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VBZ Niedersachsen

Wie Joghurt, aber vegan – Verbraucherzentrale (VBZ) testet pflanzliche Joghurtersatzprodukte

Hannover (vbz/kip) Die VBZ Niedersachsen informiert: Vegane Alternativen zum klassischen Joghurt gibt es in fast jedem Supermarkt. Doch was steckt drin, wie gesund sind sie und worin unterscheiden sie sich voneinander? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat 17 vegane Joghurtersatzprodukte unter die Lupe genommen.

Ob aus Soja, Hafer, Mandeln oder Kokos – die Auswahl an Joghurtersatzprodukten auf pflanzlicher Basis ist groß. Für ihren Marktcheck hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen 17 vegane Produkte der Variante „Natur“ geprüft – acht davon auf Soja-Basis, vier weitere auf Kokos- sowie jeweils zwei auf Mandel- und auf Haferbasis; ein Produkt basiert auf Hafer und Soja. Das wichtigste in Kürze: Soja ist eiweißreich, Kokos eher fettreich. Zusatzstoffe sind in vielen Produkten üblich, Bio-Alternativen kommen oft mit weniger aus. Und ein Preisvergleich lohnt sich.

Proteingehalt: Spitzenreiter Soja

Welche Nährstoffe ein pflanzlicher Joghurtersatz enthält, hängt vor allem von der Pflanzenbasis ab. Die Unterschiede beim Fett-, Zucker- und Proteingehalt der getesteten Alternativen zu Joghurt sind entsprechend groß. „Beim Proteingehalt liegt Soja eindeutig vorne“, erklärt Ernährungsexpertin Constanze Rubach von der Verbraucherzentrale Niedersachsen und ergänzt: „Von Angaben wie ‚High Protein‘ sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch nicht vorschnell beeindrucken lassen. Häufig ähneln die Proteinwerte lediglich denen eines herkömmlichen Vollmilchjoghurts.“

Kokosprodukt enthält doppelt so viel Fett wie Vollmilchjoghurt

Kokosprodukte haben den höchsten Fettgehalt, gut doppelt so viel wie bei klassischem Naturjoghurt.  Zucker enthalten die meisten pflanzlichen Joghurtalternativen dagegen kaum – Ausnahme sind Haferprodukte, hier ist der Zuckergehalt vergleichbar mit klassischem Vollmilchjoghurt.

Bio hat weniger Zusatzstoffe

Auch bei den Zusatzstoffen lohnt sich vor dem Kauf ein prüfender Blick, denn: Klassischer Naturjoghurt darf in der Regel nur aus Milch und Milchsäurebakterien bestehen. Die Mehrheit der pflanzlichen Produkte im Marktcheck (13 von 17) kommt dagegen nicht ohne Zusatzstoffe aus. Neben den Grundzutaten Wasser, der entsprechenden Pflanzenbasis sowie Joghurtkulturen werden häufig Verdickungsmittel und Säureregulatoren eingesetzt. Fünf Produkte sind zusätzlich mit natürlichen Aromen angereichert. Lediglich vier Bio-Soja-Produkte enthalten keine weiteren Zusätze.

Rubach sagt: „Zwar sind die verwendeten Zusatzstoffe gesundheitlich unbedenklich und führen letztendlich dazu, eine joghurtähnliche Konsistenz zu erreichen. Dennoch gilt bei verarbeiteten Produkten: Eine kurze, verständliche Zutatenliste spricht für weniger unnötige Zusätze und oft für ein empfehlenswerteres Produkt.“Preisunterschiede: Genau hinsehen

Vegane Joghurtalternativen sind häufig teurer als klassischer Joghurt. Auch die Preisunterschiede innerhalb der pflanzlichen Joghurtersatzprodukte sind groß – Bio ist dabei nicht unbedingt teurer. Daneben werden pflanzliche Alternativen zu Joghurt oft in 400-Gramm-Bechern verkauft, während bei herkömmlichem Naturjoghurt 500-Gramm-Verpackungen üblich sind. Wer Preise vergleichen will, sollte also unbedingt auf den Kilopreis am Preisschild achten.

Weitere Informationen zum Marktcheck und alle Ergebnisse im Detail hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf ihrer Website zusammengestellt: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/marktcheck-vegane-joghurtersatzprodukte     

Immobilienpreise

Immobilienpreise

IHK Hannover - Eigene Immobilie: Holzminden im Vergleich vorne

Hannover (ihk/kip) Die IHK Hannover infomiert: Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen in Deutschland ein zentrales Lebensziel. Doch wo ist Wohneigentum noch erschwinglich? Bundesweit liegt der Landkreis Holzminden ganz vorne. Das zeigt eine Studie vom Institut der deutschen Wirtschaft und Interhyp.

Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen in Deutschland ein zentrales Lebensziel – sei es als Altersvorsorge, als Ausdruck finanzieller Sicherheit oder als Rückzugsort für die Familie. Doch in Zeiten gestiegener Immobilienpreise, höherer Zinsen und regional stark unterschiedlicher Einkommensverhältnisse stellt sich immer drängender die Frage: Wie erschwinglich ist Wohneigentum heute noch? Die Erschwinglichkeit von selbstgenutztem Wohneigentum ist ein entscheidender Indikator für die Stabilität und Dynamik auf dem Wohnungsmarkt. Sie beeinflusst nicht nur die individuelle Kaufentscheidung, sondern hat auch weitreichende Implikationen für die Wohnungsnachfrage, die soziale Durchlässigkeit sowie die wirtschaftliche Resilienz von Regionen.

Ein regionaler Preisindex für die Landkreise hilft, die höheren Einkommen in den Großstädten vor dem Hintergrund hoher Immobilienpreise zu beleuchten. Die Studie zeigt, dass das Leben auf dem Lande, zum Beispiel im Landkreis Holzminden, finanzielle Vorteile haben kann. Gefolgt wird der Landkreis Holzminden im Ranking von Anhalt-Bitterfeld und dem Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt.

Aber auch Großstädte mit einem höheren Immobilienpreisniveau können unterschiedlich erschwinglich sein. Dies gilt für Wolfsburg, Magdeburg und Bremen. Am Ende Skala liegt der Großraum München, der zwar wirtschaftlich sehr dynamisch ist, aber sehr hohe Immobilienpreise hat.

 

1 & 1

1&1 informiert: Abhilfe bei Überspannungsschäden durch Gewitter

Während eines Gewitters können Blitzeinschläge zu elektrischen Überspannungen im Strom- und Telefonnetz führen. Angeschlossene Geräte, wie etwa Ihr 1&1 Router, können dabei beschädigt werden. Lesen Sie unsere Empfehlungen, wie Sie dem vorbeugen können.

So schützen Sie Ihre Festnetzgeräte

Um Schäden zu vermeiden, können Sie spezielle Überspannungsschutzgeräte nutzen. Oder Sie trennen bei Gewitter einfach Ihre Geräte vom Stromnetz und der Anschlussdose, indem Sie alle Stecker herausziehen.

Mit Mehrfachsteckdosen können Sie mit nur einem Stecker alle Geräte gleichzeitig vom Stromnetz nehmen. Achtung: Das Umlegen des Kippschalters an Steckdosen/-leisten schützt nicht vor Überspannungsschäden.

Bei einer Unterbrechung des Stromnetzes besteht keine Internet- und Telefonverbindung: Sie können auch keine Notrufe über Ihr Festnetztelefon absetzen!

Vorgehen nach einem Gewitter

Ist das Gewitter vorüber, können Sie Ihre Geräte wieder anschließen: Überprüfen Sie dazu zuerst die Stromversorgung. Schließen Sie Ihren 1&1 Router an die Anschlussdose an und verbinden Sie ihn dann erst mit dem Stromnetz. Nun sollte alles wieder funktionieren – eine Neukonfiguration ist nicht nötig.

Reagiert Ihr 1&1 Router, aber Sie haben keine Internetverbindung?
Trennen Sie den Router vom Stromnetz und von der Anschlussdose. Warten Sie mindestens 2 Minuten. Verbinden Sie Ihren 1&1 Router nun zuerst mit der Anschlussdose und anschließend wieder mit dem Stromnetz. Sollte nach mehreren Versuchen immer noch keine Internetverbindung bestehen,  kontaktieren Sie uns bitte.

Reagiert Ihr 1&1 Router nicht (LEDs dauerhaft aus oder leuchten konstant)?
Sollten Sie eine Mehrfachsteckdose nutzen, schließen Sie Ihren Router bitte versuchsweise in eine Wandsteckdose an. Bringt das nicht den gewünschten Erfolg, trennen Sie das Gerät erneut vom Stromnetz und der Anschlussdose. Verbinden Sie Ihren 1&1 Router nach 2 Minuten wieder zuerst mit der Anschlussdose und dann dem Stromnetz.

Vermuten Sie einen Überspannungsschaden an Ihrem Gerät?

Sollte Ihr 1&1 Router gar nicht reagieren, ist ein Überspannungsschaden wahrscheinlich.  Melden Sie sich in diesem Fall bitte bei uns. Wir helfen gerne weiter und bestellen Ihnen auf Wunsch auch ein neues Gerät, damit Sie keine Ausfallzeiten haben.

Wer übernimmt die Kosten für den neuen 1&1 Router?
Die Herstellergarantie schließt Überspannungsschäden wie auch Mängel infolge nicht vorschriftsmäßiger Installation und unsachgemäßer Handhabung aus. In der Regel übernimmt die Hausrat-Versicherung die Kosten für das neue Gerät.  Falls Sie eine schriftliche Bestätigung für die Versicherung benötigen, stellen wir Ihnen diese aus.

 

VBZ Niedersachsen

 

 

Miese Masche statt echter Hilfe 
Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Online-Coachings  

  • Selbsternannte Coaches versprechen Geld, Erfolg und Selbstverwirklichung
  • Wie das Beispiel Mama‘s Chat Business (Manuela Mahler Consulting) zeigt: Stattdessen gibt es oft nur teure Verträge und vorgefertigte Inhalte
  • Gesetzliches Widerrufsrecht soll mit Tricks ausgehebelt werden 

Hannover(VBZ/KIP) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Online-Coaches, die mit schnellem Erfolg und leicht verdientem Geld locken. Hinter den blumigen Versprechen stecken oft überteuerte Programme mit Standardinhalten und ein Geschäftsmodell, das mehr verspricht, als es hält. Betroffene werden in teure Verträge ohne Widerrufsrecht gedrängt und zahlen am Ende mehrere tausend Euro für nutzlose Inhalte.

 Kaltakquise statt Selbstverwirklichung – für 4.000 Euro

Ein typisches Beispiel ist der Fall einer Verbraucherin, die über Facebook nach einem Homeoffice-Job suchte. Eine selbstständige Mitarbeiterin des Portals „Mama‘s Chat Business“ versprach ihr leicht verdientes Geld: 800 Euro monatlich, mit nur ein bis zwei Stunden täglicher Arbeit. Nach einem kostenlosen Webinar unterschrieb sie in einem Online-Gespräch einen Vertrag über 4.000 Euro. Erst später erfuhr sie: Ihre Aufgabe bestand darin, neue Interessentinnen anzuwerben, bezahlt wurde sie pro Vertragsabschluss. Das Widerrufsrecht war durch ein voreingestelltes Häkchen ausgehebelt, eine Rückabwicklung des Vertrags auf den ersten Blick nicht möglich.

Teure Verträge für wenig Mehrwert

„Die Masche ist immer ähnlich“, betont Markus Hagge. „Mit überzogenen Heilsversprechen werden Kundinnen und Kunden angelockt – und dann mit vorgefertigten Inhalten, automatisierten Videos und überfüllten Gruppen-Chats abgespeist.“ Wichtig sei, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und bei allzu blumigen Versprechen misstrauisch zu sein, erklärt der Rechtsexperte. Und: „Vorsicht beim gesetzlichen Widerrufsrecht. Windige Anbieter wollen dieses Recht ausschließen, etwa durch voreingestellte Häkchen. Darauf sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einlassen.“

Vertrag auf Wirksamkeit prüfen

Wer trotzdem in die Falle getappt ist, sollte überprüfen lassen, ob der Vertrag überhaupt wirksam ist. Im Fall von Mama‘s Chat Business gibt es gleich mehrere Gründe für die Nichtigkeit des Vertrags. Die Geschädigte hat also gute Chancen, sich zu wehren.  

„Im unregulierten Markt der selbsternannten Coaches gibt es viele schwarze Schafe, die den Menschen mit miesen Maschen viel Geld abknöpfen wollen“, sagt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Am Ende bleibt häufig nur Enttäuschung – und eine hohe Rechnung.“

Kostenloses Web-Seminar zum Thema

Am 22. August 2025 um 12:30 Uhr findet ein kostenloses Web-Seminar zum Thema statt. Anmeldung zu „Lunch and Learn: Online-Coaching“ unter: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/web-seminar-online-coaching

Vertrag auf Wirksamkeit prüfen

Wer trotzdem in die Falle getappt ist, sollte überprüfen lassen, ob der Vertrag überhaupt wirksam ist. Im Fall von Mama‘s Chat Business gibt es gleich mehrere Gründe für die Nichtigkeit des Vertrags. Die Geschädigte hat also gute Chancen, sich zu wehren.

 

Mehr Infos und Tipps online

Auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen finden Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen dazu, wie sie sich vor unseriösen Online-Coaches schützen und wie sie unliebsame Verträge wieder los werden

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

 

VBZ Niedersachsen

1N Telecom: neue Inkasso-Briefe, alte Forderungen 

Verbraucherzentrale informiert zu Schreiben von TPI Investment

Hannover (in/kip) Der Ärger geht weiter: Bisher trat die Riverty Services GmbH als Inkassounternehmen für die 1N Telecom auf, nun fordert TPI Investment GmbH Geld ein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen rund 420 Euro zahlen – für einen angeblich mit der 1N Telecom geschlossenen DSL-Vertrag. Ob die Forderungen berechtigt sind, ist oft zweifelhaft. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, warum Betroffene in jedem Fall reagieren sollten – auch wenn kein Vertrag geschlossen wurde.

Derzeit verunsichert ein neues Inkasso-Schreiben Verbraucherinnen und Verbraucher: Die TPI Investment GmbH behauptet, die Forderungen der 1N Telecom GmbH übernommen zu haben und verlangt rund 420 Euro zuzüglich Mahngebühren und Zinsen. Die Schreiben beziehen sich auf angeblich offene Forderungen aus einem DSL-Vertrag, der mit der 1N Telekom im Zeitraum von 2023 bis 2024 schriftlich oder online abgeschlossen worden sein soll. „Wir gehen davon aus, dass diese Forderungen in vielen Fällen unbegründet sind“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Verbraucherinnen und Verbraucher berichten, dass sie das Angebot nicht abgeschlossen oder rechtzeitig widerrufen haben und dennoch zur Zahlung aufgefordert werden“, führt die Expertin aus und weist darauf hin: „Handeln sollten sie in jedem Fall – unabhängig davon, ob sie Kontakt mit 1N Telecom hatten oder nicht.“ 

1N Telecom bereits mehrfach verklagt

In der Vergangenheit ist 1N Telecom mehrfach negativ aufgefallen: Unter anderem weil viele unwissentlich einen Vertrag eingegangen sind oder Schadensersatzforderungen ohne vorherigen Kontakt zum Anbieter erhalten haben. Mehrere Verbraucherzentralen haben daher bereits 17 verschiedene Verfahren gegen den Anbieter eingeleitet – einige davon konnten erfolgreich vor Gericht durchgesetzt werden.

Abtretungsurkunde verlangen 

„TPI Investment muss eine Abtretungsurkunde vorlegen können, wenn es die ursprünglichen Forderungen eines anderen Unternehmens geltend macht“, erklärt von Bibra. „Ohne dieses Dokument können Betroffene die Forderung zurückweisen.“ Deshalb gilt: Die Urkunde unbedingt einfordern. Wird sie nicht übermittelt, müssen Betroffene nicht zahlen. 

Wenn kein Vertrag mit 1N Telecom besteht

Empfängerinnen und Empfänger des Schreibens, die sich sicher sind, dass sie keinen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen haben, sollten widersprechen. Bei bestrittenen Forderungen darf das Unternehmen zudem keine Daten an Auskunfteien wie die SCHUFA weiterleiten. Und es muss die Ansprüche im Zweifel gerichtlich durchsetzen, wofür es den Vertragsschluss nachzuweisen hat. Besondere Vorsicht ist geboten, sollte die TPI Investment GmbH später versuchen, die Forderung im Wege eines Mahnverfahrens geltend zu machen. Hier müssen Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Erhalt eines Mahnbescheides beim Gericht widersprechen. Sonst kann die Forderung zwangsweise vollstreckt werden.

Auch nach Widerruf oder Anfechtung handeln

Wer fristgerecht widerrufen oder den Vertrag angefochten hat, sollte das TPI Investment schriftlich mitteilen – am besten mit Kopien des Schriftverkehrs und, wenn möglich, dem Versandnachweis, etwa durch Versand per Einschreiben.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

Harzklub Windhausen

Harzklub Windhausen nimmt an der Sternwanderung in Thale am 31. August 2025 teil

 

Windhausen (kip) Wanderwart Jürgen Münnich erinnert an die alljährliche Sternwanderung, die in diesem Jahr am 31. August in Thale stattfindet. Angeboten werden die geführten Wanderungen „Hexentanzplatzrunde über den Thalenser Hexenstieg“, „Bodetal“, „Roßtrappe (Rückfahrt mit Sessellift)“, „Seilbahn-Hexentanzplatz mit Führung zur Walpurgishalle“ und „Mythenweg“.

Der Harzklub Windhausen wird an dieser Sternwanderung teilnehmen. Wanderwart Jürgen Münnich nimmt ab sofort bis zum 31. Juli 2025 Anmeldungen mit Nennung der jeweiligen Wanderung unter Telefon 05327-4477 entgegen.

Weiter informiert Wanderwart Jürgen Münnich, dass der Harzklub St. Andreasberg vom 6. bis 10. August verschiedene Wanderungen anbietet.

 

Osteoporose-Selbsthilfegruppe Bad Grund

Osteoporose-Selbsthilfegruppe Bad Grund und Biochemischer Verein CLZ wandern am 8. August 2025 durch den WeltWald Harz

 

Bad Grund/Clausthal-Zellerfeld (kip) Zu einer gemeinsamen Wanderung durch den WeltWald Harz (Arboretum) am Freitag, 8. August 2025, laden die Osteoporose-Selbsthilfegruppe Bad Grund und der Biochemische Verein Clausthal-Zellerfeld ein. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr auf dem Parkplatz am Hübichenstein Bad Grund. Herbert Edert wird die interessierte Wandergruppe durch den WeltWald führen und die Heilpraktikerin Sabine Wellmann wird während dieser Wanderung die immer beliebtere Methode Waldbaden vorstellen und einige praktische Übungen dazu vorführen.

Im Anschluss an diese Wanderung wird gemeinsam im Cafè Antique, Markt 12, Bad Grund, Kaffee getrunken.

Bei schlechtem Wetter beginnt das Treffen um 13.30 Uhr im Café Antique.

Aus organisatorischen Gründen ist eine Teilnahme an der Wanderung nur nach vorherige Anmeldung bei Ulli Milas, Tel. 05327-1819 möglich.

 

Lerbacher Kreis

Kippenberg-Verein Bad Grund nimmt am Treffen Lerbacher Kreis vom 11.-13. Juli 2025 teil

 

Bad Grund /Lerbach (kip) Der Verein zur Erforschung der Familiengeschichte Kippenberg und der Heimatgeschichte Bad Grund nimmt am diesjährigen Treffen des Lerbacher Kreises vom 11, - 13. Juli 2025 im Hotel Sauerbrey in Lerbach eingeladen. Die Tagung beginnt am Freitag, 11. Juli, 18 Uhr, mit der Eröffnung der Tagung und Vorgesprächen zu einigen Programmabläufen. Archivar Dieter Karl Wolff, Herzberg, referiert über die Schule in Lerbach.

Horst Lossie aus Freiheit spendet aus seiner Sammlung dem Lerbacher Kreis eine „gerahmte Erinnerung“.

Am Samstag, 12. Juli, 8.40 Uhr, treffen die Teilnehmer der Exkursion „Kloster Walkenried“ im Hotel Sauerbrey zur gemeinsamen Abfahrt zum Besuch des Klosters mit anschließender Vesper im Kloster-Café.. Um 15 Uhr wird die Tagung im Hotel Sauerbrey fortgesetzt. Hans-Joachim Kratsch Ortsbürgermeister Olivier Kutscher zu einem Grußwort mit Informationen über die Entwicklung der Ortschaft Lerbach empfangen. Rainer Kutscher. Lerbach, spricht über die Geschichte der Privatsparkasse zu Lerbach, heute Volksbank im Harz. Archivar Dieter Karl Wolff, Herzberg, hält seinen Vortrag „Die Nutzung des standesamtlichen Nebenarchivs als zusätzliche genealogische Quelle“ .In einem nachfolgenden Referat von Klaus-Dieter Meyer, Herzberg, mit dem Titel „Auf den Spuren der Rohrmänner“ wird das Leben und die beruflichen Tätigkeiten der Familie Rohrmann beschrieben.

Vor und nach dem Abendessen werden die Teilnehmer die Zeit zu weiteren Gesprächen nutzen, um ihr Wissen auszutauschen.

Am Sonntag, 13. Juli, klingt die Tagung mit einer Schlussbesprechung und mit Entgegennahme von Anregungen zum nächsten Treffen 2026 aus.

Weitere Informationen gibt gern der Sprecher des Lerbacher Kreises Hans-Joachim Kratsch, Tel.05522 954 71 50. Hans-Joachim Kratsch nimmt auch die Anmeldung zur Exkursion zum Kloster Walkenried entgegen. Gäste sind willkommen.

 

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