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Aktuell

Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos

Siedlergemeinschaft "Grüne Tanne" Bad Grund

Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ knobelt am 19. März 2026

 

Bad Grund (kip) Zu einem Knobelnachmittag lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zu Donnerstag, 19. März 2026, 15.00 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, ein. Diese Knobelnachmittage finden wieder regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat statt..

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Telefon 05327 2210.

Harzklub Windhausen

Harzklub Windhausen wandert am 15. März 2026 zum Frühlingserwachen durch den Lichtenstein

 

Windhausen (kip) Wanderwart Jürgen Münnich lädt zu einer Wanderung am Sonntag, 15. März 2026, durch den Lichtenstein ein. Die Wanderung beginnt um 10.15 Uhr am Parkplatz Gipswerk Casea zwischen Osterode und Dorste. Der Harzklub Windhausen schließt sich der offenen Wanderung des Harzklubs Osterode an. Rucksackverpflegung für die etwa fünf Kilometer lange Wanderung wird empfohlen.

Anmeldungen zu der Wanderung nimmt Wanderwart Jürgen Münnich, Tel. 05327-4477, zum Zweck der Bildung von Fahrgemeinschaften für die Fahrt von Windhausen zum Start der Wanderung entgegen.

 

Harzklub Osterode am Harz

Harzklub Osterode lädt zur offenen Wanderung am 15. März 2026 ein

 

Osterode (kip) Der Harzklub Osterode lädt zu der offenen Wanderung „Frühlingserwachen im Lichtenstein“ am Sonntag, 15. März 2026, ein.

Treffpunkt ist um 10.00 Uhr auf dem Parkplatz Bleichestelle Osterode, um Fahrgemeinschaften zu bilden. Die etwa fünf Kilometer lange Wanderung startet auf dem Parkplatz des Gipswerks Casea zwischen Osterode und Dorste. Rucksackverpflegung wird empfohlen. Die Wanderung führt Andrea Mantz. Die Rückkehr ist gegen 12.45 Uhr geplant. Gäste sind herzlich willkommen. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt in Eigenverantwortung. Eine Haftung besteht nicht. Anmeldungen bitte unter 0152-31705077.

 

 

SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen

Nächster Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen am 11. März 2026

 

Gittelde/Windhausen (kip) Der nächste Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen findet am Mittwoch, 11. März 2026, 15.00 Uhr, im Mehrzweckraum in Windhausen, Untere Harzstraße 21, statt. Thema des Nachmittags: „Leben mit an Demenz Erkrankte“. Wegen des großen Zuspruchs und des begrenzten Raumangebots bittet Angelika Fischer um eine vorherige Anmeldung

Weitere Informationen und Anmeldungen zu diesem Treffen gibt gern Frauensprecherin Angelika Fischer, Tel. 05327 869 45 86.

 

Siedlergemeinschaft "Grüne Tanne" Bad Grund

Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ lädt zum Frauentreff am      11. März 2026 ein

 

Bad Grund (kip) An jedem zweiten Mittwoch im Monat treffen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, zum Frauen-Nachmittag. Am Mittwoch, 11. März 2026, 15.00 Uhr, findet der nächste regelmäßige Frauen-Nachmittag statt.

Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zu diesem Nachmittag gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. 05327-2210.

Harzklub Windhausen

Geplante Wanderung nach Hahnenklee am 15. März 2026 wird auf den 22. März 2026 verlegt

 

Windhausen (kip) Die für den 15. März 2026 vom Harzklub Windhaussen geplante Wanderung nach Hahnenklee wird auf Sonntag, 22. März 2026 verlegt, teilt Wanderwart Jürgen Münnich mit.

SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen

Nächste Veranstaltungen des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen im März- April 2026

 

Gittelde/Windhausen (kip) Die nächstes Veranstaltungendes SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen sind für Mittwoch, 11. März, und 15. April 2026, 15.00 Uhr, Kaffeenachmittag, für Samstag, 11. April 2026, 15.00 Uhr, Jahreshauptversammlung und für Freitag, 17, April 2026, Fahrt zu Wenatex, geplant.. Wegen des großen Zuspruchs und des begrenzten Raumangebots bittet Angelika Fischer für die Kaffeenachmittage ßum eine vorherige Anmeldung

Weitere Informationen und Anmeldungen zu diesem Treffen gibt gern Frauensprecherin Angelika Fischer, Tel. 05327 869 45 86.

VBZ Niedersachsen

Unzulässiger Beginn von Vertragslaufzeiten bei Glasfaseranschlüssen

Abmahnung gegen GVG Glasfaser

Hannover (kip) Die VBZ Niedersachsen teilt mit: Vertragsklauseln der GVG Glasfaser GmbH auf der Internetseite nordischnet.de bestimmen, dass die 24-monatige Vertragslaufzeit erst mit Freischaltung des Glasfaseranschlusses beginnt. Eine derartige Regelung benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher, wie bereits der Bundesgerichtshof festgestellt hat. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen entsprechende Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der GVG Glasfaser GmbH abgemahnt.

Wann beginnt die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss? Mit der Bereitstellung des Anschlusses oder mit Vertragsschluss? Diese Frage hatte bereits im Januar der Bundesgerichtshof beantwortet: Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss. In der Regel, sobald Verbraucherinnen und Verbraucher die Auftragsbestätigung des Unternehmens erhalten haben. Der erste Kündigungstermin ist zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Häufig sind das 24 Monate.

Unzulässige Vertragsklauseln bestehen immer noch

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der GVG Glasfaser GmbH wird der Beginn der Laufzeit unzulässig an die erste Leistungserbringung beziehungsweise Schaltung geknüpft. Das ist ein schwerwiegender Nachteil für die Kundinnen und Kunden. „Denn zwischen der Auftragsbestätigung und dem endgültigen Anschluss ans Glasfasernetz können Wochen, Monate oder Jahre liegen“, sagt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Diese Zeit würde dann auf eine vereinbarte Vertragslaufzeit von 24 Monaten draufgeschlagen. Das Ergebnis: Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind weitaus länger als die rechtlich zulässigen 24 Monate an ihre Verträge gebunden.Aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind diese Klauseln über den Beginn der Laufzeit unwirksam. „Daher haben wir die GVG Glasfaser GmbH abgemahnt und aufgefordert es zu unterlassen, die beanstandeten Klauseln zu verwenden“, so von Bibra.

Laufzeit korrekt angegeben? Der Blick in die Vertragsunterlagen lohnt sich

Dementsprechend kann es sich lohnen, die Vertragsunterlagen zum Glasfaserausbau zu prüfen. In der Monatsrechnung müssen Beginn und Ende des Vertrags und damit der nächstmögliche Kündigungstermin richtig angegeben sein. Stimmen die Angaben nicht mit dem Datum der Auftragsbestätigung überein? Dann können Kundinnen und Kunden vom Unternehmen verlangen, die Daten zu berichtigen. Die Verbraucherzentrale stellt dafür online einen kostenlosen interaktiven Musterbrief zur Verfügung.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

 

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