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Aktuell

Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos

Bergstadt Flohmarkt

Bergstadt-Flohmarkt am 23. August 2026

Bad Grund (kip) Am Sonntag, 23. August, 11-16 Uhr, findet unter dem Motto „Stöbern – Entdecken – Feilschen“ ein Bergstadt-Flohmarkt statt. Klein entdecken und groß erleben wird der Besucher dieses Flohmarktes. Kommt vorbei – wir freuen uns auf euch. Dieser Flohmarkt ist in der ganzen Bergstadt. Anmeldungen nimmt I. Mühlhause, handy 0151 2413 1198, entgegen.

Siedlergemeinschaft "Grüne Tanne" Bad Grund

Sommerfest der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ am 22. August 2026

Bad Grund (kip) Zum diesjährigen Sommerfest lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zu Sonntag, 16. August 2026, 15.00 Uhr, ins Schützenhaus im Teufelstal Bad Grund herzlich ein.

Das Fest wird mit Kaffee und Kuchen begonnen und ab etwa 17.00 Uhr weren Lekereien vom Grill mit Beilagen gereicht. Die Eigenbeteiligung beträgt dafür 10.00 Euro pro Person.

Rechtzeitige Anmeldungen werden erbeten beim Vorstandsvorsitzenden Jürgen Knackstädt, Tel. 05327 2210 oder handy 0160 9039 2923, oder bei seinem Stellvertreter Steffen Brakebusch, Tel. 05522 95 10 70 oder handy 0151 5720 7226.

Sprüche -lustig - nachdenklich

Wenn du heute aufgibst,

wirst du morgen nie wissen,

ob du es geschafft hättest.

 

Lächle, du kannst nicht alle Töten!

 

Frech,

böse,

zickig,

aber HÜBSCH.

 

Die Jugend wäre eine schönere Zeit,

wenn sie erst später käme.

Charlie Chaplin

 

Das MEER …

ein Ort, wo Gedanken zu WELLEN werden

und die SEELE atmet.

VBZ Niedersachsen

Trotz Todesfalls: 75 Prozent der Kosten als „Kulanzangebot“

Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt Lifta ab

Hannover (kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Lifta GmbH wegen unzulässiger Geschäftspraktiken abgemahnt: Das Unternehmen hat pauschal 75 Prozent der Kosten für einen Treppenlift gefordert, der nie eingebaut wurde, da die Frau, für die der Lift bestimmt war, verstorben ist. Zudem kritisiert die Verbraucherzentrale die Werbung mit Kundenbewertungen auf der Unternehmenswebsite, bei denen nicht erkennbar ist, ob diese von tatsächlichen Kundinnen und Kunden stammen.

In dem konkreten Fall hat ein Ehepaar einen Treppenlift bei der Firma Lifta in Auftrag gegeben. Als die Ehefrau, für die der Lift vorgesehen war, vor dem Einbau verstirbt, kündigt ihr Ehemann den Vertrag. Das Unternehmen bietet daraufhin aus „Kulanz“ an, dass 75 Prozent der Gesamtkosten zu zahlen sind. Gleichzeitig teilt Lifta mit, dass die tatsächlich bereits entstandenen Kosten im Kündigungsfall erfahrungsgemäß bei 80 – 93 Prozent lägen. Berechnungen darüber legt das Unternehmen nicht vor. Sollte der Ehemann diese verlangen, erlösche das „Kulanzangebot“.

„Wenn ein Treppenlift zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch nicht geliefert oder eingebaut wurde, stellt sich die Frage, welche konkreten Kosten dem Unternehmen bereits entstanden sind“, sagt Johanna Ebert, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, dass das Unternehmen seine Forderungen transparent und nachvollziehbar begründet.“

Es muss erkennbar sein, welche Material-, Planungs- oder Fertigungskosten bei Vertragsbeendigung tatsächlich angefallen sind. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist es daher nicht zulässig, pauschal 75 Prozent anzusetzen und das auch noch als Entgegenkommen darzustellen. Bei einigen Komponenten eines Treppenlifts handelt es sich nicht um Einzelanfertigungen. Viele Bauteile könnten trotz Kündigung anderweitig verwendet werden. Zudem würden wesentliche Kosten erst durch Anlieferung und Montage entstehen.

Kritik an Werbung mit Kundenbewertungen

Ein weiterer Gegenstand der Abmahnung betrifft Kundenbewertungen auf der Website des Unternehmens. Hier ist nicht ausreichend erkennbar, woher diese stammen beziehungsweise, ob und wie überprüft wurde, dass die Bewertungen tatsächlich von Personen stammen, die das Produkt erworben oder genutzt haben. „Es ist nicht auszuschließen, dass Kundinnen und Kunden auf Grundlage dieser Bewertungen Kaufentscheidungen getroffen haben, die sie sonst nicht getroffen hätten“, betont Ebert. „Transparenz ist eine grundlegende Voraussetzung für faire Kaufentscheidungen und einen funktionierenden Verbraucherschutz.“

Lichterfest Windhausen

Lichterfest in Windhausen am 8. August 2026

Windhausen (kip) Zum Lichterfest in Windhausen, DGA „Alte Burg“ und Thiemannshof am Samstag, 8. August 2026 ab 15.00 Uhr lädt der Runde Tisch Windhausen herzlich ein. Das Motto dieses Festes: gemütliches Beisammensein, Spiel und Spaß und Kinderfest. Für das leibliche Wohl wird gesorgt mit Kaffee und Kuchen, Fischbrötchen und Leckereien vom Grill. Ab 19.00 Uhr spielt der Musikzug Taubenborn auf.

VBZ Niedersachsen

Recht auf Reparatur und längere Gewährleistung

Verbraucherzentrale Niedersachen informiert zu Neuerungen

Hannover (kip) Die VBZ Niedersachsen informiert: Langlebigere Produkte und verbessertes Gewährleistungsrecht: Ab dem 31. Juli 2026 gilt eine neue Reparaturpflicht für Großgeräte, Unterhaltungselektronik und mobile Geräte. Hersteller müssen künftig eine kostenpflichtige Reparatur sowie Ersatzteile anbieten. Auch das Gewährleistungsrecht verändert sich: Wählen Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren die Reparatur, verlängert sich die Frist auf drei Jahre. 

Ein Schritt Richtung Nachhaltigkeit: „Mit dem neuen Recht auf Reparatur haben Produkte die Chance, länger genutzt, statt schneller ersetzt zu werden“, sagt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Es verpflichtet Hersteller dazu, die Reparatur von Waschmaschine, Tablet, Staubsauger und Co. außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist anzubieten. Für viele dieser Geräte müssen sie bereits Ersatzteile vorhalten. Künftig wird diese Pflicht unter anderem auf Staubsauger und Saugroboter ausgeweitet. Auch bei bestimmten Batterien, Akkus und Datenspeicher soll es einfacher werden, sie auszutauschen.  

Reparatur zu angemessenen Preisen 

Der Hersteller darf ein angemessenes Entgelt verlangen und muss die Reparaturpreise auf seiner Internetseite veröffentlichen. „Es bleibt jedoch für Verbraucherinnen und Verbraucher schwer einzuschätzen, was als angemessen gilt“, gibt Hagge zu bedenken und führt aus, „nach dem neuen Recht dürfen die Reparaturkosten des Herstellers jedenfalls nicht von der Reparatur abschrecken.“ 

Ausweitung des Gewährleistungsrechts

Für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden, gilt: Wenn ein Defekt oder Mangel innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auftritt und sich Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Zeitraum für die Reparatur entscheiden, wird die Frist dadurch auf drei Jahre verlängert. „Allerdings setzt trotz verlängerter Frist die Beweislastumkehr weiterhin nach einem Jahr ab Kaufdatum ein: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dann beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag“, erklärt Hagge. 

Tipp: Händler in die Pflicht nehmen und Kulanzlösung ablehnen 

Wichtig zu wissen: In Sachen Gewährleistung steht der Verkäufer in der Pflicht, nicht der Hersteller. „Wir beobachten immer wieder, dass Händler an den Hersteller verweisen oder nur aus Kulanz nachbessern“, erklärt Hagge und rät: „Kundinnen und Kunden sollten das nicht hinnehmen und auf eine Reparatur oder Neulieferung im Rahmen der Gewährleistung durch den Händler bestehen.“ Denn behebt der Anbieter den Mangel nur aus Kulanz, verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht.Weitere Informationen zum neuen Recht auf Reparatur und zur Ausweitung des Gewährleistungsrechts sind hier zu finden.

VBZ Niedersachsen

Mit Wasservorrat vorbereitet für Hitze und Krisen

Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps

Hannover (kip) Die VBZ Niedersachsen teilt mit: Ob Hitzewelle, Versorgungsengpass oder längerer Stromausfall: Eine ausreichende Wasserversorgung ist für die Gesundheit unverzichtbar. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt deshalb, rechtzeitig einen Getränkevorrat anzulegen. Wer einige Grundregeln bei Auswahl und Lagerung beachtet, ist sowohl für heiße Sommertage als auch für unerwartete Krisensituationen vorbereitet.

Die erste Hitzewelle des Jahres hat gezeigt, wie wichtig eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung ist. „Schon ein leichter Flüssigkeitsmangel kann Kreislaufprobleme, Kopfschmerzen oder Konzentrationsschwierigkeiten verursachen“, erklärt Kathrin Bratschke, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen sowie Personen mit Herz-Kreislauf-Problemen oder chronischen Erkrankungen.“ Gerade an heißen Tagen sollte deshalb immer genügend Trinkwasser im Haus sein.

Wasservorräte gehören zur guten Vorbereitung

Aber auch für unerwartete Krisensituationen, wie Stromausfälle oder ein Ausfall der Wasserversorgung, empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen, einen Wasservorrat anzulegen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rät dazu, pro Person und Tag 2 Liter Wasser vorzuhalten. Davon sind 1,5 Liter täglich zum Trinken vorgesehen, der Rest für die Zubereitung von Lebensmitteln und die Hygiene. „Mindestens ein Vorrat für drei Tage ist aus unserer Sicht sinnvoll“, so Bratschke. „Wer genügend Platz hat, kann natürlich auch größere Mengen lagern und sich damit für längere Ausnahmesituationen absichern.“

Bevorraten, was schmeckt

Bei der Auswahl der Getränke sollte vor allem eines berücksichtigt werden: Die Vorräte sollten laufend verbraucht und wieder ersetzt werden können. Deshalb empfiehlt es sich Getränke einzulagern, die einem selbst und der Familie schmecken und im Alltag ohnehin gerne getrunken werden. Als Getränke bieten sich neben Mineralwasser auch Fruchtsaftschorlen oder Früchtetees an. Übrigens hält sich Sprudelwasser oft länger, da die Kohlensäure die Keimbildung hemmt.

Für die Bevorratung mit Wasser eignen sich insbesondere PET- und Glaswasserflaschen in Getränkekisten. Zu beachten ist, dass PET-Flaschen nicht direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden, da die UV-Strahlung unter Verdacht steht das Material negativ zu beeinflussen. Für eine langfristige Vorratshaltung empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen daher Wasser in Glasflaschen, das über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus nahezu unbegrenzt haltbar ist.

Vorsorge schafft Gelassenheit

Ein gut geplanter Wasservorrat hilft nicht nur bei Hitzewellen, sondern auch bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Stromausfällen oder anderen Versorgungsstörungen. Mit wenigen Handgriffen können Haushalte ihre Vorsorge verbessern und in Ausnahmesituationen gelassener reagieren. „Vorsorge bedeutet nicht, sich auf Katastrophen zu konzentrieren“, betont Bratschke abschließend. „Es geht darum, auf alltägliche und außergewöhnliche Situationen vorbereitet zu sein. Ein ausreichender Wasservorrat gehört dabei zu den einfachsten und sinnvollsten Maßnahmen.“

Sprüche -lustig - nachdenklich

Wenn du ein Geber bist,

dann vergiss nicht deine Grenzen zu kennen,

denn die Nehmer haben keine.

 

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.

 

Die Natur ist das einzige Buch,

was auf allen Blättern großen Inhalt bietet.

                   Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

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