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Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos
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Hannover (kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor: Vermeintliche Markenware lockt im Urlaub mit günstigen Preisen. Doch hinter den Schnäppchen stecken auch Plagiate, die nicht ohne Weiteres nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, worauf Reisende achten sollten.
„Der kurze Urlaubsdeal kann schnell zum langfristigen Ärger werden“, betont Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wer bei gefälschten Markenprodukten zugreift, unterstützt Produktpiraterie und geht Risiken ein. Es ist nicht verboten, einzelne Markenfälschungen für den privaten Gebrauch zu kaufen, trotzdem kann es bei der Rückreise Probleme geben. „Hat der Zoll den Verdacht, dass die Plagiate weiterverkauft werden sollen, können diese unter Umständen eingezogen und vernichtet werden“, sagt Hagge. „Wer zum Beispiel diverse gleichartige Handtaschen kauft, könnte den Anschein erwecken, dass diese für den Weiterverkauf eingeführt werden und sich damit strafbar machen.“
Auch sollten bei Flug- und Schiffsreisen die eingeführten Waren einen Wert von 430 Euro nicht übersteigen. Ansonsten fallen beim Zoll Einfuhrabgaben an. Dabei ist der tatsächliche Wert der Ware entscheidend und nicht der des vermeintlichen Originals. Vorsichtshalber: Preisschilder oder Kassenbons aufbewahren.
Neben rechtlichen Problemen drohen auch Nachteile bei Qualität und Sicherheit: Gefälschte Waren sind häufig schlechter verarbeitet und können Schadstoffe enthalten.
In einigen Urlaubsländern steht es unter Strafe Markenfälschungen zu kaufen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt daher, sich vor Ort über geltende Regeln zu informieren und auf überzogene Schnäppchen zu verzichten.
Weitere Informationen zu dem Thema gibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf ihrer Website.
Bad Grund (kip) An jedem zweiten Mittwoch im Monat treffen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, zum Frauen-Nachmittag. Am Mittwoch, 08. Juli 2026, 15.00 Uhr, findet der nächste regelmäßige Frauen-Nachmittag statt.
Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zu diesem Nachmittag gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. 05327-2210.
Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt Anbieter ab
Hannover (kip) Die Verbraucherzentrale informiert: Wer umziehen will, soll länger bleiben: Sowohl im Kundenportal als auch per Telefon und E-Mail drängt die 1&1 Telecom GmbH ihren Kundinnen und Kunden einen Neuvertrag beim Wohnortwechsel auf. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Anbieter deshalb abgemahnt. Denn laut Gesetz dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Internetvertrag bei einem Umzug mitnehmen, ohne dass der Vertrag verlängert wird. Auch versäumt der Anbieter, auf seiner Website richtig über das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug zu informieren.
Ein niedersächsischer Verbraucher wollte seinen DSL-Vertrag an den neuen Wohnort mitnehmen. Stattdessen gab es im Kundenportal und telefonisch zunächst nur die Möglichkeit, einen neuen Vertrag mit neuer Laufzeit abzuschließen. Erst nach hartnäckigem Nachfragen konnte er seinen bestehenden Vertrag unverändert fortführen.
„Wer umzieht, wird bei 1&1 länger an das Unternehmen gebunden als gewünscht“, sagt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Dabei sind Telekommunikationsanbieter gesetzlich verpflichtet, die Leistung am neuen Wohnsitz bereitzustellen, ohne die vereinbarte Laufzeit oder sonstige Vertragsinhalte zu ändern.“ Wie der Fall zeigt, hält 1&1 diese Vorgaben nicht ein. Dafür hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen den Anbieter abgemahnt.
Umzugsformular führt zum Neuvertrag
Vergeblich versuchte der Kunde, mit dem Umzugsformular auf der Website der 1&1 Telecom GmbH einen Umzug zu melden: Er musste zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen und konnte den Prozess nur abschließen, wenn er einen neuen 24-Monate-Vertrag auswählte und bestellte. „Mit diesem Formular hatten Verbraucherinnen und Verbraucher keine Möglichkeit, lediglich ihren Umzug zu melden und wurden zur Vertragsverlängerung gebracht, obwohl sie das nicht wollten“, kritisiert von Bibra.
Kundenservice – alles andere als kundenfreundlich
1&1 führte seine Kundinnen und Kunden nicht nur mit dem Umzugsformular in die Irre: Obwohl der Verbraucher im oben genannten Fall im Telefonat mehrfach gegenüber einer Mitarbeiterin den Wunsch äußerte, den Vertrag nicht zu verlängern, erhielt er per E-Mail die Zusammenfassung eines 24-monatigen Neuvertrags. Enthaltene Formulierungen wie „Wichtig, schließen Sie jetzt Ihren Umzugsauftrag ab“ oder „Stimmen Sie der gewünschten Vertragsanpassung bitte bis spätestens 17.05.2026 zu“ konnten hingegen den Eindruck erwecken, es handele sich um den gewünschten Adresswechsel. „Das hat mit Kundenservice nichts mehr zu tun, sondern dient ausschließlich der Absatzförderung des Unternehmens“, konstatiert die Expertin.
Falsche Angaben zur Kündigungsfrist
Auch die Angaben zur Sonderkündigung bei einem Umzug auf der Website des Unternehmens geben Anlass für Kritik. Zum einen fordert 1&1 eine „erweiterte Meldebescheinigung“ als Nachweis des Umzugs. Tatsächlich reicht eine einfache Meldebescheinigung aus, um einen Umzug nachzuweisen. Zum anderen hieß es auf der Website, dass Kundinnen und Kunden ab dem Tag des Auszugs mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen könnten. „Richtig ist hingegen: Wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten wird, kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens zum Auszugstermin gekündigt werden“, erklärt von Bibra und führt an: „Die irreführenden Angaben konnten dazu führen, dass Kundinnen und Kunden im schlimmsten Fall zwei Monate länger in einem Vertrag blieben, der am neuen Wohnort nicht nutzbar ist.“
Mit der Abmahnung fordert die Verbraucherzentrale Niedersachsen 1&1 auf, irreführende Angaben über die Rechte bei einem Umzug zu unterlassen. Das Unternehmen hat bis zum 2. Juli 2026 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Angaben auf der Website hat es zum Teil bereits angepasst.
Bad Grund (kip) Zu einem Knobelnachmittag lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zu Donnerstag, 16. Juli 2026, 15.00 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, ein. Diese Knobelnachmittage finden wieder regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat statt..
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Telefon 05327 2210.
Gittelde/Windhausen (kip) Der nächste Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen findet am Mittwoch, 8. Juli 2026, 15.00 Uhr, im Mehrzweckraum in Windhausen, Untere Harzstraße 21, statt. Wegen des großen Zuspruchs und des begrenzten Raumangebots bittet Frauensprecherin Angelika Fischer um eine vorherige Anmeldung
Weitere Informationen und Anmeldungen zu diesem Treffen gibt gern Frauensprecherin Angelika Fischer, Tel. 05327 869 45 86.
Lerbach (kip) Der Sprecher und langjährige Organisator des Lerbacher Kreises Hans J. Kratsch lädt zum nächsten Treffen des Lerbacher Kreises vom 10.-12. Juli 2026 ein. Ein umfangreiches Programm ist wiederum vorgesehen. Am Anreisetag und Beginn des Treffens ist Freitag, 10. Juli 2026, 18.00 Uhr, im Hotel Sauerbrey (Clubraum) mit Vorgesprächen mit den neu hinzugekommenden Teilnehmern. Besonders der Ablauf der Exkursion nach Herzberg wird besprochen. Weiter wird an diesem Abend Dieter Karl Wolff aus Herzberg über die kleine Broschüre „Sieber im Harz – 450 m ü.M. -Höhen und Terrain-Curort -Sommerfrische- aus 1903 (?) sprechen.
Peter Fiedler aus Achim, kein Unbekannter im Lerbacher Kreis, berichtet über sein Interesse an der Familienforschung. Ausgangspunkt war eine Familienbibel, die zur Ahnenforschung führte. Diese Familienbibel wurde seinerzeit vom Herzberger Bürgermeister und Büchsenmaher Johann Peter Rosenberg erworben.
Der zweite Tagungstag am Samstag, 11. Juli 2026, beginnt um 9.00 Uhr mit einer Besprechung zur Exkursion im Seminarraum des Hotels Sauberbrey (Ablauf und Bildung von Fahrgemeinschaften). Die Abfahrt ist um 9.30 Uhr vorgesehen. Dort steht die Besichtigung des Herzberger Schlosses auf dem Programm. Manfred Kirchner wird die Interessierten des Lerbacher Kreises durch das mittelalterliche Schloss führen. Zum Abschluss dieser Führung ist ein Besuch des dortigen Museums geplant.
Die Rückfahrt ist gegen 12.00 Uhr vorgesehen. Die anschließende Mittagspause steht zur freien Verfügung.
Am Samstag wird das Veranstaltungsprogramm im Hotel Sauerbrey um 15.00 Uhr nach der Begrüßung durch den Sprecher des Lerbacher Kreises Hans J. K ratsch mit einem Grußwort durch den Lerbacher Ortsbürgermeister Olivier Kutscher fortgesetzt. Er wird über die Entwicklung des Ortes informieren.
Anschließend berichtet Dieter Karl Wolff aus Herzberg über seinen Zufallsfund „Polizeiverordnung und Steuermeldungen, die für den Bezirk Lerbach erlassen sind“ und den Zeitraum 1883 bis 1885 betreffen.
Rainer Kutscher aus Lerbach referiert über die „Lerbacher Viehrollen“, die ihren Ursprung auf das Jahr 1770 zurückzuführen sind.
Danach spricht Dieter Karl Wolff zum Thema Heimatgeschichte, Weltgeschichte und Familieforschung. Die frühe Erforschung der ausstralischen Flora und Fauna durch den Herzberger Botaniker Dr. Ludwig Preiss.
Nach Aussprachen, Gesprächsgruppen und Plenum soll ab etwa 19.30 Uhr im Hotel Sauerbrey zu Abend gegessen werden. Nach dem Essen besteht weiterhin die Möglichkeit für weitere vertiefende Gespräche.
Am Sonntag, 12. Juli 2026, 10.00 Uhr, beginnt im Clubraum des Hotels Sauberbrey die Schlussbesprechung mit Terminfestlegung des nächsten Treffens.
Weitere Informationen zu diesem Treffen vom 10. - 12. Juli 2026 gibt gern der langjährige Sprecher und Organisator des Lerbacher Kreises Hans J. Kratsch, Lerbach, Tel. 05522 954 71 50.
Fotos
Der Sprecher und Organisator des Lerbacher Kreises Hans J. Kratsch
Archivar Dieter Karl Wolff referierte zu historiscchen Themen vor einem Jahr.
Bad Grund (kip) Die Delegierten und der Vorstand der Kreisgruppe Harz im Verband Wohneigentum Niedersachsen (VWE) trafen sich im Schützenhaus in Bad Grund zur Jahreshauptversammlung. Vorsitzender Rüdiger Cerny eröffnete die Versammlung und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Seinen besonderen Gruß richtete er an den VWE-Landesvorsitzenden Steffen Brakebusch und an den Vorsitzenden Dirk Albrecht von der VWE-Kreisgruppe Südniedersachsen. Als zusätzlichen Tagesordnungspunkt wurde Ehrungen aufgenommen. Die Niederschrift über die Jahreshauptversammlung am 15. März 2025 wurde mit Änderungen einstimmig genehmigt.
In seinem Grußwort dankte VWE-Landesvorsitzender Steffen Brakebusch für die gute Arbeit der Kreisgruppe und der ihr angeschlossenen Siedlergemeinschaften. Zugleich betonte er, dass er inzwischen seit einem Jahr die vielfältigen Aufgaben des Landesvorsitzenden wahrnehme. Der bisherige Landesgeschäftsführer Tibor Herczeg hat gekündigt. Er übernimmt die Aufgaben des Geschäftsführers in einem Bundesverband. Als Nachfolger konnte ein Jurist gewonnen werden, der am 15. August 2026 seine Arbeit in der Landesgeschäftsstelle aufnimmt. Weiter informierte Steffen Brakebusch über weitere Veränderungen in der Landesgeschäftsstelle. Mit Freude teilte er weiter mit, daß bei der Frühjahrs-Werbeaktion 500 neue Mitglieder dem Verband beigetreten sind.
Breiten Raum seines Grußwortes nahmen die Informationen zu der neuen Homepage des Bundesverbands ein. Über die Landesverbände können sich die Siedlergemeinschaften mit ihrer Homepage künftig darstellen. Über den Förderverein in Hessen können auch die niedersächsischen Gemeinschaften Zuschussanträge für besondere Aktivitäten stellen. Mit den Johannitern wird eine gute Zusammenarbeit gepflegt.
Kreisgruppen-Vorsitzender Dirk Albrecht von der benachbarten Kreisgruppe Südniedersachsen berichtete über die positive Zusammenarbeit mit der VGH-Versicherungsgruppe, über eigenen Aktivitäten; teils in Zusammenarbeit mit den Siedlergemeinschaften.
Die der Kreisgruppe Harz angeschlossenen Siedlergemeinschaften berichteten über ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten vor Ort. Die Siedlergemeinschaft Windhausen betonte, dass sie die Mitglieder der Siedlergemeinschaft Gittelde aufnehmen werde. Die Siedlergemeinschaft Osterode feierte ihr 90-jähriges Bestehen. Der Mitgliederbestand ist bei allen Gemeinschaften stabil; einige Gemeinschaften konnten neue Mitglieder gewinnen.
Kreisgruppen-Vorsitzender Rüdiger Cerny gab seinen Bericht über die Vorstandsarbeit. 1089 Mitglieder gehören der Kreisgruppe an. Sein Bericht umfasste die beschlossene Beitragserhöhung zum 1. Januar 2027, die Zuwendungen des Landesverbands an die Kreisgruppen, die Sommerfreizeit des VWE, die Möglichkeiten der Nutzung der VWE-Homepage, die Gartenfachberatung vor Ort und durch den Landesverband, die Rechtsberatung durch den eigenen Rechtsanwalt in Northeim, die Kooperation mit dem SoVD Niedersachsen und der Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung durch die Geschäftsstelle in Osterode auch für Mitglieder der Siedlergemeinschaften.
Kassenwart Lutz Platen listete die Einnahmen und Ausgaben auf und berichtete über einen soliden Kassenbestand und über den Strombonus der HarzEnergie.
Weitere Themen war die Anspruchnahme der Gartenfachberatung vor Ort und die damit verbundenen Kosten, die Erhöhung der Umlagebeiträge des Bundesverbands, die angestrebte Förderung der Siedlergemeinschaften bei Kinderaktionen und regionale Jugend-Freizeiten.
Nach dem Bericht der Kassenprüfer beschlossen die Delegierten einstimmig die Entlastung des Vorstands und des Kassenwarts für 2025.
Für 60 Jahre Vereinstreue ehrte VWE-Landesvorsitzender Steffen Brakebusch das Ehepaar Glatzel von der Siedlergemeinschaft Osterode. Er betonte, dass 60 Jahre Mitgliedschaft eines Ehepaars selten sei. Er verlas die Ehrenurkunde des Landesverbands und überreichte die Ehrenzeichen den Geehrten.
Rüdiger Cerny von der Kreisgruppe schloss sich den guten Wünschen an und überreichte ein Präsent. Frau Glatzel zeigte mit emotionalen Worten die Jahrzehnte ihrer Mitgliedschaft und der davor liegenden Mitgliedschaft ihres Vaters auf. Nicht unerwähnt ließ sie ihre stete Unterstützung der Siedlergemeinschaft Osterode, der ihre Familie seit Gründung angehört.
Über die Ehrung des Vorsitzenden Daniel Schulze, Siedlerverein Eichholz, wurde besonders berichtet.
Vorsitzender Rüdiger Cerny ging weiter auf die Kreisgruppensitzung in Soltau am 22. August 2026 ein und informierte über die Themen, die die Kreisgruppe ansprechen werde.
Mit einem schmackhaften Imbiss und einer leckeren Suppe endete die Jahreshauptversammlung der Kreisgruppe Harz im Schützenhaus in Bad Grund.
Fotos
VWE-Landesvorsitzender Steffen Brakebusch berichtet über die Arbeit dere Landesgeschäftsstelle und des Bundesverbandes.
Kreisgruppen-Vorsitzender Rüdiger Cerny gibt seinen Jahresbericht.
Ehepaar Glatzel wird für 60 Jahre Treue geehrt.
Vorsitzende und Delegierte der Siedlergemeinschaften berichten über die ehrenamtliche Arbeit in den Siedlergemeinschaften.
Bad Grund (kip) Am Mittwoch, 24. Juni 2026, ab 15.00 Uhr, wird auf dem St. Antoniusplatz neben der mächtigen St. Antoniuskirche dieses Brauchtums nach alter Tradition gefeiert. Der Harzklub Bad Grund um Georg und Klaus Heberle sorgen mit vielen Helfern für das leibliche Wohl. Kaffee und selbstgebackenen Kuchen, Eierkränze, der Johanni-Burger, Kaltgetränke und Leckereien vom Grill sind im Angebot. Alexander Hinz mit weiteren Sängerinnen laden zum Gesang und Tanz um den bunt-geschmückten Johannisbaum jung und alle ältere Junggebliebenen ein. Die Johanni-Band unterstützt die um den Johannisbaum tanzende Sängerschar. Zum Abend tritt die Brauchtumsgruppe „Harzer Roller“ des örtlichen Harzklubs auf.
Auf den Taubenborner Wiesen wird auch um einen bunt-geschmückten Baum getanzt und gesungen. Ein Kinderprogramm steht im Vordergrund. Auch hier wird in aufgebauten Zelten für das leibliche Wohl gesorgt.
Mit dem Ruf „Tripp, trapp, heute ist Johannistag“ zog einst eine längere Menschenkette junger und junggebliebener Einwohner am 24. Juni durch die Bergstadt Bad Grund und lud zum Fest ein. Später versammelten sich jung und alt im Kreis um den bunt geschmückten Johannisbaum, der zu diesem Fest aufgestellt wurde.
Weltweit wird von Christen mit unterschiedlichen Bezeichnungen der Tag des Täufers am 24. Juni gefeiert. Die Kirchen luden in überwiegend evangelischen Regionen dazu ein. Es ist nach wie vor ein bedeutender Sommerfesttag. In einigen Ländern -besonders in skandinavischen Ländern wird dieser Tag als Sonnenwendfeier bezeichnet. Aus diesem Anlass werden große Feuer angezündet und um dieses Feuer getanzt. In den zurückliegenden Jahren feierten jung und alt in allen Oberharzer Bergstädten. Es war in früheren Jahren ein arbeitsfreier Feiertag. Nach dem Gottesdienst begannen die Feiern nach überlieferten Brauchtum.
Johannestag kam mit Bergleuten aus dem Erzgebirge?
Der Johannestag wurde vermutlich im 16. Jahrhundert von den einwandernden Bergleuten aus dem Erzgebirge im Harz eingeführt. Nach Fr. Günther (Der Harz, 1888) soll der Johannistag ein Erbteil der Zuwanderer aus der oberfränkischen Heimat sein. Weiter heißt es dort: Es holten die Bergleute eine vom Förster für 50 oder 75 Pfennig angewiesene Tanne (Fichte) aus dem Wald und stellten diese mit stillschweigender Genehmigung der Polizei auf der Straße auf. Dafür waren zunächst die Pflastersteine aufgenommen und ein entsprechendes Erdloch ausgehoben, in das die Fichte behutsam mit Nachbarschaftshilfe gesetzt wurde. Die Frauen und Mädchen übernahmen das Schmücken des Baumes mit bunt bemalten Eierschalen-Ketten. In einigen Orten wurde die Fichte mit Wiesenblumen -insbesondere in Buntenbock- geschmückt. Die Mädels trugen aus Wiesenblumen geflochtene Kränze im Haar und die Jungen hatten aus Wiesenblumen ein kleines Sträußchen an ihrem Hemd. Eine zuvor gebundene Krone wurde auf die Spitze der Fichte gesetzt. So entstand der Johannisbaum zu Aller Freude.
Anfangs wurden Tische und Bänke aufgestellt, von denen die Nachbarn schon am Nachmittag dem bunten Treiben der Kinder und Schuljugend zuschauten.
Mit Hausmusik wurde gefeiert
Eine Harzzither, eine Ziehharmonika, eine Triangel, eine Geige und ein Horn, von musikalischen jungen Bergleuten gespielt, bilden das Orchester, und es ist wunderbar zusammengesetzt. So ist die Musik doch harmonisch und das Spiel taktfest, so Günther in seinem Buch „Der Harz“ von 1888. Das Harzer Nationallied „Glückauf, ihr Bergleut!“ ist immer gern anzuhören. Dieses Lied begeistert noch heute alt und jung.
In den Wochen vor dem Johannistag wurden früher in den Schulen Lieder zu diesem Fest am 24. Juni eingeübt. In Bad Grund hatte die Schuljugend in ihren Familien Eier ausgeblasen. Die Eierschalen wurden in der Schule -später auch im Kindergarten- bunt bemalt. Die bunten Eierschalen fädelten die Schüler zu langen Ketten auf, die die zum Johannistag aufgestellte Fichte schmückten. Weitere Eierschalen wurden mit bunten Bändern am Baum befestigt. Eine meistens aus Eichenlaub und von der Nachbargemeinschaft gefertigte Krone zierte die Spitze des Baumes.
Ablauf der Feier
Am frühen Nachmittag feierten die Kinder. Sie sangen seinerzeit die mündlich überlieferten Johannislieder. Sie tanzten rund um den buntgeschmückten Baum. Zur Stärkung wurde ihnen Kakao und selbstgebackener Kuchen gereicht. Häufig gab es die beliebten Eierkränze; in jüngeren Jahren -der Zeit angepasst- kreierte die Johanni-Gemeinde „Adeles Eck“ Johanni-Burger.
Am Abend trafen sich die Jugend und ältere Einwohner zum Tanz und zum gemütlichen Zusammensein. Fröhliche Johannilieder wurden zu den Klängen von Gitarre und Akkordeon angestimmt. Bis zum frühen Morgen wurde oft ausgelassen gesungen und getanzt. Manches Mal wurde das Fest daheim in der „guten“ Stube fortgesetzt.
Johannigemeinde „Adeles Eck“ richtete viele Jahre das Fest aus
2013 richtete die Johanni-Gemeinde „Adeles Eck“ zum 40. Mal das Johannisfest aus. In Bad Grund waren in den 1970/1980er Jahren bis zu acht Johannisbäume an verschiedenen Plätzen aufgestellt. So standen beispielsweise Johannisbäume in der Pfarrwiese, in der Langen Straße (heute Helmkampff-Straße), vor der früheren katholischen Kirche, am Kindergarten „Grüne Tanne“, auf dem Hübichweg (im oberen und unteren Teil), an der Bergstraße (heute Schurfbergstraße), vor dem damaligen Kurmittelhaus in der Elisabeth-Straße und auf dem Marktplatz. Hinzukamen noch mehrere kleine Feiern von Hausgemeinschaften oder Nachbarn. Der Johannisbaum auf dem Marktplatz war nach alter Überlieferung den Konfirmanden und Vorkonfirmanden vorbehalten. Am Johannisbaum vor dem Kurmittelhaus fanden sich zahlreiche Kurgäste und Urlauber ein, um das Johannisfest mitzufeiern. Es war für sie eine willkommene Gelegenheit, das örtliche Brauchtum und die Gepflogenheiten kennenzulernen. Die Jodlermeister Harry Brandt und Horst Heberle, Grundner Urgesteine, unterstützten einst mit ihrem Gesang die jährlichen Brauchtumsfeste.
Aus der Historie
Auf dem Platz vor der ehemaligen Taubenborn-Kapelle veranstalteten Frau Besoke, Frau Lange, Frau Werth zur Osten und Frau Mierendorf mit den Kindern 1972 erstmals ein Johannisfest. Weiter wird berichtet, dass 1972 auf der Bahnhofstraße (heute Straße „Am Georg-Stollen“) eine schöne Fichte als Johannisbaum aufgestellt war. Frau Preiß, Frau Goike, Frau Kösel und andere aus der Nachbarschaft hatten Kuchen gebacken und bewirteten die Kinder. Firmen unterstützten dieses Fest mit ihren Produkten. Weitere örtliche Bäcker belieferten mit Backwaren zum Johannisfest die Nachbargemeinschaften an anderen Plätzen.
So wird unter anderem berichtet, dass Marlies Burchardt mit den Kindern im örtlichen Kindergarten seinerzeit Schmuck für den Johannisbaum „bastelte“. Die Lehrkräfte der örtlichen Schulen im Teufelstal und Taubenborn hatten eine Art Patenschaft für das Singen der überbrachten Johannilieder mit der Schuljugend übernommen. Sie fanden sich zum geselligen Brauchtumsfest am Nachmittag ein. Hin und wieder trugen die Kinder kleine Theaterstücke und Spiele vor.
Die Lebensgewohnheiten änderten sich und damit auch das Brauchtum in der Bergstadt Bad Grund. Der Johannistag als arbeitsfreier Feiertag mit Kirchgang wurde abgeschafft. Die Johannisfeiern an den verschiedenen Plätzen in Bad Grund wurden nach und nach weniger. In 1972 wird berichtet, dass noch sechs Johannisbäume aufgestellt waren. Mit der Änderung des Schulwesens in 1972 beteiligte sich die örtliche Schule nicht mehr am Johannisfest. In Bad Grund gab es nur noch eine Grundschule für die Schulkinder aus Bad Grund und Windhausen (Klasse 1-4), während die Schüler ab Klasse 5 zur Haupt- und Realschule (Oberschule) in Badenhausen oder zum Tilman-Riemenschneider-Gymnasium in Osterode gingen.
In den letzten Jahren wurde das Johannisfest in der Bergstadt nur noch auf dem Platz „Adeles Eck“ (Platz zwischen Helmkampff-Straße und Osteroder Straße vor dem Restaurant „Altes Backhaus“) und auf den Taubenborner Wiesen gefeiert. Seit 2018 lädt die Johannigemeinde zum Traditionsfest auf dem St. Antonius-Platz (Platz zwischen der St. Antonius-Kirche und dem ehemaligen Rathaus der Bergstadt) ein. Das letzte Johannnisfest vor dem Restaurant „Altes Backhaus“ wurde 2017 gefeiert.
Johannisfeste im Corona-Lockdown
Aus corona-bedingten Gründen musste in 2020 das Johannisfest auf dem St. Antonius-Platz ausfallen. Mit einem freundlichen Aushang rings um einen kleineren aufgestellten Johannisbaum auf dem St. Antonius-Platz erläutert die Johannigemeinde „Adeles Eck“ warum in 2020 kein Johannisfest mit Tanz und fröhlichen Liedern stattfinden darf. Dieser Aushang beinhaltet den Wunsch: Wir sehen uns spätestens zum Jubiläumsfest 2021 wieder. Bleibt alle gesund! Sie grüßt mit „3fach Tripp, trapp, Käsenapp“.
Wegen der unklaren Rechtslage zur Corona-Situation (Einhaltung der Hygiene-, Anstands- und weiteren Vorschriften) fiel leider auch in 2021 das Johannisfest auf dem Antonius-Platz aus. Doch einige Einwohner waren gekommen, um den Johannisbaum auf den St. Antonius-Platz zu tanzen und zu feiern
Auf der Taubenborner Wiese fand in 2020 nur ein sehr kleines Fest für die Kinder statt.
In Jahr 2021 wird auf der Taubenborner Wiese kein Johannisfest gefeiert. Dafür wird ein Malwettbewerb für die Kindern angeboten.
In diesem Jahr wird am 24. Juni 2026 auf dem Platz vor der St. Antonius-Kirche und auf den Taubenborner Wiesen gefeiert.
Bei jedem Wetter wurde gefeiert
Nicht immer konnten die Johannisfeste bei trockenen sommerlichen Temperaturen gefeiert werden. Dann wurde das Brauchtumsfest kurzum in den Häusern gefeiert, die rund um den Johannisbaum standen. Gefeiert wurde mit Regen. In den letzten Jahren wurden Zelte rund um den Johannisbaum aufgestellt. Sie luden zum Feiern ein und boten Schutz bei ungünstiger Witterung. In 2003 haute eine Sturmböe den Johannisbaum am „Adeles Eck“ um. Glücklicherweise wurde niemand verletzt.
Winfried Kippenberg • Am Forstamt 6 • 37539 Bad Grund (Harz)
Tel. +49 (0)5327-2468
