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Aktuell

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SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen

SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen lädt zum Gänseessen am 22. November 2025 ein – Anmeldungen bis zum 4. November 2025

 

Gittelde-Windhausen-Willensen (kip) Zum traditionellen Gänseessen am Samstag, 22. November 2025, in der Gaststätte „Zur Linde“ in Badenhausen-Oberhütte lädt der SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen herzlich ein. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung nur bis 4. November 2025 möglich.

Dieses Essen in der vorweihnachtlichen Zeit ist sehr beliebt. Wegen einer begrenzten Teilnehmerzahl sichert eine frühzeitige Anmeldung eine Teilnahme an diesem gemütlichen Essen.

Anmeldungen nehmen ab sofort die Vorsitzende Heidemarie Häusler, Tel. 05327-4592, oder die Frauenwartin Angelika Fischer, Tel. 05327-869 45 86, entgegen.

Siedlergemeinschaft "Grüne Tanne" Bad Grund

Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ knobelt am 16. Oktober 2025

 

Bad Grund (kip) Zu einem Knobelnachmittag lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zu Donnerstag,16. Oktober 2025, 15.00 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, ein. Diese Knobelnachmittage finden wieder regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat statt..

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Telefon (05327) 2210.

Biochemischer Verein CLZ

Biochemischer Verein Clausthal-Zellerfeld lädt zum 13. Oktober 2025 ein

 

Clausthal-Zellerfeld (kip) Das nächste Treffen des Biochemischen Vereins Clausthal-Zellerfeld findet am Montag, 13. Oktober, 18.30 Uhr, bei Frau Kruse im ehemaligen Engelskaffee, Schützenstraße 9, Clausthal-Zellerfeld, statt.

Der Biochemische Verein befasst sich schwerpunktmäßig mit der Anwendung von Schüssler Salze. Thema dieses Treffens ist: „Heuschnupfen“.

Gäste sind willkommen.

Weitere Informationen zu diesem Treffen gibt gern die Vorsitzende Elke Blohm, Seesen, Tel. 05381-46355.

 

SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen

Nächster Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen am 8. Oktober 2025

 

Gittelde/Windhausen (kip) Der nächste Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen findet am Mittwoch, 08. Oktober 15.00 Uhr, im Mehrzweckraum in Windhausen, Untere Harzstraße 21, statt. Frauensprecherin Angelika Fischer lädt herzlich ein.

Wegen des großen Zuspruchs und des begrenzten Raumangebots bittet Angelika Fischer um eine vorherige Anmeldung

Weitere Informationen zu diesem Treffen gibt die Frauensprecherin Angelika Fischer, Tel. 05327 869 45 86, gern

 

Siedlergemeinschaft "Grüne Tanne" Bad Grund

 

Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ lädt zum Frauentreff am 8. Oktober 2025 ein

 

Bad Grund (kip) An jedem zweiten Mittwoch im Monat treffen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, zum Frauen-Nachmittag. Am Mittwoch, 08. Oktober 2025, 15.00 Uhr, findet der nächste regelmäßige Frauen-Nachmittag statt.

Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zu diesem Nachmittag gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. 05327-2210.

VBZ Niedersachsen

VBZ Niedersachsen: Kein Geld mehr bei Stromüberschuss: Wie Photovoltaik trotzdem attraktiv bleibt   

Solarspitzengesetz begrenzt Einspeisevergütung und fördert Eigenverbrauch

Hannover (ein/kip) Die Verbraucherzentrale VBZ) Niedersachsen teilt mit: Immer mehr Haushalte erzeugen ihren Strom aus Solartechnik und speisen nicht genutzten Strom gegen Geld ins öffentliche Netz ein. Der Boom von Photovoltaik (PV) führt dazu, dass zu Spitzenzeiten das Netz überlastet ist. Das Solarspitzengesetz soll Netzüberlastungen verhindern, indem es die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung einschränkt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was das für Eigentümerinnen und Eigentümer von Solaranlagen bedeutet.

Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt und überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeist, bekommt dafür Geld. Diese sogenannte Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, sie gilt ab Inbetriebnahme der Anlage für zwanzig Jahre. Das Solarspitzengesetz, das seit 25. Februar 2025 in Kraft ist, bringt eine wichtige Änderung mit sich, erklärt Andreas Holtgrave, Energieexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen: „Wer zu Spitzenzeiten Strom einspeist, bekommt dafür künftig unter Umständen kein Geld mehr. Es lohnt sich dann mehr, den selbst produzierten Strom auch selbst zu verbrauchen.“ 

Stromproduktion: Je mehr, desto billiger

Hintergrund: Die Zahl der PV-Anlagen in Deutschland ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Wenn die Sonne scheint, speisen viele Anlagen Strom ins Netz ein – mehr als benötigt. Netzüberlastung droht, und weil das Angebot größer ist als die Nachfrage, sinken an der Strombörse die Preise. „Für Abnehmer wird Strom dann billiger, und wenn sehr viel Strom gleichzeitig eingespeist wird, sind sogar negative Preise möglich“, erklärt Holtgrave.

Solarspitzengesetz soll Einspeisung begrenzen

Hier setzt das Solarspitzengesetz an: Solange die Preise an der Strombörse negativ sind, haben Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen künftig keinen Anspruch mehr auf Vergütung nach EEG – das heißt, sie bekommen in dieser Zeit kein Geld für den Strom, den sie ins Netz einspeisen. Dafür bietet das Gesetz einen Ausgleich: Die zwanzigjährige Laufzeit der Einspeisevergütung verlängert sich, und zwar um die Tage, an denen keine Vergütung gezahlt wurde. Holtgrave erklärt: „Die Kalkulation des Gesetzgebers: Wenn sich das Einspeisen nicht lohnt, verbrauchen Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen ihren Strom lieber selbst oder speichern ihn für später. Dadurch wird das Netz entlastet.“

Wer ist an die Regelung gebunden? 

Das Gesetz gilt für alle PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, und für alle Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung. Privathaushalte mit Ein- und Zweifamilienhäusern haben typischerweise PV-Anlagen mit drei bis 20 Kilowatt Leistung (kWp) installiert. Außerdem muss ein Smart Meter installiert sein. Wer das nicht hat, darf nur maximal sechzig Prozent der Gesamtleistung einspeisen. Haushalte, die schon vor dem 25. Februar 2025 eine PV-Anlage in Betrieb hatten, können sich freiwillig für oder gegen die neuen Regelungen entscheiden. Wer auf den Vergütungsanspruch bei negativen Preisen verzichtet, bekommt dafür 0,6 Cent mehr pro eingespeister Kilowattstunde. 

Fragen zum Thema Photovoltaik beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf  www.verbraucherzentrale-energieberatung.de  oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


Über die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich:  www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de

VBZ Niedersachsen

Pflegegradrechner mit neuen Funktionen 

Sinnvolle Erweiterungen für Pflegebedürftige und Angehörige

Hannover (vbz/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen teilt mit: Werden Menschen pflegebedürftig, ist das für die Betroffenen selbst, aber auch für die Angehörigen oft eine große emotionale Belastung. Neben der Frage, wer die Pflege übernimmt, geht es immer auch darum, wie sie bezahlt wird. Einen Teil der Kosten übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Sowohl die Antragstellung als auch die Einstufung in den Pflegegrad stellen Angehörige und Betroffene vor große Herausforderungen. Hier hilft der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen. In seiner verbesserten und erweiterten Fassung bietet er Orientierung und Entscheidungshilfen.  

Seit April 2024 unterstützen die Verbraucherzentralen mit ihrem  Pflegegradrechner  bei der Beantragung eines Pflegegrads: Anhand von 64 Fragen können Betroffene eine Selbsteinschätzung vornehmen. Bis Ende Juli 2025 nutzten über 34.000 Personen diese Möglichkeit. Dank neuer Funktionen wird die Nutzung jetzt noch einfacher. Zudem wird auch die Überprüfung einer bereits erfolgten Einschätzung durch die Pflegekasse möglich. Die Erweiterungen des Pflegegradrechners im Überblick:

  1. Die Beantwortung der 64 Fragen im Pflegegradrechner kann jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden.
  2. Am Ende der Bearbeitung erhalten die Ratsuchenden eine Übersicht über die von ihnen gegebenen Antworten.
  3. Wer eine Einstufung der Pflegekasse erhalten hat, kann jetzt prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist: Kommt der Pflegegradrechner anhand der Angaben zu einem anderen Pflegegrad, wird ein Schreiben erstellt. Es kann ausgedruckt und als Widerspruch mit Begründung an die Pflegekasse geschickt werden. Bestätigt der Pflegegradrechner die Entscheidung der Pflegekasse, können Betroffene diese anhand der Erläuterungen besser nachvollziehen. 

Der Pflegegradrechner ist auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen abrufbar unter  verbraucherzentrale-niedersachsen.de/pflegegradrechner


Über die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich:  verbraucherzentrale-niedersachsen.de

VBZ Niedersachsen

Heimliche Stromfresser im Haushalt

Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft beim Stromsparen

Hannover (vbz/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert: Hohe Strompreise belasten viele Haushalte, doch schon mit kleinen Veränderungen im Alltag können Verbraucherinnen und Verbraucher viel Energie sparen – und damit ihre Stromkosten deutlich senken. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist auf die größten Stromfresser in der Wohnung hin und gibt Tipps zum effektiven Stromsparen.

„Viele Menschen ächzen unter hohen Stromrechnungen. Wie hoch die Kosten sind, die einzelne Haushaltsgeräte verursachen können, wird oft unterschätzt“, erklärt Andreas Holtgrave, Energieexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Kostentreiber sind besonders Geräte, die alt sind oder ständig im Betrieb. Wer Verbrauchswerte kennt und einfache Maßnahmen umsetzt, kann sofort Geld sparen und gleichzeitig das Klima schonen.“

Kühlschrank: Temperatur richtig einstellen

Zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt zählt der Kühlschrank. Hier hilft der Wechsel auf ein neues, stromsparendes Modell und die richtige Einstellung: Optimal sind Temperaturen von sieben Grad Celsius im Kühlfach und -18 Grad Celsius im Gefrierfach. Holtgrave ergänzt: „Regelmäßiges Abtauen spart ebenfalls Energie. Außerdem gilt die goldene Regel: Tür zu!“

Kühl waschen, Wäscheständer nutzen

Waschmaschinen, Trockner und Spülmaschinen sind ebenfalls energiehungrig. Wer Wäsche bei 30-40 Grad Celsius im Eco-Programm wäscht, spart Strom. Holtgrave ergänzt: „Ein Trockner ist oft überflüssig – sparsamer und umweltfreundlicher ist der gute alte Wäscheständer.“ Spülmaschinen sollten immer voll beladen werden, auch hier helfen Eco-Modus und niedrigere Spültemperaturen.

Standby ausschalten, LED-Leuchten einsetzen

Wer Standby-Geräte wie Fernseher, Spielkonsole oder Router an eine abschaltbare Steckdosenleiste anschließt, kann sie nachts mit einem Klick ausschalten. Das Licht im eigenen Zuhause sollte von LED-Lampen kommen, die halten länger und verbrauchen bei gleicher Helligkeit bis zu 80 Prozent weniger Energie als herkömmliche Glühbirnen und Halogenleuchten. Angenehmer Nebeneffekt: Die Leuchten werden im Betrieb nicht heiß.

Durchlauferhitzer und Elektroheizung: teure Wärmeerzeuger

Wer dagegen bewusst Wärme durch Strom erzeugen möchte und Elektroheizungen und Durchlauferhitzer einsetzt, sollte genau hinschauen – diese Geräte sind besonders teuer im Betrieb und sollten nur eingesetzt werden, wenn es nicht anders geht. Hier hilft eine individuelle Beratung, um Kosten und Nutzen im Blick zu haben.

Strommessgerät, Zähler-Check und Energieberatung

Den Stromfressern im eigenen Haushalt auf die Schliche kommen – das geht etwa mit den Strommessgeräten, die die Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenlos verleiht. Der Zähler-Check der Verbraucherzentrale bietet eine gute Grundlage, den eigenen Stromverbrauch zu kontrollieren und zu reduzieren:  verbraucherzentrale-energieberatung.de/service/downloads. Auch ein Wechsel des Stromvertrags in einen günstigeren Tarif oder zu einem anderen Anbieter kann helfen.

Fragen zum Thema Energiesparen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf  verbraucherzentrale-energieberatung.de  oder unter der bundesweit kostenfreien  Hotline 0800 809802400  sowie in Vorträgen:  verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die  Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte, anbieterunabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucherinnen und Verbraucher mit derzeit 1.000 Energieberaterinnen und -beratern an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Im Jahr 2024 wurden weit über 230.000 Privathaushalte zu allen Energiethemen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien.

Über die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich:  verbraucherzentrale-niedersachsen.de

 

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