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Verbraucherzentrale Niedersachsen

Verbindungsprobleme und untergeschobene Verträge: häufigste Beschwerdegründe

Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht Gesetzgeber in der Pflicht

Hannover (kip) Die VBZ Niedersachsen teilt mit: Probleme mit instabilen Internetverbindungen, zu niedrigen Geschwindigkeiten und Ausfällen dominieren weiterhin die Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Bereich Telekommunikation. Gleichzeitig bleibt auch das Problem untergeschobener Verträge auf einem hohen Niveau. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert einheitliche Mindeststandards und wirksame Schutzmechanismen für Betroffene.

Ob im Homeoffice, beim Streaming oder im Alltag: Eine stabile Internetverbindung ist für viele Menschen unverzichtbar geworden. Doch häufig halten Internetverträge nicht das, was sie versprechen. Die Beschwerden zu Störungen oder einer verminderten Geschwindigkeit, sowohl im Mobilfunk als auch im Festnetz, sind weiterhin hoch. Hinnehmen sollte das niemand. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher haben unter Umständen einen gesetzlichen Anspruch auf Minderung, Entschädigung bei einem Totalausfall oder sogar auf eine außerordentliche Kündigung. „Wichtig ist, die Störung umgehend zu melden und dem Anbieter eine klare Frist zur Behebung zu setzen“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Verstreicht diese erfolglos, kann ein Sonderkündigungsrecht greifen.“

Neue Minderungsrechte – mit Einschränkungen

Ist das Internet dauerhaft zu langsam, machen es Apps der Bundesnetzagentur möglich, die Geschwindigkeit zu messen. Wenn die tatsächlich erbrachte Leistung erheblich von der vertraglich zugesicherten abweicht, kann der Preis gemindert werden. Im Festnetz muss an mehreren Messtagen ein Großteil der versprochenen Geschwindigkeit erreicht werden. Im Mobilfunk gelten hingegen unterschiedliche Schwellenwerte: In dünn besiedelten Gebieten haben Anbieter mehr Spielraum als beispielsweise in der Stadt. „Dass die Mindestanforderungen im Mobilfunk je nach Wohnort stark variieren, sehen wir kritisch“, so von Bibra. „Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Land müssen teils deutlich schlechtere Leistungen akzeptieren als in städtischen Gebieten – das widerspricht dem Ziel einer gleichwertigen Mobilfunkversorgung.“

Hinzu kommt: Die konkrete Höhe der Minderung ist nicht festgelegt. Anbieter berechnen diese unterschiedlich und oft wenig transparent. „Hier wäre eine klare, pauschale Regelung hilfreich“, sagt von Bibra. „Aktuell liegt die Berechnung bei den Unternehmen selbst – das erschwert es Betroffenen, ihre Ansprüche verbindlich durchzusetzen.“

Der Minderungsrechner der Verbraucherzentralen berechnet kostenlos einen möglichen Anspruch und erstellt passende Schreiben an den Anbieter.

Untergeschobene Verträge

Ein weiterer Beschwerdeschwerpunkt bleibt der Abschluss von Verträgen ohne klare Zustimmung, etwa am Telefon, an der Haustür, im Shop oder durch irreführende Online-Angebote. „Niemand sollte in einem langfristigen Vertrag feststecken, den er oder sie so nicht abschließen wollte“, betont von Bibra. „Die anhaltenden Beschwerdezahlen in dem Bereich zeigen, dass hier der Gesetzgeber nachbessern muss. Erste Schritte wären beispielsweise das Verbot von Haustürwerbung ohne ausdrückliche Einwilligung oder die Einführung eines Widerrufsrechts bei Vertragsschluss vor Ort im Shop.“

Mehr Transparenz und faire Bedingungen gefordert

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert daher klare und verbraucherfreundliche Regelungen: einheitliche Mindeststandards bei der Leistung, nachvollziehbare Minderungsregelungen und wirksamere Schutzmechanismen gegen untergeschobene Verträge.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

Verbraucherzentrale Niedersachsen

Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt 1&1 wegen irreführender Werbeversprechen ab

Hannover (vbz/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert: Die 1&1 Telecom GmbH erweckt mit einem Werbeschreiben den Eindruck, ein Glasfaseranschluss sei bereits zur Fußball-WM möglich. Der Verfügbarkeitscheck des Anbieters zeigt jedoch: Vor Oktober 2026 ist mit einem Anschluss nicht zu rechnen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat das Unternehmen wegen dieses irreführenden Werbeversprechens abgemahnt.

Zur WM ‚ins beste Netz‘ wechseln: So lockt Ende Mai der Telekommunikationsanbieter 1&1 in einem Werbebrief die Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses in Hannover. Darin garantiert das Unternehmen ‚die zeitnahe Schaltung‘ des Glasfaseranschlusses. Erst auf den nächsten Seiten wird in leicht übersehbaren Sternchenhinweisen im Kleingedruckten erklärt, dass je nach Region der Ausbau des Glasfasernetzes erst noch erfolgen muss. „So ein Hinweis darf zur Erläuterung genutzt werden, aber nicht gleich das komplette Werbeversprechen aufheben“, kritisiert Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn erst beim Besuch der 1&1-Website macht der dortige Verfügbarkeitscheck deutlich: Internet via Glasfaser ist in dem betroffenen Haus voraussichtlich zwischen Oktober 2026 und Oktober 2027 möglich – und damit lange nach der Fußball-WM. „Unternehmen haben sehr genaue Ausbaupläne. Statt mit falschen Werbeversprechen zu locken, sollten sie diese Zeiträume gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent kommunizieren“, betont von Bibra. „Andernfalls schwindet leicht das Vertrauen in den Glasfaserausbau und die Wechselbereitschaft sinkt.“

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert 1&1 mit ihrer Abmahnung auf, solche irreführenden Werbeversprechen zu unterlassen. Das Unternehmen hat bis zum 26. Juni Zeit auf die Abmahnung zu reagieren. 

Harzklub Windhausen

Harzklub Windhausen hatte zum Arbeiseinsatz am 13. Juni 2026 eingeladen

 

Windhausen (kip) Zu einem Arbeiseinsatz am Samstag, 13. Juni 2026, 9.00 Uhr, an der Wanderhütte am Steinbühl luden der Hüttenwart Lars Herrmann und der Wegewart Rainer Pinnecke ein.

Dringende Malerarbeiten sind notwendig. Außerdem muss ein Geländer erneuert und ein abgängiger Zaun soll entfernt werden. Zu diesen Arbeiseinsätzen benötigen der Hüttenwart und der Wegewart Unterstützung. Sie würden sich freuen, wenn sie bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit durch Harzklubmitglieder und Freunde des Harzklub-Zweigvereins unterstützt werden. Jeder Helfende wird gebeten, seine notwendige Arbeitsschutzkleidung wie beispielsweise Arbeitshandschuhe mitzubringen.

 

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Steinbühlhütte des Harzklubs Windhausen

Biochemischer Verein CLZ

Zu verschiedenen Veranstaltungen lädt der Biochemische Verein Clausthal-Zellerfeld ein

 

Bad Grund/Clausthal-Zellerfeld/Osterode (kip) Der Biochemische Verein Clausthal-Zellerfeld pflegt ein aktives Vereinsleben. Monatlich treffen sich die Freunde der Schüssler Salz an verschiedenen Orten.

Zum diesjährigen Sommerfest am Samstag, 27. Juni 2026, 17.00 Uhr, im Polsterberger Hubhaus lädt die Vorsitzende des Biochemischen Vereins herzlich ein. Es wird ein Kostenbeitrag von 22,00 Uhr, je Person erhoben. Aus organisatorischen Gründen wird eine Anmeldung bis 18. Juni 2026 bei der Vorsitzenden erbeten.

Am Donnerstag, 10. September 2026, unternimmt der Biochemische Verein Clausthal-Zellerfeld mit dem befreundeten Biochemischen Verein Lautenthal ein Tagesbusfahrt zur Firma Pflüger. Eine Betriebsbesichtigung und Informationen zu Ergänzungsmitteln ist vorgesehen.

Weitere Informationen gibt gern die Vorsitzende Elke Blohm, Tel. 05381-46355.

Siedlergemeinschaft "Grüne Tanne" Bad Grund

Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ knobelt am 18.06. 2026

 

Bad Grund (kip) Zu einem Knobelnachmittag lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zu Donnerstag, 18. Juni 2026, 15.00 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, ein. Diese Knobelnachmittage finden wieder regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat statt..

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Telefon 05327 2210.

Wetter

Gewitter mit Hagel am 11. Juni 2026

 

Bad Grund (kip) Der Donnerstag, 11. Juni 2026, gab sich wie ein Tag im April. Die Temperaturen lagen nahe der +10-Grad-Marke. Mal schien die Sonne, im nächsten Moment regnete es. -Doch gegen 18.00 Uhr lachte noch die Sonne. Dann verfinsterte sich der Himmel. Es krachte vom Donner gerührt. Hin und wieder war ein Blitz zu sehen. Dichte, dicke „Binnfäden“ ergossen sich vom Himmel gepaart mit dicken Hagelkörnern. Zeitweilig war der Balkon oder die Blumenbeete mit Hagelkörner bedeckt. Das Thermometer zeigte +12 Grad an und gleich darauf lachte die Sonne.

 

Fotos

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Hagelkörner am 11. Juni 2026 im Vorgarten

 

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Hagelkörner auf dem Balkon am 11. Juni 2026

 

Kloster Walkenried

Auf Entdeckungstour durch den mittelalterlichen Klosterbezirk

 

Im Rahmen des Harzer Klostersommers lädt das ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried am Sonntag, den 14. Juni um 11 Uhr, zu einer spannenden Entdeckungstour durch den mittelalterlichen Klosterbezirk ein. Die gotische Klosteranlage mit ihrer beeindruckenden Kirchenruine und der vollständig erhaltenen Klausur prägt bis heute das Ortsbild von Walkenried. Der Ort selbst entstand erst nach der Auflösung des Klosters im 17. und 18. Jahrhundert innerhalb des ummauerten Klosterbezirks.

Die etwa einstündige Führung rund um Kirche und Klausur vermittelt faszinierende Einblicke in die bewegte Geschichte des ehemaligen Zisterzienserklosters. Dabei erfahren die Teilnehmenden unter anderem, warum die einst prächtige gotische Klosterkirche heute eine Ruine ist und weshalb sich im barocken Jagdschloss eine mittelalterliche Inschrift verbirgt.

 

Im Anschluss an die Führung können die Gäste das ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried mit seinem einzigartigen Kreuzgang auf eigene Faust erkunden. Der Museumseintritt ist im Teilnahmebeitrag bereits enthalten.

 

Termine: 14.06 | um 11.00 Uhr

Dauer: ca. 1 Stunden

Kosten: 12 € / 10 € ermäßigt, Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 9 € (inkl. Museumseintritt)

Veranstalter: ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried

 

 

Weitere Infos und Anmeldungen:

ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried - Steinweg 4a - 37445 Walkenried

Besucherservice: Tel 05525-9599064 – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Siedlergemeinschaft "Grüne Tanne" Bad Grund

Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ lädt zum Frauentreff am 10. Juni 2026 ein

 

Bad Grund (kip) An jedem zweiten Mittwoch im Monat treffen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, zum Frauen-Nachmittag. Am Mittwoch, 10. Juni 2026, 15.00 Uhr, findet der nächste regelmäßige Frauen-Nachmittag statt.

Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zu diesem Nachmittag gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. 05327-2210.

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