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Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos
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Harzklub Windhausen lädt zur Kranichwanderung am 25. Oktober 2025 ein – Kurzfristige Anmeldungen werden erbeten
Windhausen (kip) Der Harzklub Windhausen nimmt am Samstag, 25. Oktober 2025, an der Kranichwanderung des Harzklubs Auleben teil. Bevor die Kraniche in ihre Winterquartiere ziehen, soll das Schauspiel der Kraniche gemeinsam mit weiteren Natur- und Wanderfreunden beobachtet werden. „Wer einen Kranich sieht, hat Glück. Wer einen Kranich tanzen sieht, hat doppelt Glück.“ (Sibirisches Sprichwort).
Es werden je nach Beteiligung zwei oder drei Wanderstrecken von etwa 5 – 10 Kilometer angeboten. Gestartet wird um 10 Uhr am Feuerwehrhaus Auleben. Die Wanderungen verlaufen entlang dem Harz-Kyffhäuser Rennsteig-Radweg. Für Verpflegung wird an der Solequelle und im Feuerwehrhaus Auleben gesorgt. Wie im letzten Jahr wollen wir uns eine echte Thüringer Bratwurst nebst Kaffee und Kuchen schmecken lassen, betont Wanderwart Jürgen Münnich.
Es werden Fahrgemeinschaften gebildet. Die Abfahrt ist um 8.30 Uhr am Rathaus Windhausen vorgesehen. Gäste sind willkommen.
Kurzfristige Anmeldungen nimmt Wanderwart Jürgen Münnich, Tel. 05327-4477, entgegen. Jürgen Münnich gibt auch weitere Informationen zu dieser Kranichwanderung.
CATO – Leben will ich, leben, leben!
Konzertlesung über die Widerstandskämpferin Cato Bontjes van Beek im Kloster Walkenried
Am Sonntag, den 26. Oktober 2025, um 18 Uhr, lädt die Kirchengemeinde Walkenried und das ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried zu einer außergewöhnlichen Konzertlesung über die Widerstandskämpferin Cato Bontjes van Beek ein, die während der Zeit des Nationalsozialismus hingerichtet wurde.
Die renommierte Schauspielerin Julia Jentsch, bekannt aus Filmen wie Sophie Scholl – Die letzten Tage und vielfach ausgezeichnet für ihre herausragenden schauspielerischen Leistungen, wird gemeinsam mit dem Schauspieler Stephan Möller-Titel und dem Sprecher Lorenz Meyboden aus Originalbriefen Catos lesen. Diese Briefe dokumentieren unterschiedliche Stationen ihres Lebens und geben Einblick in ihre tiefe Menschlichkeit und ihren mutigen Einsatz für Gerechtigkeit. Julia Jentsch bringt mit ihrer präzisen und einfühlsamen Interpretation die Persönlichkeit und das Engagement der jungen Widerstandskämpferin eindrucksvoll zum Leben.
Musikalisch wird die Lesung vom renommierten Vokalensemble Sjaella aus Leipzig begleitet. Das Programm umfasst Catos Lieblingsstücke – von Johann Sebastian Bach über Schlager der 1930er Jahre bis hin zu neuen Kompositionen von Helge Burggrabe.
Cato Bontjes van Beeks Engagement im Widerstand begann in Bremen, wo sie zusammen mit anderen Flugblätter und Schriften gegen das NS-Regime verbreitete. Über ihren Vater kam die Protestantin später in Kontakt mit der Widerstandsgruppe Rote Kapelle. 1942 wurde sie im Rahmen einer Verhaftungsaktion in Berlin verhaftet, zum Tode verurteilt und am 5. August 1943 im Gefängnis Berlin-Plötzensee hingerichtet, nachdem ein Gnadengesuch abgelehnt worden war.
Veranstalter der Konzertlesung sind die Kirchengemeinde Walkenried und das ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried.
Termin: 26.10. | um 18.00 Uhr
Kosten: 20,- €, Vorverkauf an der Museumskasse
Ort: Kreuzgang im ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried
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Weitere Infos und Anmeldungen: ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried Steinweg 4a – 37445 Walkenried Besucherservice: Tel 05525-9599064 – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen lädt zum Gänseessen am 22. November 2025 ein – Anmeldungen bis zum 4. November 2025
Gittelde-Windhausen-Willensen (kip) Zum traditionellen Gänseessen am Samstag, 22. November 2025, in der Gaststätte „Zur Linde“ in Badenhausen-Oberhütte lädt der SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen herzlich ein. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung nur bis 4. November 2025 möglich.
Dieses Essen in der vorweihnachtlichen Zeit ist sehr beliebt. Wegen einer begrenzten Teilnehmerzahl sichert eine frühzeitige Anmeldung eine Teilnahme an diesem gemütlichen Essen.
Anmeldungen nehmen ab sofort die Vorsitzende Heidemarie Häusler, Tel. 05327-4592, oder die Frauenwartin Angelika Fischer, Tel. 05327-869 45 86, entgegen.
Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ knobelt am 16. Oktober 2025
Bad Grund (kip) Zu einem Knobelnachmittag lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zu Donnerstag,16. Oktober 2025, 15.00 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, ein. Diese Knobelnachmittage finden wieder regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat statt..
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Telefon (05327) 2210.
Biochemischer Verein Clausthal-Zellerfeld lädt zum 13. Oktober 2025 ein
Clausthal-Zellerfeld (kip) Das nächste Treffen des Biochemischen Vereins Clausthal-Zellerfeld findet am Montag, 13. Oktober, 18.30 Uhr, bei Frau Kruse im ehemaligen Engelskaffee, Schützenstraße 9, Clausthal-Zellerfeld, statt.
Der Biochemische Verein befasst sich schwerpunktmäßig mit der Anwendung von Schüssler Salze. Thema dieses Treffens ist: „Heuschnupfen“.
Gäste sind willkommen.
Weitere Informationen zu diesem Treffen gibt gern die Vorsitzende Elke Blohm, Seesen, Tel. 05381-46355.
Nächster Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen am 8. Oktober 2025
Gittelde/Windhausen (kip) Der nächste Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen findet am Mittwoch, 08. Oktober 15.00 Uhr, im Mehrzweckraum in Windhausen, Untere Harzstraße 21, statt. Frauensprecherin Angelika Fischer lädt herzlich ein.
Wegen des großen Zuspruchs und des begrenzten Raumangebots bittet Angelika Fischer um eine vorherige Anmeldung
Weitere Informationen zu diesem Treffen gibt die Frauensprecherin Angelika Fischer, Tel. 05327 869 45 86, gern
Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ lädt zum Frauentreff am 8. Oktober 2025 ein
Bad Grund (kip) An jedem zweiten Mittwoch im Monat treffen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, zum Frauen-Nachmittag. Am Mittwoch, 08. Oktober 2025, 15.00 Uhr, findet der nächste regelmäßige Frauen-Nachmittag statt.
Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zu diesem Nachmittag gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. 05327-2210.
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VBZ Niedersachsen: Kein Geld mehr bei Stromüberschuss: Wie Photovoltaik trotzdem attraktiv bleibt Solarspitzengesetz begrenzt Einspeisevergütung und fördert Eigenverbrauch Hannover (ein/kip) Die Verbraucherzentrale VBZ) Niedersachsen teilt mit: Immer mehr Haushalte erzeugen ihren Strom aus Solartechnik und speisen nicht genutzten Strom gegen Geld ins öffentliche Netz ein. Der Boom von Photovoltaik (PV) führt dazu, dass zu Spitzenzeiten das Netz überlastet ist. Das Solarspitzengesetz soll Netzüberlastungen verhindern, indem es die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung einschränkt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was das für Eigentümerinnen und Eigentümer von Solaranlagen bedeutet. Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt und überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeist, bekommt dafür Geld. Diese sogenannte Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, sie gilt ab Inbetriebnahme der Anlage für zwanzig Jahre. Das Solarspitzengesetz, das seit 25. Februar 2025 in Kraft ist, bringt eine wichtige Änderung mit sich, erklärt Andreas Holtgrave, Energieexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen: „Wer zu Spitzenzeiten Strom einspeist, bekommt dafür künftig unter Umständen kein Geld mehr. Es lohnt sich dann mehr, den selbst produzierten Strom auch selbst zu verbrauchen.“ Stromproduktion: Je mehr, desto billiger Hintergrund: Die Zahl der PV-Anlagen in Deutschland ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Wenn die Sonne scheint, speisen viele Anlagen Strom ins Netz ein – mehr als benötigt. Netzüberlastung droht, und weil das Angebot größer ist als die Nachfrage, sinken an der Strombörse die Preise. „Für Abnehmer wird Strom dann billiger, und wenn sehr viel Strom gleichzeitig eingespeist wird, sind sogar negative Preise möglich“, erklärt Holtgrave. Solarspitzengesetz soll Einspeisung begrenzen Hier setzt das Solarspitzengesetz an: Solange die Preise an der Strombörse negativ sind, haben Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen künftig keinen Anspruch mehr auf Vergütung nach EEG – das heißt, sie bekommen in dieser Zeit kein Geld für den Strom, den sie ins Netz einspeisen. Dafür bietet das Gesetz einen Ausgleich: Die zwanzigjährige Laufzeit der Einspeisevergütung verlängert sich, und zwar um die Tage, an denen keine Vergütung gezahlt wurde. Holtgrave erklärt: „Die Kalkulation des Gesetzgebers: Wenn sich das Einspeisen nicht lohnt, verbrauchen Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen ihren Strom lieber selbst oder speichern ihn für später. Dadurch wird das Netz entlastet.“ Wer ist an die Regelung gebunden? Das Gesetz gilt für alle PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, und für alle Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung. Privathaushalte mit Ein- und Zweifamilienhäusern haben typischerweise PV-Anlagen mit drei bis 20 Kilowatt Leistung (kWp) installiert. Außerdem muss ein Smart Meter installiert sein. Wer das nicht hat, darf nur maximal sechzig Prozent der Gesamtleistung einspeisen. Haushalte, die schon vor dem 25. Februar 2025 eine PV-Anlage in Betrieb hatten, können sich freiwillig für oder gegen die neuen Regelungen entscheiden. Wer auf den Vergütungsanspruch bei negativen Preisen verzichtet, bekommt dafür 0,6 Cent mehr pro eingespeister Kilowattstunde. Fragen zum Thema Photovoltaik beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. |
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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de |
Winfried Kippenberg • Am Forstamt 6 • 37539 Bad Grund (Harz)
Tel. +49 (0)5327-2468
