Aktuell
Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos
Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos
Nächster Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen am 11. September 2024
Gittelde/Windhausen (kip) Der nächste Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen findet am Mittwoch, 11. September, 15.00 Uhr, im Mehrzweckraum in Windhausen, Untere Harzstraße 21, statt. Zu diesem Nachmittag lädt Frauensprecherin Angelika Fischer ein.
An diesem Nachmittag wird kein Programm angeboten. Auf mehrfachen Wunsch soll das Gespräch im Vordergrund stehen.
Weitere Informationen zu diesem Treffen gibt die Frauensprecherin Angelika Fischer, Tel. 05327 869 45 86, gern
Konzerttipp am Wochenende: Auftritt des Chors „Das Xperiment“ im Kloster Walkenried
Preview-Sommerkonzert: Noch vor dem offiziellen Start im September präsentiert der Chor Xperiment am Samstag, dem 31. August, um 18 Uhr im Kloster Walkenried eine besondere Vorschau auf sein neues Programm "PHASE 13: THE OTHER SIDE. Geboten wird eine Auswahl an Stücken, die in einer unplugged-Version perfekt zu diesem einzigartigen Ort und seiner hervorragenden Akustik passen. Gäste und Einheimische können sich auf ein wunderschönes Klangerlebnis in der stimmungsvollen Atmosphäre des doppelschiffigen Kreuzgangs freuen.
Tickets kosten 14,50 Euro pro Person und sind im Vorverkauf sowie an der Abendkasse im ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried erhältlich. Die Platzanzahl ist begrenzt, Reservierungen sind möglich. Reservierte Karten müssen am 31. August bis spätestens 17.00 Uhr an der Museumskasse abgeholt werden. Nicht abgeholte reservierte Tickets gehen automatisch in den Verkauf an der Abendkasse.
Einlass und Abendkasse sind am 31.8. ab 17.30 Uhr, das Konzert beginnt um 18.00 Uhr. Trotz der warmen Temperaturen ist es im Kreuzgang kühl wie zur Zeit der Mönche: Es empfiehlt sich daher, eine Jacke mitzunehmen.
Weitere Infos und Tickets:
ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried - Steinweg 4a - 37445 Walkenried
Besucherservice: Tel 05525-9599064 – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
VBZ Niedersachsen lädt zu Online-Seminare ab 4.09.2024 ein zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Kostenlose Online-Seminare der Verbraucherzentrale
Hannover, (ein/kip) Diee Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet ein Online-Seminar zu den Themen: Wer kümmert sich um die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten, wenn Unfall oder Krankheit die eigene Handlungsfähigkeit einschränken? Und welche medizinischen Behandlungen sollen in diesem Fall durchgeführt werden? Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung halten die Antworten auf solche Fragen fest, weshalb jede und jeder sie so früh wie möglich erstellen sollte. Denn nur so lässt sich verhindern, dass eine fremde Betreuungsperson bestimmt wird oder wichtige Entscheidungen unterbleiben.
Zwei kostenfreie Online-Seminare der Verbraucherzentrale Niedersachsen
informieren zur rechtssicheren Erstellung der Vorsorgedokumente: Am Mittwoch, den 04. September 2024, informiert die Verbraucherzentrale zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Was im Einzelnen zu beachten ist und welche Stolpersteine es zu vermeiden gilt, klärt der kostenlose Kurs von 18:30 bis 20:00 Uhr.
Am Mittwoch, den 11. September 2024, geht es um die Patientenverfügung. Wichtige Details und mögliche Schwierigkeiten bei der Erstellung dieses Vorsorgedokuments werden von 18:30 bis 20:00 Uhr behandelt.
Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/veranstaltungen. Über die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
Hannovefr (ein/kip) Die IHK Hannover informiert: Ein Rekordtief beim Gründungsinteresse und die bisher schlechteste Bewertung des Gründungsstandortes Deutschland durch Jungunternehmerinnen und -unternehmer: In ihrem aktuellen Report Unternehmensgründung 2024 kommt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zu ernüchternden Ergebnissen.
Die fast 1.000 angehenden Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich an der Befragung der DIHK und der Industrie- und Handelskammern (IHKs) beteiligten, bewerteten den Gründungsstandort Deutschland 2024 mit einer 3,6 gerade einmal als „ausreichend“. Ein deutlicher Rückgang gegenüber den Vorjahren – dabei hatten die Rahmenbedingungen hierzulande im Urteil der Jungunternehmer schon zuvor mit 3,3 (2020 und 2021) beziehungsweise 3,4 (2022 und 2023) lediglich als "befriedigend" abgeschnitten.
„Ich mache mir große Sorgen um unseren Standort“, kommentiert DIHK-Präsident Peter Adrian die Ergebnisse der Umfrage. „In der Industrie sehen wir schon fast einen Abschied auf Raten durch verstärkte Produktionseinschränkungen und Abwanderungstendenzen. Wenn jetzt auch noch immer weniger Menschen hierzulande Unternehmen gründen wollen, gehen uns wichtige Potenziale für Wachstum und Innovationen verloren.“
Die Entwicklung sei „auch deswegen sehr bedenklich, weil sich der Rückgang des Gründungsinteresses nicht allein durch demografische Veränderungen erklären lässt“, so der DIHK-Präsident. „Enorm gestiegene Kosten zum Führen von Betrieben und das Dickicht bürokratischer Regelungen ersticken aktuell die Lust am Unternehmertum. Die Signale für eine bessere Standortpolitik könnten kaum deutlicher sein.“
Neben der konjunkturellen Lage gibt es zahlreiche strukturelle Hemmnisse für das Unternehmertum, wie die Beratungsgespräche der IHKs zeigen. Insbesondere sind es die hohe Regulierungsdichte sowie hohe Kosten, die zusätzlich zu den Unsicherheiten über das geschäftliche Umfeld viele potenzielle Gründerinnen und Gründer davon abhalten, sich selbstständig zu machen.
„Dabei tröstet es kaum, dass einige Projekte etwa in der Gastronomie, die wegen Corona auf Eis gelegt wurden, jetzt nachgeholt werden“, stellt der DIHK-Präsident klar. „Und auch das Plus bei den Beratungen von arbeitslosen Gründern ist eher ein Sondereffekt, weil die Förderung in diesem Bereich verändert wurde.“
Erfreulich sei, dass durch das intensive Engagement der IHKs mehr Besucher zu deren Gründungsinformationstagen gekommen seien. „Allerdings kann das keine guten wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen ersetzen“, gibt Adrian zu bedenken.
„Pioniermut und Unternehmergeist brauchen wir angesichts der aktuellen Herausforderungen umso mehr. Einen solchen Spirit müssen wir mehr unterstützen. Mich als Unternehmer betrübt es sehr, wenn die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln immer schwieriger werden und Gründer sich entmutigt fühlen.“
Damit Gründen wieder attraktiver wird, sind nach Meinung von drei Vierteln der Befragten schnellere und einfachere Regularien nötig. Zwei Drittel fordern ein einfacheres Steuerrecht. Weit oben auf die To-do-Liste der Politik gehören den Gründenden zufolge außerdem ein besserer Zugang zu öffentlichen Fördermitteln, niedrigere Energiepreise und mehr Verständnis für das Unternehmertum in der Gesellschaft.
„DIHK-Report Unternehmensgründung 2024: Schlechte Noten für den Standort Deutschland (Gründerumfrage 2024 (dihk.de)
Tipp:
Bei der digitalen Gründungswoche (https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/gruendung-sicherung-nachfolge/digitale-gruendungswoche-2024-6197678) der IHK Hannover erhalten Gründungsinteressierte vom 4. bis 8. November kompakte Informationen zu allen wichtigen Themen rund um die Existenzgründung. Die Teilnahme ist kostenfrei.
|
Ärger beim Matratzenkauf Vermehrt Beschwerden zu Retouren und Gewährleistung
Hannover/Bad Grund (vbz/kip) Ob im stationären Handel oder online – der Matratzenkauf bereitet immer wieder Probleme. Irreführende Werbung, Ärger bei Widerruf und Reklamation sowie ausbleibende Beratung sind nur einige Beispiele. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, welche Rechte Kundinnen und Kunden haben und worauf sie bei Kauf oder Bestellung achten sollten. Viele Anbieter werben mit enormen Rabatten, indem sie ihren Preisen die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) der Hersteller gegenüberstellen. „Der Vergleich hinkt jedoch, da der marktübliche Preis für ein Produkt meist deutlich geringer, der Rabatt entsprechend kleiner ist“, kritisiert Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Auch irreführende Werbeslogans wie „Matratzen-Testsieger“ oder „Deutschlands meistverkaufte Matratze“ gehören zu den fragwürdigen Verkaufspraktiken der Anbieter. „Bei Aussagen dieser Art muss deutlich werden, worauf sie sich beziehen – etwa, indem der konkrete Test benannt oder auf Verkaufszahlen hingewiesen wird“, erklärt Hagge. Wenn das „Probeliegen zu Hause“ zur Geduldsprobe wird Rückgabe- und Umtauschrecht im stationären Handel Tipps, um Ärger zu vermeiden Zudem rät Hagge beim Kauf im stationären Handel, explizit um eine ausführliche Beratung zu bitten, Probe zu liegen und Rückgabemöglichkeiten vorab zu klären. Weitere Informationen und Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher unter Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video. Über die Verbraucherzentrale
|
Gut zu wissen – Verbrauchertipp Last-Minute-Reise: Schnäppchen oder leeres Versprechen?
Hannover/Bad Grund (ein/kip) Die VBZ Niedersachsen macht darauf aufmerksam: Kurzfristig buchen und dabei bis zu 60 Prozent sparen – so in etwa versprechen es die Last-Minute-Angebote, die derzeit vermehrt beworben werden. Warum Kurzentschlossene und auch die, die auf ein Schnäppchen aus sind, bei einer Last-Minute-Reise nicht immer auf ihre Kosten kommen, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Auch wenn sie verlockend klingen, Last-Minute-Angebote können nicht immer halten, was sie versprechen. Denn: „Der Begriff ‚Last-Minute‘ ist rechtlich nicht geschützt“, erklärt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und führt aus: „Eine genaue Definition, an die sich Anbieter halten müssen, gibt es nicht. So kann das vermeintliche Last-Minute-Schnäppchen eines Reiseveranstalters teurer sein, als das Standardangebot eines anderen.“ Was auch häufig unterschätzt wird, sind die Kosten, die anfallen, wenn die Reise kurzfristig storniert werden muss: „Stornokosten sind üblicherweise gestaffelt. Je kurzfristiger Verbraucherinnen und Verbraucher stornieren, desto höher fallen diese aus. Bei Last-Minute-Reisen können demnach vergleichsweise hohe Kosten berechtigt sein“, sagt Schönbohm.
Zusätzlich rät die Expertin, die Einreisebestimmungen des Reiseziels vorab zu prüfen. Denn wer kurzfristig verreisen will, läuft womöglich Gefahr, wichtige Vorbereitungen aus dem Blick zu verlieren. „Ist der Pass notwendig? Muss ein Visum beantragt werden? Wie steht es um Impf- und Zollbestimmungen? Das sind Fragen, die Reisewillige am besten so früh wie möglich klären“, empfiehlt Schönbohm. Ob kurzfristig oder im Voraus geplant – das gilt es zu beachten:
Die aktuellen Meldungen zur Insolvenz des Reiseanbieters FTI machen deutlich, wie wichtig der Reisesicherungsschein ist. Dieser sichert Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Insolvenz des Anbieters ab. „Kundinnen und Kunden sollten daher erst bezahlen, wenn ihnen ein gültiger Reisesicherungsschein vorliegt, im Notfall auch erst am Flughafen“, macht die Expertin deutlich. Zu finden ist er häufig auf der Rückseite der Buchungsbestätigung. Reisende sollten auch immer prüfen, ob alle Daten dort richtig angegeben sind. Ebenfalls wichtig zu wissen: Im Gegensatz zu den meisten Kaufverträgen, die online geschlossen werden, gilt das Widerrufsrecht nicht bei der Reisebuchung. „Egal ob Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort im Reisebüro oder im Internet buchen, sie können den Vertrag unter normalen Umständen nicht einfach widerrufen“, gibt die Expertin zu bedenken und merkt an: „Daher sollten sich auch Kurzentschlossen genug Zeit nehmen, ein Last-MinuteAngebot gründlich zu prüfen.“
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video
Hannover (vbz/kip) Um ganz unbesorgt und unbeschwert in den Urlaub zu starten, versenden viele Menschen ihr Gepäck vorab mit einem Dienstleister an den Urlaubsort. Im Fall des Monats der Verbraucherzentrale Niedersachsen nutzt eine Verbraucherin den Service der JUMiNGO GmbH und schließt zusätzlich eine Transportversicherung ab. Als ihr Koffer verschwindet, verweigert JUMiNGO die Zahlung der Schadensprämie. Was ist passiert? Eine Verbraucherin aus Braunschweig vertraut für ihren gepackten Urlaubskoffer auf den Vorabversand durch JUMiNGO. Auch eine Transportversicherung schließt sie ab. Als ihr Gepäckstück tatsächlich verloren geht, fordert sie die maximale Schadensprämie in Höhe von 1.000 Euro zuzüglich einer Erstattung der Versandkosten. JUMiNGO weigert sich jedoch, die gesamte Summe auszubezahlen. Der Anbieter verweist auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vertritt die Meinung, dass der Koffer mit persönlichen Dingen der Verbraucherin unter den Punkt „besonders gefährdete Handelsgüter“ falle. Für diese müsse vorab eine gesonderte Risikovereinbarung geschlossen werden. Daraufhin wendet sich die Verbraucherin an die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Rechtliche Einordnung und Ergebnis der Beratung Tipps der Verbraucherzentrale
|
Feuerwehr Windhausen lädt zum Hoffest am 31. August ein
Windhausen (kip) Die Freiwillige Feuerwehr Windhausen lädt zu ihrem traditionellen Hoffest auf Thiemans Hof in Windhausen, Dorfgemeinschaftsanlage „Alte Burg“ am Samstag, 31. August, ab 11:00 Uhr ein. Wie Ortsbrandmeister Stefan Mainka informiert beginnt dieses alljährliche Fest der Feuerwehr um 11:00 Uhr mit einer Darstellungsübung der örtlichen Feuerwehr auf dem Thiemans Hof. Ab 13.00 Uhr stellt sich die Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung des THW vor.
Der Fanfarenzug Neuhof/Harz spielt ab 14:00 Uhr auf. Etwa um 15:00 Uhr präsentieren sich die Jungen und Mädchen der örtlichen Jugendwehr mit einer Darstellungsübung. Zuvor hat die Jugendwehr an den Wettkämpfen der Jugendwehren der Stadt Osterode und der Gemeinde Bad Grund in Schwiegershausen teilgenommen.
Mit einem Brandsimulator für Feuerlöscher und Gefahren einer Fettexplosion kann ein jeder sich ein Bild von den Aufgaben der Feuerwehren machen.
Eine Hüpfburg und Kinderschminken runden das Programm ab.
Für das leibliche Wohl wird mit einer Kaffeetafel, leckeren Speisen vom Grill und verschiedenen Kaltgetränken gesorgt.
Die Freiwillige Feuerwehr Windhausen freut sich über ihr Kommen.
Winfried Kippenberg • Am Forstamt 6 • 37539 Bad Grund (Harz)
Tel. +49 (0)5327-2468