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VBZ Niedersachsen

Pauschalreise-Check hilft bei Ärger im Urlaub 

Verbraucherzentralen erweitern Online-Tool

Hannover (vbz/kip) Die Verbraucherznetrale Niedersachsen teilt mit: Wer eine Pauschalreise bucht, hofft auf eine reibungslose und stressfreie Zeit. Aber nicht immer läuft dann auch alles rund. Bei Schwierigkeiten und Ärger können Urlauberinnen und Urlauber mit dem Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen schnell prüfen, ob sie ein Recht auf Entschädigung haben. 

Die Sommerferien sind überall in Deutschland vorbei – doch nicht alle Urlauber sind nur mit schönen Erinnerungen zurückgekehrt. Gesperrte Pools, ausgefallene Ausflüge oder mangelhafte Verpflegung haben so manchen Urlaubsspaß getrübt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen den Reiseveranstaltern das aber nicht durchgehen lassen: Wer eine Pauschalreise gebucht hatte, kann in vielen Fällen Ersatz oder Entschädigung verlangen. Mit dem Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen lassen sich diese Forderungen einfach und unkompliziert geltend machen.

Kostenloses Online-Tool mit Musterschreiben
Mit dem kostenlosen Online-Tool können Urlauberinnen und Urlauber in wenigen Schritten prüfen, ob sie Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter haben. Das Tool liefert nicht nur eine rechtliche Ersteinschätzung, sondern erstellt auch passgenaue Musterschreiben, mit denen Forderungen direkt und verbindlich geltend gemacht werden können. Seit dem jüngsten Update ist das Tool nun auch in der Lage, Ansprüche nach der Rückkehr von einer Reise zu prüfen. Zuvor war nur eine Prüfung vor der Abreise möglich.

Das Angebot ist jederzeit online unter 
verbraucherzentrale-niedersachsen.de/pauschalreisecheck verfügbar. 


Über die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich: verbraucherzentrale-niedersachsen.de

VBZ Niedersachsen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

258 Online-VBZ Konto gesperrt 08092025

Online-Konto gesperrt – und nun? 

Wann Anbieter Accounts sperren dürfen und was Betroffene tun können 

Hannover (vbz/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert: Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher plötzlich keinen Zugang mehr zu ihrem Bank-Account, Streaming-Dienst oder E-Mail-Konto haben, sind Verunsicherung und Ärger groß. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, wann eine Sperrung berechtigt ist und was Betroffene tun können.

Shopping, Streaming, Social Media, Geldverkehr: Viele Menschen nutzen in ihrem Alltag zahlreiche Online-Accounts, einige davon täglich – und sind ratlos, wenn plötzlich ein Zugang gesperrt ist. „Das ist für die Betroffenen immer ärgerlich, aber oft gibt es einen konkreten Anlass“, erklärt Rechtsexperte Markus Hagge von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Gründe für eine Sperre

Betroffene sollten also zuerst herausfinden, wieso das Konto gesperrt ist. Anbieter müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar und leicht verständlich benennen, welche Regeln gelten und was zu einer Sperre führen kann – zum Beispiel Zahlungsverzug, Missbrauch oder Vertragsverletzungen, Sicherheitsrisiken oder gesetzliche Verpflichtungen. Außerdem müssen Betroffene in der Regel informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Unfaire Sperren verboten

„Wenn etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, dass ein Account ‚jederzeit und ohne Grund‘ gesperrt werden kann, ist das unwirksam“, sagt Hagge und erklärt weiter: „In jedem Fall gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Oft reichen mildere Maßnahmen wie Verwarnungen oder Teil-Sperren aus. Willkürliche und unfaire Sperren sind verboten. Eine vollständige Blockade ist nur dann erlaubt, wenn eine akute Gefahr besteht, etwa bei Betrugsverdacht.“

Im Zweifel Widerspruch einlegen

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher finden, dass die Sperrung unberechtigt ist, können sie sich dagegen wehren. „Widerspruch einlegen und dem Anbieter eine Frist zur Entsperrung setzen, das sind die ersten Schritte“, erklärt Hagge. „Wer Beweise wie E-Mails, Screenshots oder Chatverläufe sichert, kann im Streitfall beweisen, richtig gehandelt zu haben.“ Reagiert der Anbieter nicht, können Schlichtungsstellen wie die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingeschaltet werden.

Bei Fragen und Unsicherheiten hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Mehr Infos zu gesperrten Konten und einen Musterbrief für einen Widerspruch gegen eine Account-Sperre gibt es online:  verbraucherzentrale-niedersachsen.de/duerfen-anbieter-online-zugaenge-sperren


Über die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich:  verbraucherzentrale-niedersachsen.de

VBZ Niedersachsen

Umzug und Studienstart: Wo unseriöse Anbieter abkassieren

Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor teuren Umwegen bei Behördendokumenten

Hannover (vz/kip) Die Verbraucherznetrale Niedersachsen informiert: Zum Start des neuen Studien- und Ausbildungsjahrs ziehen viele junge Menschen in die erste eigene Wohnung oder die erste Wohngemeinschaft. Der Umzug bringt Aufgaben mit sich: Vermieter verlangen einen Bonitätsnachweis, die Post muss nachgesendet werden und der Rundfunkbeitrag wird fällig. Viele suchen dafür Hilfe im Netz und zahlen bei unseriösen Dienstleistern hohe Summen – für eigentlich günstige oder kostenlose Services. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Kostenfallen. 

„Wer umzieht und einen neuen Lebensabschnitt beginnt, steht vor zahlreichen Aufgaben und Anforderungen“, sagt Rechtsexperte Markus Hagge von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Unseriöse Dienstleister nutzen das aus: Sie versprechen Hilfe, wollen aber eigentlich nur abkassieren.“Website-Check: Offizielle Behörde oder privater Anbieter?

Ob Führungszeugnis, Geburtsurkunde oder Schufa-Auskunft – wer ein behördliches Dokument oder eine offizielle Bescheinigung braucht und im Netz nach der passenden Website sucht, sollte sich vorher über anfallende Kosten informieren und genau hinsehen, sagt Hagge: „Die ersten Ergebnisse einer Online-Suche führen oft zu Werbeanzeigen. Wer URL und Impressum genau prüft, merkt, ob die Website wirklich zu der Behörde oder zum Öffentlichen Dienst gehört.“

Rundfunkbeitrag

Für jede Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag fällig. Die Pflicht-Anmeldung beim Beitragsservice ist meist unproblematisch und online kostenlos möglich. Wer das nicht weiß und im Netz nach Lösungen sucht, landet aber schnell bei Drittanbietern, die für die Anmeldung Geld verlangen. Hagge: „Dabei machen die Dienstleister nichts anderes, als die eingegebenen Nutzerdaten an den Beitragsservice weiterzugeben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das ein teurer Umweg.“

Nachsendeauftrag

Wer umzieht und sichergehen will, dass wichtige Post auch an der neuen Adresse ankommt, stellt einen Nachsendeantrag. „Ähnlich wie beim Beitragsservice haben auch hier unseriöse Dienstleister ihre Chance auf leicht verdientes Geld erkannt“, sagt Hagge. „Sie bieten die Einrichtung eines Nachsendeauftrags an und verschleiern dabei, dass sie nur Kundendaten übermitteln. Leicht verdientes Geld für die Anbieter, unnötige Extra-Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher.“ 

Schufa-Auskunft

Eine Wohnung mieten, das geht selten ohne Bonitätsnachweis von Auskunfteien wie der Schufa. Auch hier landen ahnungslose Verbraucherinnen und Verbraucher schnell bei Anbietern, die für das Ausfüllen eines Formulars und das Weiterleiten der Daten Geld verlangen – dabei ist eine Selbstauskunft bei den vier offiziellen Auskunfteien einmal pro Jahr kostenfrei. Hagge: „Verboten sind solche und ähnliche Geschäftsmodelle nicht zwangsläufig – Abzocke ist es jedoch immer, denn die angebotenen Dienstleistungen bieten keinen echten Mehrwert und sind darauf ausgelegt, die Betroffenen hinters Licht zu führen.“Online-Liste mit Abkassier-Adressen

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat auf ihrer Website zahlreiche, private Dienstleister gelistet, die bei Behördendokumenten abkassieren. Die Liste wird laufend aktualisiert:  verbraucherzentrale-niedersachsen.de/kostenfalle-private-dienstleister

Tipps und nützliche Links für den Umzug in die erste eigene Wohnung bietet die Verbraucherzentrale auf:  verbraucherzentrale-niedersachsen.de/erste-eigene-wohnung-das-gibt-es-zu-beachten


Über die Verbraucherzentrale

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VBZ Niedersachsen

Fischalternativen mit Algen – wie viel Jod ist drin?

Verbraucherzentralen checken pflanzliche Ersatzprodukte

Hannover (vbz/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert: Pflanzliche Alternativen zu Fisch enthalten oft Algen, eine natürliche Quelle für Jod. Das braucht der Körper, doch in zu hohen Mengen kann es die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen. Die Verbraucherzentralen haben sechs vegane Fischersatzprodukte im Labor auf ihren Jodgehalt untersuchen lassen. Das Ergebnis: Fünf Produkte enthielten nennenswerte Jodmengen – ohne dass das für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar ist.

Jod ist wichtig für die Funktion der Schilddrüse, die zahlreiche Stoffwechselprozesse reguliert. Deshalb empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) eine Zufuhr von 150 Mikrogramm Jod pro Tag. Viele Menschen erreichen diesen Wert aber nicht. Der Verzehr von Seefischen und anderen Meeresfrüchten kann einen wichtigen Beitrag zur Jodversorgung leisten. Wer vegetarisch oder vegan lebt, kann auf pflanzliche Ersatzprodukte mit Algen zurückgreifen, die von Natur aus jodhaltig sind.    

Algenprodukte können Jodversorgung unterstützen

Die Verbraucherzentralen haben den Jodgehalt von sechs algenhaltigen veganen Ersatzprodukten für Fisch und Meeresfrüchte untersucht. Mit dabei waren pflanzliche Alternativen zu Thunfisch, Räucherlachs und Kaviar. Ein Produkt enthielt keine nennenswerten Jodmengen: Der Jodgehalt lag unter der Bestimmungsgrenze von 10 Mikrogramm pro 100 Gramm. In den anderen Produkten ermittelte das beauftragte Labor Werte zwischen 29 und 226 Mikrogramm Jod pro 100 Gramm. Drei der getesteten Produkte gelten mit mehr als 45 Mikrogramm Jod pro 100 Gramm als jodreich und können damit einen Beitrag zur Jodzufuhr leisten.  

Thunfisch-Ersatz: mehr als Tagesdosis

Das Produkt mit dem höchsten Jodgehalt war eine pflanzliche Thunfischalternative in der Dose. „Die 140-Gramm-Dose lieferte rund 316 Mikrogramm Jod“, erklärt Constanze Rubach von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Das ist sogar mehr als die empfohlene Tageszufuhr.“ Zum Vergleich: 140 Gramm Thunfisch in der Konserve enthalten nur 21 bis 28 Mikrogramm Jod, also deutlich weniger. 

Jodgehalt schwankt und ist nicht klar erkennbar

Ob ein Produkt Algen enthält, steht in der Zutatenliste. Der Jodgehalt lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Denn der hängt von der Art und Menge der verwendeten Alge sowie natürlichen Schwankungen ab. Das bedeutet: Der Jodgehalt kann selbst bei verschiedenen Chargen von ein und demselben Produkt sehr unterschiedlich sein. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es für die getesteten Produkte nicht – die besteht nur dann, wenn mit Jod geworben wird oder der Gehalt über 2.000 Mikrogramm pro 100 Gramm Trockenmasse liegt.

Maximal 600 Mikrogramm pro Tag

„Dass einzelne vegane Ersatzprodukte auch hohe Mengen Jod enthalten können, ist sicher nicht allen klar“, gibt Rubach zu bedenken. „Hier sind Regelungen für eine klare Kennzeichnung wünschenswert.“ Die empfohlene maximale Aufnahmemenge liegt bei 600 Mikrogramm Jod pro Tag – aus allen Quellen zusammen, etwa jodiertem Speisesalz, Fisch, Nahrungsergänzungsmitteln und eben auch Algenprodukten.

„Die beste Basis für eine ausreichende Jodversorgung bleibt eine abwechslungsreiche Ernährung, in der auch algenhaltige Fischersatzprodukte ihren Platz haben dürfen“, erklärt Rubach. Wichtiger noch sei die konsequente Verwendung von Jodsalz anstelle von nichtjodiertem Speisesalz sowie die Bevorzugung von mit Jodsalz hergestellten Lebensmitteln. 

Weitere Informationen zum Test und zum Thema Jod sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/vegane-fischalternativen.


Über die Verbraucherzentrale

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VBZ Niedersachsen

MediaMarkt schränkt Kundenrechte ein

Anbieter lehnt Unterlassungserklärung ab

Hannvoef (vbz/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert: Weist ein neues Produkt einen Mangel auf, ist normalerweise auf das Gewährleistungsrecht Verlass: Kundinnen und Kunden dürfen zwischen Reparatur oder Ersatz wählen. Wie der Fall einer niedersächsischen Verbraucherin zeigt, halten sich jedoch nicht alle Händler daran: MediaMarkt lässt lediglich die Reparatur zu – dreimal insgesamt, immer erfolglos. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Anbieter deshalb abgemahnt. Der Kaufpreis wurde zwar erstattet, MediaMarkt weigert sich jedoch, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Kundinnen und Kunden müssen somit wohl weiterhin eine Dauerschleife aus Reparaturen befürchten. 

Fast zwei Jahre musste sich eine Verbraucherin aus Niedersachsen für ihre Gewährleistungsrechte einsetzen: Sie kaufte 2023 einen Drucker beim Onlineshop mediamarkt.de. Wegen eines Defektes verlangte sie im Oktober 2024 eine Ersatzlieferung, der Anbieter bestand jedoch auf eine Reparatur. Insgesamt musste sie den Drucker bis Anfang 2025 dreimal zur Reparatur bringen, da immer wieder ein Mangel auftrat. Den Wunsch nach einem Ersatz hat die MMS E-Commerce GmbH ihr jedes Mal verwehrt.

Rechtswidrige Einschränkung auf Reparatur 

„Das Gesetz sieht vor, dass Kundinnen und Kunden bei der Nacherfüllung die Wahl haben“, erklärt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie können entscheiden, ob der Mangel beseitigt oder ein mangelfreies Produkt geliefert wird. „MediaMarkt hat dieses Wahlrecht jedoch verweigert und beschränkt damit die Gewährleistungsrechte gesetzeswidrig auf Reparaturversuche, die dann auch noch erfolglos sind“, konstatiert Schönbohm. 

Kein Schutz vor langwierigen Reklamationen 

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Anbieter daher abgemahnt. Den Kaufpreis des Druckers hat er zwar 2025 im Nachgang der dritten Reklamation kommentarlos erstattet, eine Unterlassungserklärung will er jedoch nicht unterzeichnen. „Das ist sehr ärgerlich, da Kundinnen und Kunden somit keine Sicherheit haben, dass der Anbieter sich zukünftig an das Gesetz hält und das Wahlrecht respektiert“, sagt die Expertin. Für viele Kundinnen und Kunden bedeutet das möglicherweise ebenfalls: Reparaturen in Dauerschleife. Deshalb werden weitere rechtliche Schritte geprüft


Über die Verbraucherzentrale

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Kloster Walkenried

Hochspannung im Kloster: Drei Bestseller-Autoren lesen beim Mordsharz-Festival in Walkenried

 

Am 20. September verwandelt sich das Kloster Walkenried erneut in einen Ort voller Gänsehaut und packender Geschichten, wenn beim Mordsharz-Festivals drei herausragende Autor:innen ihre neuesten Werke präsentieren.

 

Den Auftakt macht Guido Buettgen um 18:00 Uhr mit seinem Krimi „Champagnergrab“. Darin wird Kriminalrat Madsen mit einem grausigen Fund im Falkennest des Klosters Andechs konfrontiert: die inneren Organe eines Mannes. Während der Ermittlungen stößt Madsen auf die dunkelsten Abgründe der menschlichen Psyche und muss sich die Frage stellen, ob er wirklich auf der richtigen Seite des Gesetzes steht. Der Autor Guido Buettgen widmet sich neben der Tätigkeit als Geschäftsführer einer Münchner Werbeagentur seiner großen Leidenschaft, dem Schreiben. In seinen Krimis verbindet er Spannung mit schwarzem Humor.

 

Um 19:30 Uhr folgt Susanne Tägder mit „Die Farbe des Schattens“. Hauptkommissar Arno Groth wird in der ostdeutschen Kleinstadt Wechtershagen mit dem grausamen Mord an einem elfjährigen Jungen konfrontiert. Die Spur führt zu einem ungeklärten Mordfall – und mitten hinein in die Abgründe und Ängste der Wendezeit. Susanne Tägder, ehemalige Richterin, wurde für ihre fesselnden Krimis mehrfach ausgezeichnet und versteht es meisterhaft, historische Verwerfungen mit persönlicher Dramatik zu verweben.

 

Den Abschluss des Abends gestaltet Emily Freud gemeinsam mit dem Schauspieler und Hörbuchsprecher Uve Teschner, der um 21:00 Uhr aus dem Roman „Her Last Summer“ liest. Zwei Jahrzehnte nach dem rätselhaften Verschwinden seiner Freundin Mari in Thailands Dschungel erzählt Luke erstmals seine Geschichte. Und die Filmemacherin Cassidy Chambers will diejenige sein, die die Wahrheit aufdeckt, die sie jedoch zu fürchten lernt. Die britische Schriftstellerin Emily Freud hat einen atemberaubenden Thriller geschaffen, der die Zuschauer in eine gefährliche, geheimnisvolle Welt entführt.

 

Das Mordsharz-Festival zählt zu den bedeutendsten Krimifestivals im deutschsprachigen Raum und zieht seit Jahren Autoren, Leser und Krimifans in die Region. Die Lesungen im Kloster Walkenried versprechen eine einzigartige Atmosphäre, die Spannung, Literatur und Geschichte auf unvergleichliche Weise verbindet. Die Eintrittskarten kosten jeweils 15 Euro und können direkt an der Museumskasse des ZisterzienserMuseums Walkenried während der Öffnungszeiten und an der Abendkasse erworben werden.

 

 

 

Termin: 20.09.2025

Dauer: ab 18 Uhr

Kosten: Eintritt 15,- € pro Person

Ort: ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried

 

Mehr Informationen:

ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried

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05525 9599064

VBZ Niedersachsen

 

Einschreiben: Irreführende Werbung der Deutschen Post gestoppt 

Verbraucherzentrale Niedersachsen erwirkt Unterlassungserklärung

Hannover (vbz/kip) Die Verbraucher zentrale Niedersachsen teilt mit: Die Deutsche Post darf nicht mehr wie bisher für Einschreiben als sicheren Versandweg werben. Die Verbraucherzentrale Niedersachen hatte geklagt und vor Gericht eine Unterlassungserklärung erwirkt. Künftig muss die Post deutlich auf die Haftungsgrenze von 25 Euro hinweisen, wenn sie dafür wirbt, Geld oder Sachwerte per Einschreiben zu verschicken.

„Der Ausgang des Gerichtsverfahrens ist erfreulich eindeutig“, sagt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wir waren klar im Recht, das hat auch die Deutsche Post eingesehen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das mehr Transparenz.“

Schaden nur bis 25 Euro versichert

Anlass für die Klage war der Fall einer Verbraucherin, die per Einschreiben Ausweisdokumente versendet hatte. Die Sendung ging verloren, dadurch entstanden der Verbraucherin Folgekosten von rund 300 Euro. Erstatten wollte die Deutsche Post aber nur 50 Euro aus Kulanz. Auf die geltende Haftungsbegrenzung von 25 Euro bei gewöhnlichen Einschreiben hatte der Anbieter aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen nicht deutlich genug hingewiesen.

Grund genug für eine Klage, erklärt Rechtsexpertin Schönbohm: „Die Deutsche Post hat offensiv dazu aufgefordert, wichtige Briefe und Geld- oder Sachwerte per Einschreiben zu verschicken. Die Haftungsbegrenzung – eine nicht unerhebliche Einschränkung – wurde aber erst im Kleingedruckten erwähnt. Das ist irreführend, deshalb haben wir abgemahnt und geklagt.“

Werbung muss angepasst werden

Vor Gericht lenkte die Deutsche Post schnell ein und gab eine Unterlassungserklärung ab. Damit verpflichtet sich das Unternehmen, in Zukunft nicht mehr für seine Einschreiben als sicheren Versandweg für Geld oder Sachwerte zu werben, ohne deutlich auf die geltende Haftungsbegrenzung hinzuweisen. Für den Versand mit einer höheren Haftungsgrenze bietet die Post gegen Aufpreis das Einschreiben Wert an.


Über die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich: verbraucherzentrale-niedersachsen.de

SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen

Kristina Pokriefke referierte zu den Themen „ePatientenakte“ und „eRezept“

 

Windhausen (kip) Zum monatlichen Kaffeenachmittag trafen sich über 30 Mitglieder des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen im Mehrzweckraum Untere Harzstraße 21 in Windhausen. Frauenwartin Angelika Fischer freute sich über diese große Resonanz und begrüßte besonders Apothekerin Kristina Pokriefke von der St. Barbara-Apotheke Gittelde als Referentin an diesem Nachmittag. Sie eröffnete zugleich die gemeinsame Kaffeetafel an festlich geschmückten Tischen.

Kristina Pokriefke stellte in ihrem verständlichen und ausführlichen Vortrag die „ePatientenakte“ und das „eRezept“ vor.Wdhn-343-SoVD-Kuchenteller-092025

In einer elektronischen Patientenakte (ePatientenakte) werden alle Untersuchungen wie beispielsweise ärztliche Befunde, Laborberichte, MRT-Untersuchungen,, verordnete Medikamente und durchgeführte Impfungen eingepflegt. Die elektronische Patientenakte wird von der gesetzlichen Krankenkasse geführt, bei der der Patient versichert ist.

Der Patient entscheidet, ob für ihn eine Patientenakte geführt werden darf und wenn in welchem Umfang. Er legt fest, welche medizinische Einrichtung in welchem Umfang Zugang zum Inhalt dieser Akte hat und einsehen kann. Die Apotheke hat nur Einblick auf die verordneten Medikamente.Wdhn-342-SoVD-Kaffeetafel-092025000000000000000000

Mit der elektronischen Patientenakte sollen unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Zugleich wird eine bessere Kommunikation und ein schnellerer Datenaustausch erreicht. Beispielsweise muss der Hausarzt nicht erst auf den Bericht des Facharztes oder des Krankenhauses warten. Er kann sofort mit der weiteren Behandlung beginnen.

Der Patient kann auch später seine einst erteilte Zustimmung zur elektronischen Patientenakte gegenüber seiner Krankenkasse widerrufen oder Einschränkungen zur Einsicht durch medizinische Einrichtungen vornehmen.

Die auf einem „E-Rezept“ verordneten Medikamente können mit der gesund.de-App und mit der Gesundheitskarte in der Apotheke vor Ort abgeholt werden. Verordnete Medikamente werden von der Stammapotheke vorbestellt und nach Eingang bestätigt die Apotheke die abholbereiten Medikamente.Git-353-Kristina-Pokriefke-092025-1

Kristina Pokriefke zeigte Schritt für Schritt auf wie einfach diese Vorgänge sind.

Ihr interessanter Vortrag wurde mit langanhaltendem Beifall belohnt.

Frauenwartin Angelika Fischer dankte Kristina Pokriefke mit einem Präsent und hob hervor, dass ihr Vortrag von großem Interesse ist und Fragen zur „ePatientenakte“ und zum „eRezept“ beantwortete Kristina Pokriefke verständlich und umfassend. Die häufigsten Fragen wurden zur technischen Abwicklung und zum Bedienen der notwendigen Geräte gestellt. Einige warfen die Frage auf, wie sie als Senioren ohne Computer oder Smartphone an diesen neuen Systemen teilnehmen können.

Die elektronische Patientenakte wurde im Dezember 2024 vom Bundestag beschlossen und seit Februar 2025 führen die gesetzlichen Krankenkassen sie ein.

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