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Aktuell

Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos

SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen

 

Nächster Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen am 14. Januar 2026

 

Gittelde/Windhausen (kip) Der nächste Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen findet am Mittwoch, 14. Januar 2026, 15.00 Uhr, im Mehrzweckraum in Windhausen, Untere Harzstraße 21, statt. Wegen des großen Zuspruchs und des begrenzten Raumangebots bittet Angelika Fischer um eine vorherige Anmeldung

Weitere Informationen zu diesem Treffen gibt gern Frauensprecherin Angelika Fischer, Tel. 05327 869 45 86.

 

Siedlergemeinschaft "Grüne Tanne" Bad Grund

Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ lädt zum Frauentreff am 14. Januar 2026 ein

 

Bad Grund (kip) An jedem zweiten Mittwoch im Monat treffen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, zum Frauen-Nachmittag. Am Mittwoch, 14. Januar 2026, 15.00 Uhr, findet der nächste regelmäßige Frauen-Nachmittag statt.

Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zu diesem Nachmittag gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. 05327-2210.

Kirchengemeinden Badenhausen + Windhausen

Konfirmanden sammeln in Badenhausen und Windhausen am 10. Januar 2026 Weihnachtsbäume ein

 

Badenhausen/Windhausen (kip) Seit vielen Jahren sammeln die Konfirmanden in Badenhausen und Windhausen am Samstag, 10. Januar 2026, Weihnachtsbäume ein. Die Weihnachtsbaum-Aktion der Konfirmanden beginnt um 9.30 Uhr. Wer an dieser Baumaktion teilnehmen möchte, legt an gut sichtbarer Stelle auf oder vor dem Grundstück seinen Weihnachtsbaum. Die Konfirmanden werden an der Haustür klingeln und um eine Spende bitten. Die eingesammelten Spenden werden für die Jugendarbeit der Ev,-luth. Kirchengemeinden Badenhausen und Windhausen verwendet.

Weitere Informationen gibt gern das Pfarrbüro Badenhausen, Tel. 05522-83088.

Gemeinde Bad Grund

Weihnachtsbaum-Sammlung in der Gemeinde Bad Grund am 21. und 22. Januar 2026

 

Gemeinde Bad Grund (kip) Die Kreisabfallwirtschaft Göttingen sammelt Weihnachtsbäume ein am Mittwoch, 21. Januar 2026, an den Sammelplätzen in der Bergstadt Bad Grund Parkplatz „Am Georg-Stollen“, Parkplatz „Hilfe Gottes“ und am DRK-Kindergarten, in Windhausen auf Tiemanns Hof, in Gittelde vor dem Festplatz und in Badenhausen auf dem Wendeplatz am Naturfreundehaus.

Am Donnerstag, 22. Januar 2026, wird die Sammlung in Eisdorf am Steinweg/Schützenplatz/Reithalle und in Willensen am Feuerwehrlöschteich durchgeführt.

Die Weihnachtsbäume sind vollständig abgeschmückt am Vorabend der Sammlung am jeweiligen Sammelplatz abzulegen.

Siedlergemeinschaft "Grüne Tanne" Bad Grund

 

Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ knobelt am 15. Januar 2026

 

Bad Grund (kip) Zu einem Knobelnachmittag lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zu Donnerstag, 15. Januar 2026, 15.00 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, ein. Diese Knobelnachmittage finden wieder regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat statt..

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Telefon (05327) 2210.

Gebet

Neujahrsgebet des Pfarrers von St. Lamberti zu Münster aus dem Jahre 1883

Bad Grund (kip) Dieses im Jahr 1883 gehaltene Gebet könnte noch heute mit nur geringfügigen Änderungen auch gehalten werden. Das Gebet träfe auch heute noch zu.

Herr, setze dem Überfluss Grenzen
und lasse die Grenzen überflüssig werden.

Lasse die Leute kein falsches Geld machen
und auch das Geld keine falschen Leute.

Nimm den Ehefrauen das letzte Wort
und erinnere die Männer an ihr erstes.

Schenke unseren Freunden mehr Wahrheit
und der Wahrheit mehr Freunde.

Bessere solche Beamte, Geschäfts- und Arbeitsleute,
die wohl tätig, aber nicht wohltätig sind.

Gib den Regierenden gute Deutsche
und den Deutschen eine gute Regierung.

Herr, sorge dafür, dass wir alle in den Himmel kommen
aber nicht sofort.

 

VBZ Niedersachsen

Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

Drohszenario soll von Kündigung abhalten 

Hannover/Bad Grund (ein/kip) Die Verbraucherzntrlge informiert: Kundinnen und Kunden, die ihren Laufzeitvertrag auf telekom.de kündigen möchten, brauchen starke Nerven: Laut Infobox auf der Website riskieren sie damit den Verlust der eigenen Mobilfunknummer und teure Gebühren im Ausland. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist die Gestaltung des Kündigungsformulars manipulativ und verstößt gegen den Digital Services Act. Sie hat die Telekom Deutschland GmbH daher abgemahnt. Das Unternehmen wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

„Sind Sie sicher, dass Sie das riskieren wollen?“ heißt es in einem magentafarbenen Kasten auf telekom.de, wenn Kundinnen und Kunden anklicken, ihren Laufzeitvertrag kündigen zu wollen. Darunter werden die möglichen Risiken benannt – vom Verlust der eigenen Mobilfunknummer über möglicherweise teure Gebühren im Ausland bis zu schlechtem Empfang und Verbindungsabbrüchen. „Unserer Ansicht nach ist die Darstellung manipulativ. Kundinnen und Kunden sollen beeinflusst und von ihrem Kündigungsvorhaben abgehalten werden“, kritisiert Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Damit verstoße die Telekom GmbH gegen die Vorgaben des Digital Services Act. „Im Online-Handel dürfen Dark Patterns dieser Art nicht eingesetzt werden – also Praktiken und Designs, mit denen Nutzerinnen und Nutzer getäuscht, manipuliert oder in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden“, erklärt von Bibra. Doch genau das passiere auf der Webseite der Telekom durch die Frage sowie die Aufzählung möglicher Folgen einer Kündigung.

Aufgezeigte „Risiken“ aus der Luft gegriffen

Hinzu kommt, dass die vermeintlichen Risiken Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte täuschen: Schon der Hinweis „Ihre Mobilfunknummer könnte verloren gehen: Wollen Sie Ihre vertraute Nummer wirklich aufgeben?“, erwecke einen völlig falschen Eindruck. „Laut Telekommunikationsgesetz müssen Anbieter sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden – sofern sie dies wünschen – ihre Rufnummer trotz Kündigung behalten können“, so die Rechtsexpertin. Auch der Hinweis auf mögliche teure Gebühren im europäischen Ausland führe in die Irre: Die Roaming-Verordnung gilt unabhängig vom gewählten Tarif und Anbieter und untersagt, bei EU-Roaming zusätzliche Entgelte im europäischen Ausland zu verlangen. Sollte sich die Telekom Deutschland GmbH weigern, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und auf manipulative Darstellungen dieser Art zukünftig zu verzichten, wird die Verbraucherzentrale weitere rechtliche Schritte einleiten.

 

VBZ Niedersachsen

Energieverträge ohne Zustimmung

Verbraucherzentrale erhält vermehrt Beschwerden

Hannover/Bad Grund (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert: Unerlaubte Anrufe, erfundene Kundendaten und Vertragsbestätigungen trotz klarer Ablehnung: In letzter Zeit häufen sich wieder Fälle untergeschobener Energieverträge. Die Verbraucherzentrale warnt daher vor aufdringlichen Anbietern und klärt, wie sich Betroffene schützen können.

„Uns liegen mehrere Fälle vor, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich erklärt haben, keinen Vertrag abschließen zu wollen – dennoch erhielten sie im Anschluss Vertragsunterlagen oder -bestätigungen“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Besonders kurios sind Fälle, in denen die übermittelten Daten offensichtlich frei erfunden sind. Dazu gehören falsche Zählernummern, fiktive Geburtsdaten und unzutreffende Kontaktinformationen.“ Mehrere Betroffene melden zudem, dass sie wiederholt von Vertretern angerufen wurden. Erfolgen solche Anrufe unangekündigt, können sie der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Behörde geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor und kann Bußgelder verhängen.

Verträge bestreiten, Versorger informieren

Energieverträge können ausschließlich in Schriftform abgeschlossen werden. Das bedeutet, sowohl das Angebot als auch die Annahmeerklärung müssen schriftlich vorliegen. Mündliche Zusagen oder Aussagen am Telefon führen nicht zu einem wirksamen Vertragsabschluss. „Trotzdem raten wir dringend dazu, untergeschobene Verträge umgehend zu bestreiten. Betroffene sollten unmittelbar ihren aktuellen Energieversorger kontaktieren und klarstellen, dass kein Vertragswechsel gewünscht ist. Insbesondere bei Stromverträgen ist ein Wechsel mittlerweile sehr schnell durchgeführt und kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden“, hält der Experte fest. Auch sollten eingehende E-Mails und Briefe genau geprüft werden. Denn wichtige Schreiben wie Vertragsbestätigungen werden schnell übersehen, weil sie häufig wie Werbung aussehen.

Verhaltenstipps an Haustür und Telefon

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ungebetenen Vertretern grundsätzlich keinen Zutritt zum eigenen Grundstück gewähren. Weigern sich die Personen trotz Aufforderung zu gehen, kann zur Unterstützung die Polizei gerufen werden. Auch am Telefon ist Vorsicht geboten: Wer unerwünscht angerufen wird, sollte das Gespräch sofort beenden und keinerlei persönliche Daten bestätigen oder preisgeben. Dieses konsequente Vorgehen hilft, sich vor untergeschobenen Verträgen und unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

 

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