Back to Top

Aktuell

Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos

VBZ Niedersachsen

1N Telecom: neue Inkasso-Briefe, alte Forderungen 

Verbraucherzentrale informiert zu Schreiben von TPI Investment

Hannover (in/kip) Der Ärger geht weiter: Bisher trat die Riverty Services GmbH als Inkassounternehmen für die 1N Telecom auf, nun fordert TPI Investment GmbH Geld ein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen rund 420 Euro zahlen – für einen angeblich mit der 1N Telecom geschlossenen DSL-Vertrag. Ob die Forderungen berechtigt sind, ist oft zweifelhaft. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, warum Betroffene in jedem Fall reagieren sollten – auch wenn kein Vertrag geschlossen wurde.

Derzeit verunsichert ein neues Inkasso-Schreiben Verbraucherinnen und Verbraucher: Die TPI Investment GmbH behauptet, die Forderungen der 1N Telecom GmbH übernommen zu haben und verlangt rund 420 Euro zuzüglich Mahngebühren und Zinsen. Die Schreiben beziehen sich auf angeblich offene Forderungen aus einem DSL-Vertrag, der mit der 1N Telekom im Zeitraum von 2023 bis 2024 schriftlich oder online abgeschlossen worden sein soll. „Wir gehen davon aus, dass diese Forderungen in vielen Fällen unbegründet sind“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Verbraucherinnen und Verbraucher berichten, dass sie das Angebot nicht abgeschlossen oder rechtzeitig widerrufen haben und dennoch zur Zahlung aufgefordert werden“, führt die Expertin aus und weist darauf hin: „Handeln sollten sie in jedem Fall – unabhängig davon, ob sie Kontakt mit 1N Telecom hatten oder nicht.“ 

1N Telecom bereits mehrfach verklagt

In der Vergangenheit ist 1N Telecom mehrfach negativ aufgefallen: Unter anderem weil viele unwissentlich einen Vertrag eingegangen sind oder Schadensersatzforderungen ohne vorherigen Kontakt zum Anbieter erhalten haben. Mehrere Verbraucherzentralen haben daher bereits 17 verschiedene Verfahren gegen den Anbieter eingeleitet – einige davon konnten erfolgreich vor Gericht durchgesetzt werden.

Abtretungsurkunde verlangen 

„TPI Investment muss eine Abtretungsurkunde vorlegen können, wenn es die ursprünglichen Forderungen eines anderen Unternehmens geltend macht“, erklärt von Bibra. „Ohne dieses Dokument können Betroffene die Forderung zurückweisen.“ Deshalb gilt: Die Urkunde unbedingt einfordern. Wird sie nicht übermittelt, müssen Betroffene nicht zahlen. 

Wenn kein Vertrag mit 1N Telecom besteht

Empfängerinnen und Empfänger des Schreibens, die sich sicher sind, dass sie keinen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen haben, sollten widersprechen. Bei bestrittenen Forderungen darf das Unternehmen zudem keine Daten an Auskunfteien wie die SCHUFA weiterleiten. Und es muss die Ansprüche im Zweifel gerichtlich durchsetzen, wofür es den Vertragsschluss nachzuweisen hat. Besondere Vorsicht ist geboten, sollte die TPI Investment GmbH später versuchen, die Forderung im Wege eines Mahnverfahrens geltend zu machen. Hier müssen Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Erhalt eines Mahnbescheides beim Gericht widersprechen. Sonst kann die Forderung zwangsweise vollstreckt werden.

Auch nach Widerruf oder Anfechtung handeln

Wer fristgerecht widerrufen oder den Vertrag angefochten hat, sollte das TPI Investment schriftlich mitteilen – am besten mit Kopien des Schriftverkehrs und, wenn möglich, dem Versandnachweis, etwa durch Versand per Einschreiben.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

Harzklub Windhausen

Harzklub Windhausen nimmt an der Sternwanderung in Thale am 31. August 2025 teil

 

Windhausen (kip) Wanderwart Jürgen Münnich erinnert an die alljährliche Sternwanderung, die in diesem Jahr am 31. August in Thale stattfindet. Angeboten werden die geführten Wanderungen „Hexentanzplatzrunde über den Thalenser Hexenstieg“, „Bodetal“, „Roßtrappe (Rückfahrt mit Sessellift)“, „Seilbahn-Hexentanzplatz mit Führung zur Walpurgishalle“ und „Mythenweg“.

Der Harzklub Windhausen wird an dieser Sternwanderung teilnehmen. Wanderwart Jürgen Münnich nimmt ab sofort bis zum 31. Juli 2025 Anmeldungen mit Nennung der jeweiligen Wanderung unter Telefon 05327-4477 entgegen.

Weiter informiert Wanderwart Jürgen Münnich, dass der Harzklub St. Andreasberg vom 6. bis 10. August verschiedene Wanderungen anbietet.

 

Osteoporose-Selbsthilfegruppe Bad Grund

Osteoporose-Selbsthilfegruppe Bad Grund und Biochemischer Verein CLZ wandern am 8. August 2025 durch den WeltWald Harz

 

Bad Grund/Clausthal-Zellerfeld (kip) Zu einer gemeinsamen Wanderung durch den WeltWald Harz (Arboretum) am Freitag, 8. August 2025, laden die Osteoporose-Selbsthilfegruppe Bad Grund und der Biochemische Verein Clausthal-Zellerfeld ein. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr auf dem Parkplatz am Hübichenstein Bad Grund. Herbert Edert wird die interessierte Wandergruppe durch den WeltWald führen und die Heilpraktikerin Sabine Wellmann wird während dieser Wanderung die immer beliebtere Methode Waldbaden vorstellen und einige praktische Übungen dazu vorführen.

Im Anschluss an diese Wanderung wird gemeinsam im Cafè Antique, Markt 12, Bad Grund, Kaffee getrunken.

Bei schlechtem Wetter beginnt das Treffen um 13.30 Uhr im Café Antique.

Aus organisatorischen Gründen ist eine Teilnahme an der Wanderung nur nach vorherige Anmeldung bei Ulli Milas, Tel. 05327-1819 möglich.

 

Lerbacher Kreis

Kippenberg-Verein Bad Grund nimmt am Treffen Lerbacher Kreis vom 11.-13. Juli 2025 teil

 

Bad Grund /Lerbach (kip) Der Verein zur Erforschung der Familiengeschichte Kippenberg und der Heimatgeschichte Bad Grund nimmt am diesjährigen Treffen des Lerbacher Kreises vom 11, - 13. Juli 2025 im Hotel Sauerbrey in Lerbach eingeladen. Die Tagung beginnt am Freitag, 11. Juli, 18 Uhr, mit der Eröffnung der Tagung und Vorgesprächen zu einigen Programmabläufen. Archivar Dieter Karl Wolff, Herzberg, referiert über die Schule in Lerbach.

Horst Lossie aus Freiheit spendet aus seiner Sammlung dem Lerbacher Kreis eine „gerahmte Erinnerung“.

Am Samstag, 12. Juli, 8.40 Uhr, treffen die Teilnehmer der Exkursion „Kloster Walkenried“ im Hotel Sauerbrey zur gemeinsamen Abfahrt zum Besuch des Klosters mit anschließender Vesper im Kloster-Café.. Um 15 Uhr wird die Tagung im Hotel Sauerbrey fortgesetzt. Hans-Joachim Kratsch Ortsbürgermeister Olivier Kutscher zu einem Grußwort mit Informationen über die Entwicklung der Ortschaft Lerbach empfangen. Rainer Kutscher. Lerbach, spricht über die Geschichte der Privatsparkasse zu Lerbach, heute Volksbank im Harz. Archivar Dieter Karl Wolff, Herzberg, hält seinen Vortrag „Die Nutzung des standesamtlichen Nebenarchivs als zusätzliche genealogische Quelle“ .In einem nachfolgenden Referat von Klaus-Dieter Meyer, Herzberg, mit dem Titel „Auf den Spuren der Rohrmänner“ wird das Leben und die beruflichen Tätigkeiten der Familie Rohrmann beschrieben.

Vor und nach dem Abendessen werden die Teilnehmer die Zeit zu weiteren Gesprächen nutzen, um ihr Wissen auszutauschen.

Am Sonntag, 13. Juli, klingt die Tagung mit einer Schlussbesprechung und mit Entgegennahme von Anregungen zum nächsten Treffen 2026 aus.

Weitere Informationen gibt gern der Sprecher des Lerbacher Kreises Hans-Joachim Kratsch, Tel.05522 954 71 50. Hans-Joachim Kratsch nimmt auch die Anmeldung zur Exkursion zum Kloster Walkenried entgegen. Gäste sind willkommen.

 

Biochemischer Verein Clausthal-Zellerfeld

Elke Blohm als Vorsitzende des Biochemischen Vereins wiedergewählt – nächste Veranstaltungen

 

Clausthal-Zellerfeld (kip) Vorsitzende Elke Blohm berichtete auf der Jahreshauptversammlung des Biochemischen Vereins Clausthal-Zellerfeld, dass dem Verein 86 Mitglieder angehören. Zu zwölf Treffen kamen die Mitglieder in Clausthal-Zellerfeld und in Osterode zusammen. Kassenwart Ulli Milas gab alle Einnahmen und Ausgaben im zurückliegenden Jahr bekannt und berichtete über den Kassenbestand. Auf Antrag der Kassenprüfer wurde der Vorstand einstimmig entlastet.

Die Mitglieder beantragten Wiederwahl, die einstimmig efolgte.

Im Polsterberger Hubhaus soll das Sommerfest gefeiert werden.

Ulli Milas bemüht sich um eine Veranstaltung im Höhlentherapiezentrum Bad Grund oder im Weltwald Harz. Der Vorstand wird sich um Referenten zu den Themen Schadstoffbelastung des Harzes und des Harzvorlandes und zu Heilkräutern bemühen.

Folgende Termine gibt der Verein inzwischen bekannt:

Am 8. August laden der Biochemische Verein Clausthal-Zellerfeld und die Osteoporose-Selbsthilfegruppe Bad Grund zu einer Wanderung durch den Weltwald Harz ein.

Am 25. August treffen sich die Mitglieder in Osterode-Freiheit, Hauptstraße (Freiheiter Hof) und am 8. September referiert Dr. Friedhart Knolle zu dem Thema Schmernetall im Harz in Clausthal-Zellerfeld.

Am 22. September wird eine gemeinsame Fahrt zu den Lavendelfeldern in Lage gemeinsam mit dem Biochemischen Verein Bergstadt Lautenthal unternommen.

Ergänzende Informationen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Vorstand des Biochemischen Vereins Clausthal-Zellerfeld:

Elke Blohm, Vorsitzende

Frau Bremer, stellvertretende Vorsitzende

Ulli Milas, Kassenwart

Elke Gruschka, Schriftführerin

Kloster Walkenried

Vortrag „Futuring Grube Samson. Geschichte(n) von Bergbau und Energie über 500 Jahre“
Vortrag von Christian Barsch im KlosterMuseum Walkenried am 17. Juli 2025 im Kloster Walkenried

Walkenried (ein/kip) Wie bringt man 500 Jahre Bergbaugeschichte mit der Zukunft zusammen? Am Donnerstag, den 17. Juli um 18 Uhr, gibt Christian Barsch, Leiter des Museums Grube Samson in St. Andreasberg, im Kloster Walkenried spannende Einblicke in die bewegte Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft eines der eindrucksvollsten Montanstandorte im Harz. Dabei spielt die neue Bedeutung der Grube Samson seit der Verleihung des Welterbetitels für die Oberharzer Wasserwirtschaft 2010 eine besondere Rolle – Welterbestätten müssen erhalten und ihre Bedeutung für die Menschheitsgeschichte vermittelt werden.

 

In seinem Vortrag „Futuring Grube Samson“ nimmt Barsch die Zuhörerinnen und Zuhörer mit auf eine bildreiche Reise durch die Geschichte der Grube – vom historischen Bergbau bis hin zu heutigen Sanierungsarbeiten und künftigen Plänen für das Museumsensemble.

 

Der Abend ist Teil einer Vortragsreihe zum 15-jährigen Jubiläum der Erweiterung der UNESCO-Welterbestätte „Bergwerk Rammelsberg und Altstadt von Goslar“ um die Oberharzer Wasserwirtschaft, zu der auch das Kloster Walkenried und die Grube Samson gehören.

 

Termin: 17.07. | um 18.00 Uhr

Dauer: ca. 1 Stunde

Kosten: kostenfrei, Spenden sind willkommen

Ort: ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried

 

 

VBZ Niedersachsen

Verbraucherzentrale Niedersachsen: e.on: Um 6.000 Euro bei Gaspreisbremse verrechnet 
Verbraucherzentrale rät, Jahresabrechnung genau zu prüfen 

  • e.on setzt Jahresverbrauchsprognose zu niedrig an und berechnet Entlastung falsch
  • Statt rund 6.000 Euro werden Verbraucher nur etwa 25 Euro gutgeschrieben 
  • Mit Blick auf Verjährung: Jahresabrechnung 2023 prüfen und gegebenenfalls zeitnah beanstanden

Hannover (vbz/kip) Die Verbraucherznetrale Niedersachsen teilt mit:   Die Gaspreisbremse sollte Verbraucherinnen und Verbraucher in der Energiekrise vor hohen Gaskosten schützen. Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs 2023 galt ein Preisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Doch die Berechnung ist mitunter fehlerhaft, wie ein Fall der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt: e.on verlangt wegen einer zu niedrigen Verbrauchsprognose rund 3.600 Euro zu viel. Ein Blick in die Jahresabrechnung 2023 ist daher sinnvoll, zumal eine Verjährungsfrist für die Beanstandung gilt. 

„Die Gaspreisbremse sollte die stark gestiegenen Energiepreise abfedern. Doch wenn Anbieter eine falsche Bemessungsgrundlage wählen, kann dies die Entlastung deutlich schmälern“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wie teuer solche Fehler werden können, muss ein Verbraucher aus Niedersachsen feststellen: e.on legte einen prognostizierten Jahresverbrauch von 100 kWh zugrunde. Bei einem Arbeitspreis von 44,31 Cent pro kWh ergibt das einen jährlichen Entlastungsbetrag von etwa 26 Euro. Monatlich wäre der Verbraucher mit 2,16 Euro entlastet worden. Korrekt wären jedoch rund 23.400 kWh als Jahresverbrauchsprognose, mithin ein Entlastungskontingent in Höhe von 18.720 kWh. Somit hätte sich ein Entlastungsbetrag in Höhe von rund 6.000 Euro jährlich und rund 500 Euro monatlich ergeben. „Angesichts des verhältnismäßig hohen Arbeitspreises entgeht dem Verbraucher bei dem Preisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunden also eine entsprechend hohe Summe“, sagt der Experte. Erst nach mehreren Schreiben der Verbraucherzentrale Niedersachsen korrigierte e.on die Jahresabrechnung nach insgesamt 16 Monaten.

Jahresabrechnung zeitnah prüfen
„Der beschriebene Fall ist zwar ein besonders drastisches Beispiel für eine fehlerhafte Berechnung, grundsätzlich kommen Mängel aber immer wieder vor“, merkt Zietlow-Zahl an. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt daher, die Jahresabrechnung für 2023 genau zu prüfen. Bedeutsam ist dabei die Jahresverbrauchsprognose. Diese sollte mit dem Jahresverbrauch aus der Jahresabrechnung 2022 übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, sollte eine Korrektur geordert werden und das möglichst zeitnah. Denn: Es gilt eine Verjährungsfrist. Ab Rechnungsstellung haben Verbraucherinnen und Verbraucher drei Jahre Zeit, die Rechnung zu beanstanden. Wer Hilfe bei der Prüfung benötigt, kann die kostenfreie Kurzberatung Energielieferverträge der Verbraucherzentrale Niedersachsen nutzen:  www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung/u

 

 

 

VBZ Niedersachsen


Bilanz 2024: Verbraucherberatung weiter stark gefragt

Gesicherte Finanzierung ermöglicht langfristige Planung 

  • Nachfrage nach unabhängiger Beratung und Information bleibt hoch
  • Vorstandsvorsitzender Randolph Fries blickt optimistisch in die Zukunft: Gesicherte Finanzierung ermöglicht etwa Ausbau der Verbandsklagen und Umzug in Hannover
  • Unlautere Methoden der Anbieter: Tarnen, tricksen, täuschen kommt in Mode

Hannover 03.07.2024 (ein/kip) Die Verbraucherzentrale (VBZ) Niedersachsen teilt mit: – Die Jahresbilanz 2024 fällt positiv aus: Rund 176.000 Verbraucherinnen und Verbraucher nutzten die Angebote der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das entspricht etwa dem Vorjahresniveau. Bei der Jahrespressekonferenz gab die Verbraucherzentrale Niedersachsen zudem einen positiven Ausblick. Dank der seit Ende 2024 gesicherten Finanzierung sind weitere Stellen, etwa zur Stärkung der Verbandsklagen, sowie ein Umzug in größere, barrierefreie Räume geplant: Voraussichtlich ab 2026 können Verbraucherinnen und Verbraucher die Beratungs- und Informationsangebote am neuen Standort in Hannover nutzen.

„Das vergangene Jahr war ein gutes Jahr für den Verbraucherschutz in Niedersachsen. Dank der Änderung des Glücksspielgesetzes ist die Finanzierung der Verbraucherzentrale jetzt solide aufgestellt. Das gibt uns und den Kolleginnen und Kollegen, die sich jeden Tag unermüdlich für die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher einsetzen, Planungssicherheit“, erklärte Randolph Fries, Vorsitzender des Vorstands der Verbraucherzentrale Niedersachsen, bei der heutigen Vorstellung der Jahresbilanz 2024 in Hannover. Wie wichtig diese Sicherheit sei, zeige erneut die hohe Nachfrage. „Mit rund 176.000 Verbraucherkontakten konnten wir das sehr gute Niveau des Vorjahres in etwa halten. Jetzt geht es darum, unsere Angebote bedarfsgerecht auszubauen und zu verstetigen“, so Fries. Am Standort Hannover können sich Verbraucherinnen und Verbraucher zudem auf größere, barrierefreie Beratungsräume freuen: Voraussichtlich Anfang 2026 sei der Umzug der Geschäfts- und Beratungsstelle zum Georgsplatz/ Ecke Landschaftsstraße geplant.

Tarnen, tricksen und täuschen kommt in Mode
Petra Kristandt, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, stellte aktuelle Schwerpunkte aus der Beratung vor: „Ob Reisebuchung, Social-Media-Shopping oder Online-Dienstleistungen – wir beobachten, dass unlautere Methoden der Anbieter zunehmen. Tarnen, tricksen und täuschen kommt immer mehr in Mode.“ Insbesondere bei digitalen Angeboten können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf nichts verlassen. „Mit manipulativen Designs, wie Zeitdruck erzeugenden Anzeigen oder angeblichen Superrabatten, werden Kaufentscheidungen gezielt beeinflusst“, kritisiert Kristandt. Hier müsse auf europäischer Ebene nachgebessert werden. Manipulative Website- und App-Gestaltungen müssen branchenübergreifend klar definiert und einheitlich untersagt werden. Auffallend seien zudem Beschwerden zum Social-Media-Vertrieb. „Vieles wird versprochen, mit Vorteilspreisen und Gratisangeboten gelockt. Doch oft trügt der schöne Schein. Geliefert wird minderwertige Massenware aus Fernost, Verbraucherrechte werden ignoriert“, so Kristandt. 

Um gegen unlautere Geschäftspraktiken gezielt vorzugehen, will die Verbraucherzentrale Niedersachsen Abmahnungen und Verbandsklagen zukünftig verstärkt nutzen. 

Den Jahresbericht 2024, weitere Informationen und aktuelle Fallbeispiele unter  www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/bilanz2024 

 

 

 

Seite 30 von 92