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Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos
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Windhausen (kip) Der Landkreis Göttingen und die Gemeinde Bad Grund hatten zu einem Vortrag „Vorsorgen für Krisen- und Kastrophenfällen“ in die Dorfgemeinschaftsanlage „Zur Alten Burg“ in Windhausen eingeladen. Die Veranstaltung war trotz der an diesem Tag herrschenden Hitze außerordentlich gut besucht. In seiner freundlichen Begrüßung führte Bürgermeister Patrick Schmidt aus, dass dieses Thema erst jüngst auf die Tagesordnungen der Kommunen Priorität bekommen habe. Vieles ist in Vorbereitung und bei allem stellt sich die Frage der Machtbarkeit auch in finanzieller Hinsicht.
Vom Landkreis Göttingen referierten Frau Krapp-Kleinhans und Herr Reinhold -mit einem mit Lichtbildern unterlegten Vortrag, der die Breite zum Thema der Veranstaltung deutlich machte. Als große Richtschnur des Vortrags diente die Broschüre des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Kastrophenhilfe. Die Broschüre lag zum Anschluss der Veranstaltung aus. Deutlich wurde, dass jeder Einzelne für sich selbst Vorkehrungen treffen sollte, um die Einsatzkräfte wie Feuerwehr und weitere Hilfsorganisationen zu entlasten. Auch gepflegte Nachbarschaften könnten hilfreich sein. Schwerpunktmäßig wurden angesprochen die eigene Notbevorratung für 3, 5 oder 10 Tage pro Person, Lebensmittelvorrat, der ohne Strom oder andere Energiequellen zur Vorbereitung eines Essens verwendet werden kann, die Vorsorge für Menschen mit Beeinträchtigung, die Hausapotheke, der Kontakt zu Einsatzkräften, die verschiedenen Warnmöglichkeiten und Informationen in Krisenfällen.
Bürgermeister Patrick Schmidt informierte über die geplanten Treffpunkte und Infozentren, die als Leuchtturm bezeichnet werden, In der Gemeinde Bad Grund sind die Infozentren in Bad Grund, Heinz-Grupe-Haus (Grüne Tanne), Badenhausen, ehemaliges Rathaus (Thüringer Straße)
Eisdorf, Kultur- und Sportzentrum (Jahnstraße), Gittelde, Grundschule (Dr. Heinrich-Uhde-Str. 8),
Willensen, Dorfgemeinschaftsanlage (Fissekenstraße) und Windhausen, Dorfgemeinschaftsanlage „Alte Burg“ (Obere Harzstraße 1) als Anlaufstation vorgesehen.
Während und nach dem Vortrag gab es vertiefende Fragen, die weitgehend umfassends beantwortet wurden oder als Thema demnächst in den Diskussionsrunden berücksichtigt werden.
Mit herzlichen Dankesworten -auch für die Anregungen- beendete Bürgermeister Patrick Schmidt den informativen Vortragsabend. Es dürfte ein Einstieg in diese für alle wichtige Materie sein.
Wdhn 633+ 634 Vortr Vorsorge K+K Fr Krapp-Kleinhans 24062026
Frau Krapp-Kleinhans spricht zu dem wichtigen Thema „Vorsorge für Krisen und Katastrophenfälle“.
Wdhn 639 + 642 BM P Schmidt 24062026
Bürgermeister Patrick Schmidt begrüßt und gibt zu Fragen qualizifierte Antworten aus Gemeindesicht.
Wdhn 640 Vortr... „Leuchttürme (Infozentren) in der Gemeinde Bad Grund“ bei Katastrophenfällen.
Ab dem 19. Juni müssen Anbieter bei online geschlossenen Verträgen eine gut sichtbare elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Mit einem solchen Widerrufsbutton sollen Online-Verträge künftig genauso leicht widerrufen werden können, wie sie abgeschlossen wurden. Das bringt mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher. Entscheidend ist jetzt die Umsetzung.
Hannover (kip) Die Verbraucherzentrale teilt mit: „Der Vertrag ist online mit wenigen Klicks abgeschlossen, aber der Widerruf wird häufig unnötig kompliziert gemacht, etwa durch schwer auffindbare Kontaktmöglichkeiten oder sperrige Formulare“, sagt Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Der Widerrufsbutton soll im Online-Bereich nun für ein Gleichgewicht zwischen dem Abschluss und dem Widerruf eines Vertrags sorgen.“
Pflicht für viele Online-Anbieter
Der verpflichtende Widerrufsbutton gilt für Anbieter, die Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über Websites, Apps oder andere Online-Oberflächen abschließen – beispielsweise Online-Shops oder Buchungsplattformen. Voraussetzung ist allerdings, dass für das jeweilige Angebot überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Verbraucherinnen und Verbraucher können mit der neuen Regelung ihre Widerrufserklärung direkt über die Plattform abgeben, auf der sie den Vertrag geschlossen haben. Zudem müssen Anbieter den Eingang umgehend bestätigen. „Das spart nicht nur Zeit, sondern verhindert auch Streit darüber, ob ein Widerruf rechtzeitig eingegangen ist“, erklärt Tettinger.
Umsetzung in der Praxis kritisch im Blick
Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Anbieter versuchen bei der praktischen Umsetzung zu tricksen: „Wir haben beim Kündigungsbutton bereits erlebt, dass solche Funktionen versteckt oder unnötig kompliziert gestaltet werden“, warnt Tettinger. Dazu zählen zusätzliche Pop-ups oder unzulässige Nachfragen nach Gründen für den Widerruf. Dass Anbieter mit der neuen Regelung den Button im Ausnahmefall vielleicht auch erst im eingeloggten Kundenbereich bereitstellen können, sieht der Experte ebenfalls kritisch: „Das dürfte die Gerichte noch beschäftigen.“
Klare Unterscheidung zwischen Widerruf und Kündigung nötig
Besonders bei laufenden Verträgen könnten neue Unklarheiten entstehen. „Bei Abos müssen künftig Widerrufs- und Kündigungsbutton nebeneinander bestehen“, erklärt Tettinger. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist aber nicht immer klar, worin der Unterschied zwischen beiden besteht.“ Beim Widerruf wird der Vertrag vollständig rückgängig gemacht und beide Seiten müssen die erhaltenen Leistungen zurückgeben. Die Kündigung ist hingegen in die Zukunft gerichtet und beendet den Vertrag in der Regel erst zu dem Zeitpunkt, der vertraglich vorgesehen ist. Hier sind transparente und verständliche Lösungen der Anbieter entscheidend.
Der Widerrufsbutton schließt eine Lücke im Verbraucherschutz. „Jetzt kommt es darauf an, dass Anbieter die neuen Pflichten ohne Hürden umsetzen“, betont Tettinger. „Ob sich unsere Bedenken bestätigen, wird die Praxis zeigen – und im Zweifel auch die Rechtsprechung.“
Hannover (kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor: Vermeintliche Markenware lockt im Urlaub mit günstigen Preisen. Doch hinter den Schnäppchen stecken auch Plagiate, die nicht ohne Weiteres nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, worauf Reisende achten sollten.
„Der kurze Urlaubsdeal kann schnell zum langfristigen Ärger werden“, betont Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wer bei gefälschten Markenprodukten zugreift, unterstützt Produktpiraterie und geht Risiken ein. Es ist nicht verboten, einzelne Markenfälschungen für den privaten Gebrauch zu kaufen, trotzdem kann es bei der Rückreise Probleme geben. „Hat der Zoll den Verdacht, dass die Plagiate weiterverkauft werden sollen, können diese unter Umständen eingezogen und vernichtet werden“, sagt Hagge. „Wer zum Beispiel diverse gleichartige Handtaschen kauft, könnte den Anschein erwecken, dass diese für den Weiterverkauf eingeführt werden und sich damit strafbar machen.“
Auch sollten bei Flug- und Schiffsreisen die eingeführten Waren einen Wert von 430 Euro nicht übersteigen. Ansonsten fallen beim Zoll Einfuhrabgaben an. Dabei ist der tatsächliche Wert der Ware entscheidend und nicht der des vermeintlichen Originals. Vorsichtshalber: Preisschilder oder Kassenbons aufbewahren.
Neben rechtlichen Problemen drohen auch Nachteile bei Qualität und Sicherheit: Gefälschte Waren sind häufig schlechter verarbeitet und können Schadstoffe enthalten.
In einigen Urlaubsländern steht es unter Strafe Markenfälschungen zu kaufen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt daher, sich vor Ort über geltende Regeln zu informieren und auf überzogene Schnäppchen zu verzichten.
Weitere Informationen zu dem Thema gibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf ihrer Website.
Bad Grund (kip) An jedem zweiten Mittwoch im Monat treffen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, zum Frauen-Nachmittag. Am Mittwoch, 08. Juli 2026, 15.00 Uhr, findet der nächste regelmäßige Frauen-Nachmittag statt.
Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zu diesem Nachmittag gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. 05327-2210.
Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt Anbieter ab
Hannover (kip) Die Verbraucherzentrale informiert: Wer umziehen will, soll länger bleiben: Sowohl im Kundenportal als auch per Telefon und E-Mail drängt die 1&1 Telecom GmbH ihren Kundinnen und Kunden einen Neuvertrag beim Wohnortwechsel auf. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Anbieter deshalb abgemahnt. Denn laut Gesetz dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Internetvertrag bei einem Umzug mitnehmen, ohne dass der Vertrag verlängert wird. Auch versäumt der Anbieter, auf seiner Website richtig über das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug zu informieren.
Ein niedersächsischer Verbraucher wollte seinen DSL-Vertrag an den neuen Wohnort mitnehmen. Stattdessen gab es im Kundenportal und telefonisch zunächst nur die Möglichkeit, einen neuen Vertrag mit neuer Laufzeit abzuschließen. Erst nach hartnäckigem Nachfragen konnte er seinen bestehenden Vertrag unverändert fortführen.
„Wer umzieht, wird bei 1&1 länger an das Unternehmen gebunden als gewünscht“, sagt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Dabei sind Telekommunikationsanbieter gesetzlich verpflichtet, die Leistung am neuen Wohnsitz bereitzustellen, ohne die vereinbarte Laufzeit oder sonstige Vertragsinhalte zu ändern.“ Wie der Fall zeigt, hält 1&1 diese Vorgaben nicht ein. Dafür hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen den Anbieter abgemahnt.
Umzugsformular führt zum Neuvertrag
Vergeblich versuchte der Kunde, mit dem Umzugsformular auf der Website der 1&1 Telecom GmbH einen Umzug zu melden: Er musste zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen und konnte den Prozess nur abschließen, wenn er einen neuen 24-Monate-Vertrag auswählte und bestellte. „Mit diesem Formular hatten Verbraucherinnen und Verbraucher keine Möglichkeit, lediglich ihren Umzug zu melden und wurden zur Vertragsverlängerung gebracht, obwohl sie das nicht wollten“, kritisiert von Bibra.
Kundenservice – alles andere als kundenfreundlich
1&1 führte seine Kundinnen und Kunden nicht nur mit dem Umzugsformular in die Irre: Obwohl der Verbraucher im oben genannten Fall im Telefonat mehrfach gegenüber einer Mitarbeiterin den Wunsch äußerte, den Vertrag nicht zu verlängern, erhielt er per E-Mail die Zusammenfassung eines 24-monatigen Neuvertrags. Enthaltene Formulierungen wie „Wichtig, schließen Sie jetzt Ihren Umzugsauftrag ab“ oder „Stimmen Sie der gewünschten Vertragsanpassung bitte bis spätestens 17.05.2026 zu“ konnten hingegen den Eindruck erwecken, es handele sich um den gewünschten Adresswechsel. „Das hat mit Kundenservice nichts mehr zu tun, sondern dient ausschließlich der Absatzförderung des Unternehmens“, konstatiert die Expertin.
Falsche Angaben zur Kündigungsfrist
Auch die Angaben zur Sonderkündigung bei einem Umzug auf der Website des Unternehmens geben Anlass für Kritik. Zum einen fordert 1&1 eine „erweiterte Meldebescheinigung“ als Nachweis des Umzugs. Tatsächlich reicht eine einfache Meldebescheinigung aus, um einen Umzug nachzuweisen. Zum anderen hieß es auf der Website, dass Kundinnen und Kunden ab dem Tag des Auszugs mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen könnten. „Richtig ist hingegen: Wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten wird, kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens zum Auszugstermin gekündigt werden“, erklärt von Bibra und führt an: „Die irreführenden Angaben konnten dazu führen, dass Kundinnen und Kunden im schlimmsten Fall zwei Monate länger in einem Vertrag blieben, der am neuen Wohnort nicht nutzbar ist.“
Mit der Abmahnung fordert die Verbraucherzentrale Niedersachsen 1&1 auf, irreführende Angaben über die Rechte bei einem Umzug zu unterlassen. Das Unternehmen hat bis zum 2. Juli 2026 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Angaben auf der Website hat es zum Teil bereits angepasst.
Bad Grund (kip) Zu einem Knobelnachmittag lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zu Donnerstag, 16. Juli 2026, 15.00 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, ein. Diese Knobelnachmittage finden wieder regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat statt..
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Telefon 05327 2210.
Gittelde/Windhausen (kip) Der nächste Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen findet am Mittwoch, 8. Juli 2026, 15.00 Uhr, im Mehrzweckraum in Windhausen, Untere Harzstraße 21, statt. Wegen des großen Zuspruchs und des begrenzten Raumangebots bittet Frauensprecherin Angelika Fischer um eine vorherige Anmeldung
Weitere Informationen und Anmeldungen zu diesem Treffen gibt gern Frauensprecherin Angelika Fischer, Tel. 05327 869 45 86.
Lerbach (kip) Der Sprecher und langjährige Organisator des Lerbacher Kreises Hans J. Kratsch lädt zum nächsten Treffen des Lerbacher Kreises vom 10.-12. Juli 2026 ein. Ein umfangreiches Programm ist wiederum vorgesehen. Am Anreisetag und Beginn des Treffens ist Freitag, 10. Juli 2026, 18.00 Uhr, im Hotel Sauerbrey (Clubraum) mit Vorgesprächen mit den neu hinzugekommenden Teilnehmern. Besonders der Ablauf der Exkursion nach Herzberg wird besprochen. Weiter wird an diesem Abend Dieter Karl Wolff aus Herzberg über die kleine Broschüre „Sieber im Harz – 450 m ü.M. -Höhen und Terrain-Curort -Sommerfrische- aus 1903 (?) sprechen.
Peter Fiedler aus Achim, kein Unbekannter im Lerbacher Kreis, berichtet über sein Interesse an der Familienforschung. Ausgangspunkt war eine Familienbibel, die zur Ahnenforschung führte. Diese Familienbibel wurde seinerzeit vom Herzberger Bürgermeister und Büchsenmaher Johann Peter Rosenberg erworben.
Der zweite Tagungstag am Samstag, 11. Juli 2026, beginnt um 9.00 Uhr mit einer Besprechung zur Exkursion im Seminarraum des Hotels Sauberbrey (Ablauf und Bildung von Fahrgemeinschaften). Die Abfahrt ist um 9.30 Uhr vorgesehen. Dort steht die Besichtigung des Herzberger Schlosses auf dem Programm. Manfred Kirchner wird die Interessierten des Lerbacher Kreises durch das mittelalterliche Schloss führen. Zum Abschluss dieser Führung ist ein Besuch des dortigen Museums geplant.
Die Rückfahrt ist gegen 12.00 Uhr vorgesehen. Die anschließende Mittagspause steht zur freien Verfügung.
Am Samstag wird das Veranstaltungsprogramm im Hotel Sauerbrey um 15.00 Uhr nach der Begrüßung durch den Sprecher des Lerbacher Kreises Hans J. K ratsch mit einem Grußwort durch den Lerbacher Ortsbürgermeister Olivier Kutscher fortgesetzt. Er wird über die Entwicklung des Ortes informieren.
Anschließend berichtet Dieter Karl Wolff aus Herzberg über seinen Zufallsfund „Polizeiverordnung und Steuermeldungen, die für den Bezirk Lerbach erlassen sind“ und den Zeitraum 1883 bis 1885 betreffen.
Rainer Kutscher aus Lerbach referiert über die „Lerbacher Viehrollen“, die ihren Ursprung auf das Jahr 1770 zurückzuführen sind.
Danach spricht Dieter Karl Wolff zum Thema Heimatgeschichte, Weltgeschichte und Familieforschung. Die frühe Erforschung der ausstralischen Flora und Fauna durch den Herzberger Botaniker Dr. Ludwig Preiss.
Nach Aussprachen, Gesprächsgruppen und Plenum soll ab etwa 19.30 Uhr im Hotel Sauerbrey zu Abend gegessen werden. Nach dem Essen besteht weiterhin die Möglichkeit für weitere vertiefende Gespräche.
Am Sonntag, 12. Juli 2026, 10.00 Uhr, beginnt im Clubraum des Hotels Sauberbrey die Schlussbesprechung mit Terminfestlegung des nächsten Treffens.
Weitere Informationen zu diesem Treffen vom 10. - 12. Juli 2026 gibt gern der langjährige Sprecher und Organisator des Lerbacher Kreises Hans J. Kratsch, Lerbach, Tel. 05522 954 71 50.
Fotos
Der Sprecher und Organisator des Lerbacher Kreises Hans J. Kratsch
Archivar Dieter Karl Wolff referierte zu historiscchen Themen vor einem Jahr.
Winfried Kippenberg • Am Forstamt 6 • 37539 Bad Grund (Harz)
Tel. +49 (0)5327-2468
