzen des Medikaments wieder Blut spenden.
Zum Blutspendetermin müssen die Spender ihren Personalausweis mitbringen und soweit vorhanden ihren Blutspendepass, um die getätigte Blutspende einzutragen.
Terminreservierungen sind möglich, betont die Vorsitzende.
Bad Grund (kip) An jedem ersten Montag im Monat -mit Ausnahme an Feiertagen- treffen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, zum Tschärper-Frühstück. Das nächste Tschärper-Frühstück findet am Montag, 1. Juli, 10.00 Uhr. Damit pflegt seit Jahren die Siedlergemeinschaft bergmännische Traditionen und erinnert damit an den Bergbau in der Bergstadt und im Harz.
Nach alter Tradition bringt jeder Teilnehmer zu diesem Frühstück sein Essen und -soweit vorhanden- sein Tschärper-Messer mit.
Eine vorheige Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. (05327) 2210.
Bad Grund (kip) Die Johannigemeinde „Adeles Eck“ lädt zum Johannisfest am Montag, 24. Juni, ab 15.30 Uhr, am Hübichbrunnen zwischen St. Antoniuskirche und ehemaliges Rathaus ein. Es wird um den Johannisbaum mit der Johannisband getanzt. Wie in den Vorjahren ist der Johannisbaum von Ehrenamtlichen bunt geschmückt. Eine große Krone ziert besonders diesen Baum.
Für das leibliche Wohl wird mit Kaffee, Kuchen, leckeren Eieerkränzen, Käsenapp, Johannisburger, Johanni-Bowle und Kaltgetränken gesorgt.
Als besondere Gäste werden ab 18.30 Uhr die „Harzer Roller“ des Harzklubs Bad Grund auftreten.
Jung und alt sind zu diesem Traditionsfest herzlich willkommen.
Foto: Bunt geschmückter Johannisbaum (Archiv Kippenberg BG852)
Hannover, 06.06.2024 (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen teilt mit: Einen Restaurantbesuch kurzfristig absagen oder den Frisörtermin vergessen? Wer eine Reservierung oder Terminbuchung nicht wahrnimmt, wird immer öfter zur Kasse gebeten. Denn für den Dienstleister können durch das Nichterscheinen oder die kurzfristige Absage Umsatzeinbußen entstehen, sodass diese eine No-Show-Gebühr verlangen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was sich dahinter verbirgt und ob Verbraucherinnen und Verbraucherinnen diese zahlen müssen.
Wer Stornokosten zahlen soll, fragt sich zunächst, ob diese rechtlich überhaupt zulässig sind, insbesondere wenn der Termin oder die Reservierung storniert wurde. „Grundsätzlich gilt: Wenn ein Ausfallhonorar in den AGB, also den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wirksam vereinbart ist, darf dieses erst einmal verlangt werden“, erklärt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Hagge ergänzt: „Bei der Terminbuchung muss aber auf die Stornierungsbedingungen in den AGB und damit auf eventuell anfallende Kosten ausdrücklich hingewiesen werden.“
Höhe der Ausfallgebühr muss angemessen sein
Doch auch bei berechtigter Ausfallgebühr gilt: Die Höhe muss angemessen sein. „Im Zweifel sollte die Forderung überprüft werden“, rät Hagge und erklärt weiter: „Gleiches gilt, wenn der Termin frühzeitig abgesagt wurde und es trotzdem zu Schadensersatzforderungen kommt.“ Wenn überhaupt eine Entschädigung verlangt werden darf, richte sich diese nach bestimmten Kriterien: Zum Beispiel nach der eingeplanten Zeit, bereits getätigten Ausgaben oder einem nachweisbaren entgangenen Gewinn. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten derartige Forderungen in jedem Fall rechtlich prüfen lassen und das Gespräch mit dem Anbieter suchen, um eine gemeinsame Lösung zu finden, empfiehlt der Rechtsexperte.
Um Ärger mit Dienstleistern zu vermeiden, rät Hagge dazu, gebuchte Termine so früh wie möglich abzusagen, wenn diese nicht wahrgenommen werden können. Darüber hinaus sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Terminvereinbarung auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornierungsbedingungen achten.
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen– vor Ort, telefonisch und per Video.
Klage gegen EWE Vertrieb GmbH erfolgreich -Verspätete Strom- und Gas-Abrechnungen rechtswidrig
Hannover (ein/kip) Die Verbraucherzentrale hatte gegen EWE geklagt, da Strom-, Gas- und Wärme Kundinnen und Kunden teils mehrere Monate auf Abrechnungen warten mussten. Das Gericht hat der Klage für Strom und Gas stattgegeben; bei Fernwärme liege aufgrund mangelnder Rechtsvorschriften kein Verstoß vor. Die Entscheidung des Landgerichts Oldenburg stärkt Verbraucherrechte und zeigt Defizite bei Fernwärme auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Urteil des Landgerichts Oldenburg hat die EWE Vertrieb GmbH Abrechnungen für Strom- und Gaslieferverträge außerhalb der Grundversorgung zukünftig spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte Klage gegen den Energieversorger eingereicht, da Kundinnen und Kunden teils mehrere Monate auf Jahres- und Abschlussrechnungen sowie die Auszahlung von Guthaben warten mussten. EWE war nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Für Fernwärmeverträge wurde die Klage hingegen mangels klarer Rechtsvorschriften abgewiesen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht das Urteil als wichtiges Signal für die Betroffenen. Gleichzeitig unterstreiche es den Handlungsbedarf im Bereich Fernwärme: Kundinnen und Kunden müssen hier die gleichen Rechte wie bei Strom- und Gaslieferverträgen erhalten. „Es freut uns sehr, dass unsere Klage in den wesentlichen Punkten erfolgreich war“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und ergänzt: „Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Betroffenen. Es stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und unterstreicht, dass gesetzliche Fristen nicht einfach missachtet werden dürfen.“ Das Landgericht Oldenburg hat sowohl für Stromals auch für Gaslieferverträge außerhalb der Grundversorgung festgestellt, dass Abschluss- und Jahresrechnungen gemäß Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen müssen. In zwei der vorgelegten Fälle hatte EWE diese Frist um mehr als sechs und sieben Monate überzogen. „Für Kundinnen und Kunden ist das nicht nur ärgerlich, sondern nachteilig, weil sich damit auch die Auszahlung vorhandener Guthaben sowie die Überprüfung der monatlichen Abschläge verzögern“, erklärt Zietlow-Zahl. Kollektives Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass es sich bei den Verstößen nicht um Einzelfälle handelt: Dass eine Vielzahl von Kundinnen und Kunden betroffen ist, gehe schon aus der Kommunikation des Energieversorgers zu den freiwillig eingeräumten „Entschädigungszahlungen“ hervor. Es sei daher notwendig, die Rechtslage generell zu klären. Da EWE zudem nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung abzugeben, bestehe Wiederholungsgefahr. Durch die Verpflichtung, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen, sollen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher nun geschützt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
presseinfo presseinfo presseinfo presseinfo 2/2 Pressestelle Herrenstr. 14 30159 Hannover Tel.: (05 11) 9 11 96-12 Fax: (05 11) 9 11 96-10 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.verbraucherzentraleniedersachsen.de Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. Bei Fernwärme fehlt Verbraucherschutzvorschrift Für Fernwärmeverträge wurde die Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen hingegen abgewiesen. In der Urteilsbegründung heißt es, der Anspruch ergebe sich mangels einer einschlägigen Verbraucherschutzvorschrift nicht. „Für uns ist das Urteil wenig überraschend. Es unterstreicht, dass Kundinnen und Kunden hier deutlich schlechter gestellt sind als bei Strom- und Gaslieferverträgen“, kritisiert Zietlow-Zahl. Dass Fernwärmeversorger noch nicht einmal verpflichtet sind, Abrechnungen innerhalb einer bestimmten Frist zu erstellen, belege das schlechte Verbraucherschutzniveau. „Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Wenn Fernwärme für Kundinnen und Kunden attraktiv sein soll, müssen ihre Rechte gestärkt werden“, fordert der Energierechtsexperte. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/ewe-abrechnungen.
Lerbacher Kreis verspricht einen interessanten Tagungsablauf vom 14.-16. Juni 2024
Lerbach (kip) Sprecher Hans-Joachim Kratsch berichtet über eine große Resonanz nach Versand der Einladung zum 46. Treffen des Lerbacher Kreises vom 14. - 16. Jun 2024 im Hotel Sauerbrey in Lerbach. Die Tagung beginnt am Freitag, 14. Juni, 18 Uhr, mit Vorgesprächen mit den neu hinzugekommenen Teilnehmern. Außerdem werden einige Programmabläufe besprochen. Danach wird Roswitha Kolatzki einen Vortrag zum Thema „Meine Altgroßtante Charlotte Müller, die älteste Straßenhändlerin der Welt“ halten. Anschließend spricht der Archivar Dieter Karl Wolff, Herzberg, über die Gnadenkonzession für die Gemeinde Herzberg von 1667 und deren Ablösung im 19. Jahrhundert.
Am Samstag, 15. Juni, 8.45 Uhr, treffen die Teilnehmer der Exkursion „Kaiserpfalz Goslar“ im Hotel Sauerbrey zur gemeinsamen Abfahrt. Nach Besuch der Kaiserpfalz und Mittagspause wird um 15 Uhr die Tagung im Hotel Sauerbrey fortgesetzt. Hans-Joachim Kratsch wird nach seiner Begrüßung den weiteren Tagungsablauf erläutern. Ortsbürgermeister Olivier Kutscher wird zu einem Grußwort mit Informationen über die Entwicklung derr Ortschaft Lerbach erwartet. Rainer Kutscher wird über das Mühlenbackhaus im Bergdorf Lerbach sprechen.
Im Anschluß daran wird Wolfgang Bertram Informationen geben über „Die BEWI-Erfinder aus dem Lerbachtal bauten Super-Belichtungsmesser“. Nach ihrer Lehre gingen die Brüder Ernst und Wilhelm Bertram nach München. Dort gründeten sie das Untenehmen BEWI. Diese Firma stellte zunächst Belichtungsmesser her und wurde später weltbekannt.
Hans-Jürgen Pflug hat sich mit seinem Referat „Vorstellung der Familie Pflug – aus den Niederungen nach Europa und bis in den Harz“. Der Referent erforschte mehr als 20 Generationen“ angekündigt,
Nach den jeweils gehaltenen Referaten ist Zeit zur Aussprache eingeplant.
Mit einem gemeinsamen Abendessen im Tagungshotel werden weitere Gespräche zur Familienforschung und der damit verbundenen Heimatgeschichte geführt.
Am Sonntag, 16. Juni, klingt die Tagung mit einer Schlussbesprechung und mit Entgegennahme von Anregungen zum nächsten Treffen die Tagung 2024 aus.
Clausthal-Zellerfeld (kip) Der Biochemische Verein Clausthal-Zellerfeld v. 1893 befasst sich schwerpunktmäßig mit Schüßler Salze (Biochemie nach Dr. Schüßler). Der Verein lädt zu Treffen und sonstigen Zusammenkünften in Clausthal-Zellerfeld und Osterode ein. Diese Veranstaltungen besuchen schwerpunktmäßig Mitglieder aus Clausthal-Zellerfeld. Zahlreiche Mitglieder wohnen in Bad Grund, aber auch in Osterode und Seesen.
Am Montag, 10. Juni, heißt anlässlich des Treffens in Clausthal-Zellerfeld das Thema „Vital durch den Sommer mit Schüßler-Salzen“.
Ein weiteres Treffen ist am 12. August in Osterode geplant.
Weiter soll eine Vereinsfahrt zur Firma Jentschura stattfinden.. Die Firma stellt natürliche Produkte für den Säure-Basen-Haushalt her.
Außerdem ist ein Sommerfest geplant.
Weitere Informationen gibt gern die Vorsitzende Elke Blohm, Seesen, Tel. 05381- 46355.
Winfried Kippenberg • Am Forstamt 6 • 37539 Bad Grund (Harz)
Tel. +49 (0)5327-2468