Aktuell
Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos
Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos
Wir brauchen nicht so fortzuleben, wie wir gestern gelebt haben.
Machen wir uns von dieser Anschauung los,
und tausend Möglichkeiten laden uns zum neuen Leben ein.
Christian Morgenstern
Lachen und Lächeln sind Tor und Pforte
durch die wir Gutes in den Menschen hineinhuschen kamn.
Christian Morgenstern
Wer sich selbst treu bleiben will,
kann nicht immer anderen treu bleiben.
Chrstian Morgenstern
Fahre in die Welt hinaus. Sie ist fantastischer als jeder Traum.
Ray Brdbury, Schriftsteller
Undurchsichtige Preiserhöhung, Tarif-Wechsel ohne Zustimmung
Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt Starlink ab
Hannover (kip) Die VBZ Niedersachsen teilt mit: Der satellitengestützte Internetdienst Starlink Internet Services Limited hat den Preis für seinen Tarif ‚Privathaushalt 200 Mbit/s‘ erhöht. Gleichzeitig berichteten Kundinnen und Kunden, dass der Anbieter ihren Tarif ohne vertragliche Vereinbarung in den deutlich teureren Tarif ‚Privathaushalt Max‘ umgestellt hat. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält sowohl die Preiserhöhung als auch die automatische Tarif-Hochstufung für rechtswidrig und hat Starlink abgemahnt.
Starlink hat seine Kundinnen und Kunden per E-Mail darüber informiert, dass sich der Preis für den Tarif ‚Privathaushalt 200 Mbit/s‘ ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von rund 50 Euro auf 55 Euro pro Monat erhöht. Gleichzeitig wurde die gebotene Internetgeschwindigkeit reduziert. Als Begründung nennt das Unternehmen steigende Betriebskosten sowie Investitionen in den Ausbau und die Verbesserung des Starlink-Netzes. Zusätzlich gingen bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen Beschwerden ein, die über die angekündigte Preisanpassung hinausgehen. Mehrere Betroffene berichteten, dass ihr Vertrag ohne ausdrückliche Zustimmung in den Tarif ‚Privathaushalt Max‘ für 75 Euro pro Monat umgestellt wurde. „Unternehmen dürfen ihre Kundinnen und Kunden nicht einseitig in einen teureren Tarif schieben. Für eine solche Vertragsänderung ist die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich“, sagt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Zwar enthält der Vertrag nach Angaben des Unternehmens eine Klausel zur Anpassung der Preise. Diese lässt jedoch offen, unter welchen konkreten Voraussetzungen und in welchem Umfang Preissteigerungen zulässig sind. Verbraucherinnen und Verbraucher können daher nicht nachvollziehen, wann und warum das Unternehmen höhere Entgelte verlangen darf. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen verstößt die Preisanpassungsklausel deshalb gegen geltendes Recht. Sie ist intransparent und benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher. „Preisänderungsklauseln müssen nachvollziehbar sein. Kundinnen und Kunden müssen erkennen können, unter welchen Bedingungen sich die monatlichen Kosten verändern können“, betont von Bibra.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt Starlink-Kundinnen und -Kunden, ihre aktuelle Rechnung sowie den gebuchten Tarif sorgfältig zu kontrollieren. „Wurde der Vertrag ohne Zustimmung in den Tarif ‚Privathaushalt Max‘ umgestellt oder bereits ein höherer Betrag abgebucht, sollten Betroffene die Forderung gegenüber Starlink beanstanden, zu viel gezahltes Geld zurückfordern und die Rückkehr in den ursprünglich vereinbarten Tarif verlangen“, rät von Bibra.
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.
Sommerfest des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen am 22. August 2026
Gittelde-Windhausen-Willensen (kip) Zum alljährlichen Sommerfest am Samstag, 22. August 2026, 15.00 Uhr, im Saal der Dorfgemeinschaftsanlage „Alte Burg“ in Windhausen lädt der SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen herzlich ein. Nach dem gemeinsamen Kaffeetrinken mit leckerem Kuchen und der Ehrung langjähriger Mitglieder können kleine Tombola-Preise gerwonnen werden. Mit Grillen wird dieses Sommerfest ausklingen.
Neue Förderregeln für den Heizungstausch
Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: Wechsel zu erneuerbaren Energien weiterhin attraktiv
Hannover (kip) Die VBZ Niedersachsen tilt mit: Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen. Auch wenn Förderzuschüsse mit der Zeit immer niedriger ausfallen sollen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen.
„Die Förderung bleibt auch nach den Änderungen attraktiv. Wer einen Heizungstausch plant, sollte sich jetzt über die neuen Bedingungen informieren. Gleichzeitig gilt: Die Förderhöhe allein sollte nicht ausschlaggebend sein. Entscheidend ist, dass die neue Heizungsanlage zum Gebäude passt und richtig ausgelegt wird“, sagt Florian Lörincz, Energieberater der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen erneuerbare Heizsysteme austauscht, kann wie bisher einen Zuschuss als Grundförderung in Höhe von bis zu 30 Prozent der Kosten erhalten. Diese soll allerdings ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 Prozent sinken. Wärmepumpen mit Ursprung in der EU erhalten dann zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent, sodass insgesamt wieder 30 Prozent möglich sind. Ein weiterer Förderbaustein ist der „Klima-Geschwindigkeitsbonus“, der allerdings schrittweise auslaufen soll. Haushalte mit geringerem Einkommen bekommen zusätzlich einen gestaffelten Einkommensbonus: Je niedriger das Gehalt, desto höher kann die Förderung ausfallen. Bei Haushalten mit mindestens einem minderjährigen Kinder kann das anzurechnende Einkommen um 10.000 Euro reduziert und dadurch der Einkommensbonus erhöht werden. Insgesamt sinken die maximalen förderfähigen Kosten von bislang 30.000 Euro auf 28.000 Euro und sollen dann alle sechs Monate jeweils um weitere 750 Euro fallen.
Förderung jetzt nutzen
Eine zeitnahe Entscheidung für den Umstieg auf erneuerbare Energien kann sich auf lange Sicht lohnen: Fossile Energieträger werden durch die CO₂-Bepreisung und steigende Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe mittelfristig deutlich teurer. Die Netzkosten werden zudem auf immer weniger Anschlussnehmer verteilt, da Gasnetze vermehrt stillgelegt werden. Geopolitische Krisen führen außerdem zu unvorhersehbaren Preissprüngen.
Wer eine Wärmepumpe einbauen lassen will, kann sich im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen kostenlos bis zu drei Wärmepumpenangebote analysieren und vergleichen lassen. Dabei werden unter anderem Dimensionierung, technische Ausführung und Wirtschaftlichkeit bewertet. „Gerade bei Wärmepumpen lohnt sich ein genauer Blick. Wir erleben häufig, dass sich Angebote nicht nur beim Preis, sondern auch bei der Auslegung der Anlage deutlich unterscheiden. Eine unabhängige Bewertung hilft dabei, Fehlentscheidungen zu vermeiden“, so Lörincz.
Vor dem Heizungstausch lohnt sich außerdem ein Blick in die kommunale Wärmeplanung. Sie zeigt auf, welche Wärmeversorgungsoptionen für einzelne Gebiete langfristig vorgesehen sind und kann damit eine wichtige Orientierung für die Investitionsentscheidung bieten. Ein Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss ergibt sich daraus allerdings nicht.
Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei Fragen rund um Heizungsmodernisierung, energetische Sanierung, Fördermöglichkeiten und erneuerbare Energien. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter der bundesweit kostenfreien Hotline 0800 809 802 400 sowie in Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Siedlergemeinschaft Grüne Tanne lädt zum Tscherper-Essen am 3. Augusti 2026 ein
Bad Grund (kip) Die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ pflegt seit Jahren alte bergmännische Traditionen. Dazu zählt auch das Tscherper-Essen. An jedem ersten Montag im Monat -mit Ausnahme an Feiertagen- treffen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, zum Tscherper-Frühstück. Das nächste Tscherper-Frühstück findet am Montag, 03. August 2026, 10.00 Uhr, statt. Jeder Teilnehmer bringt nach alter Tradition zu diesem Frühstück sein Essen und -soweit vorhanden- sein Tscherper-Messer mit.
Damit erinnern die Mitglieder der Gemeinschaft an den Bergbau in der Bergstadt und im Harz. Einige Mitglieder waren einst selbst Bergmann und fuhren in die Grube des Erzbergwerks Grund ein. Am 31. März 1992 endete der Bergbau in der Bergstadt Bad Grund.
Bei diesem gemeinsamen Tscherper-Essen am 3. August 2026 kommt das Gespräch nicht zu kurz. Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zu diesem Essen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. 05327 2210.
Werbung für Smart-Meter verspricht mehr, als viele Haushalte sparen können
Verbraucherzentrale Niedersachsen rät zur Vorsicht bei Angeboten der Deutschen Messwesen
Hannover (kip) Die VBZ Niedersachsen rät: Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH, ein Unternehmen der metrify smart metering GmbH, sorgen derzeit in der Region Hannover für Aufmerksamkeit. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dazu, Werbeversprechen rund um Smart Meter kritisch zu hinterfragen und Angebote genau zu vergleichen. Denn eine finanzielle Ersparnis stellt sich nicht allein durch den Einbau eines intelligenten Stromzählers ein.
Bis zu 131 Euro Ersparnis pro Jahr durch den Einbau von Smart Metern – mit diesem Versprechen wirbt die Deutsche Messwesen in einem Schreiben derzeit in der Region Hannover. Dabei bezieht sich das Unternehmen auf das Energiewirtschaftsgesetz. Aber: eine solche Entlastung durch die Reduzierung der Netzentgelte hat der Gesetzgeber nur vorgesehen, wenn neben einem Smart Meter auch sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, private Wallboxen oder Batteriespeicher verbaut werden. „Mit dem Einbau eines Smart Meters allein lässt sich nicht automatisch Geld sparen“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wer weder eine Wärmepumpe noch eine Wallbox oder vergleichbare Technik besitzt, sollte besonders genau prüfen, welchen konkreten Nutzen das Angebot für den eigenen Haushalt bringt.“
Laufende Kosten genau prüfen
Die Deutsche Messwesen wirbt außerdem damit, die Kosten für den Einbau des Smart Meters zu übernehmen. Für den Betrieb des Smart Meters fallen nach Angaben des Unternehmens allerdings 99 Euro pro Jahr an. Zum Vergleich: Für die meisten Privathaushalte dürften die Kosten bei einem grundzuständigen Messstellenbetreiber, beispielsweise den örtlichen Stadtwerken, deutlich niedriger ausfallen. Dort gilt bei einem Verbrauch zwischen 10.000 und 20.000 kWh derzeit eine gesetzliche Preisobergrenze von 50 Euro pro Jahr.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist außerdem darauf hin, dass die Deutsche Messwesen kein grundzuständiger Messstellenbetreiber ist, sondern wettbewerblich handelt. Haushalte sind nicht verpflichtet, ein entsprechendes Angebot anzunehmen oder ihren bisherigen Messstellenbetreiber zu wechseln. Verbraucherinnen und Verbraucher haben grundsätzlich die Möglichkeit, verschiedene Angebote zu vergleichen und die für sie wirtschaftlichste Lösung auszuwählen.
Wer unsicher ist, ob sich ein Smart Meter lohnt, kann sich an die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen wenden. Die Beraterinnen und Berater informieren unabhängig und kostenlos über gesetzliche Regelungen, Kosten und die Voraussetzungen für die Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem oder eine Netzentgeltreduzierung.
Nächster Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen am 12. August 2026
Gittelde/Windhausen (kip) Der nächste Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen findet am Mittwoch, 12. August 2026, 15.00 Uhr, im Mehrzweckraum in Windhausen, Untere Harzstraße 21, statt. Wegen des großen Zuspruchs und des begrenzten Raumangebots bittet Frauensprecherin Angelika Fischer um eine vorherige Anmeldung.
An diesem Nachmittag informiert Frau Stimmer von der AOK zu dem wichtigen Thema der Krankenkassen-Reform.
Weitere Informationen und Anmeldungen zu diesem Treffen gibt gern Frauensprecherin Angelika Fischer, Tel. 05327 869 45 86.
Siedlergemeinschaft Grüne Tanne lädt zu zahlreichen Veranstaltungen im August 2026 ein
Bad Grund (kip) Vorsitzender Jürgen Knackstädt informiert über die Veranstaltungen der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im nächsten Monat.
Für Monat August 2026 sind geplant das Tscherper-Essen am 3. August 2026, der Frauen-Nachmittag am 12. August und der Knobelnachmittag am 20. August 2026.
Das diesjährige Sommerfest am Sonntag, 16. August 2026, Schützenhaus im Teufelstal wird um 15.00 Uhr beginnen. Zu diesen Terminen werden weitere Informationen mitgeteilt.
Der Vorstand freut sich über eine rege Beteiligung bei allen Veranstaltungen.
Winfried Kippenberg • Am Forstamt 6 • 37539 Bad Grund (Harz)
Tel. +49 (0)5327-2468
